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Mit der Papstlichen Bulle Iniunctum nobis vom 13 November 1564 wurde durch Papst Pius IV das Trienter Glaubensbekenntnis in Text und Form festgelegt Inhaltsverzeichnis 1 Verpflichtung zum Glaubensbekenntnis 2 Glaubensbekenntnis im ursprunglichen Wortlaut 3 Glaubensbekenntnis Professio Fidei in der aktuellen Fassung 4 Treueid bei der Ubernahme eines kirchlichen Amtes 5 Varianten 6 Einzelnachweise 7 Literatur 8 WeblinksVerpflichtung zum Glaubensbekenntnis BearbeitenDieses mit der Bulle festgeschriebene Glaubensbekenntnis sollte der Abwehr von Irrlehren dienen So legte diese Bulle die auf dem Konzil von Trient erarbeitet wurde fest dass alle Priester vor ihrer Weihe und bei Ubernahme eines neuen Amtes diese Professio Fidei Tridentina ablegen mussen Damit verbunden war die Gehorsamsleistung gegenuber dem Papst und der romisch katholischen Kirche Glaubensbekenntnis im ursprunglichen Wortlaut BearbeitenIch N N glaube und bekenne mit fester Uberzeugung alles und jedes was in den Glaubens Symbolen dessen sich die heilige Romische Kirche bedient enthalten ist namlich Ich glaube an einen Gott den allmachtigen Vater Schopfer Himmels und der Erde alles sichtbaren und Unsichtbaren und an einen Herrn Jesum Christum den eingeborenen Sohn Gottes vor aller Zeit vom Vater geboren Gott von Gott Licht vom Licht wahrer Gott vom wahren Gotte erzeugt nicht erschaffen mit dem Vater eines Wesens durch den alles erschaffen ist und der wegen uns Menschen und wegen unserem Heile vom Himmel gestiegen durch den Heiligen Geist aus Maria der Jungfrau Fleisch angenommen hat und Mensch geworden ist auch fur uns gekreuzigt worden unter Pontius Pilatus gelitten hat und begraben worden ist und am dritten Tage wieder auferstand nach der Schrift und auffuhr in den Himmel zur Rechten des Vaters sitzet und von dannen wieder kommen wird mit Herrlichkeit zu richten die Lebendigen und die Toten und dessen Reich kein Ende haben wird Und an den Heiligen Geist den Herrn und Lebendigmacher der vom Vater und Sohne ausgeht der mit dem Vater und Sohne zugleich angebetet und verherrlicht wird der durch die Propheten geredet hatund an eine heilige allgemeine und apostolische Kirche Ich bekenne die eine Taufe zur Nachlassung der Sunden und erwarte die Auferstehung der Toten und ein zukunftiges ewiges Leben Amen Ich lasse zu und umfange festiglichst die apostolischen und kirchlichen Uberlieferungen und die ubrigen Beobachtungen und Verordnungen der namlichen Kirche Eben so lasse ich zu die Heilige Schrift nach demjenigen Sinne den gehabt hat und hat die heilige Mutter die Kirche welcher es zukommt uber den wahren Sinn und die Erklarung der heiligen Schriften zu urteilen Und ich will sie nie anders als nach der einmutigen Ubereinstimmung der Vater annehmen und erklaren Auch bekenne ich dass es wahrhaft und eigentlich sieben Sakramente des neuen Bundes gebe welche von Jesus Christus unserm Herrn eingesetzt und zum Heile des Menschengeschlechte obwohl nicht alle Allen einzeln notwendig sind Namlich die Taufe die Firmung das Sakrament des Altars die Busse die letzte Olung die Priesterweihe und die Ehe und dass dieselben eine Gnade mitteilen und aus ihnen die Taufe die Firmung und die Priesterweihe ohne Gottesschandung nicht wiederholt werden durfen Auch die angenommenen und bestatigten Gebrauche der Katholischen Kirche in der feierlichen Verwaltung aller obengenannten Sakramente nehme ich zu und lass ich zu Ich umfange und nehme an alles und jedes was in dem hochheiligen Kirchenrate von Trient von der Erbsunde und Rechtfertigung bestimmt und erklart worden ist Ich bekenne auf gleiche Weise dass in der Messe Gott ein wahres eigentliches und versohnliches Opfer fur die Lebendigen und Abgestorbenen dargebracht werde und dass in dem heiligsten Altarsakramente wahrhaft wirklich und wesentlich der Leib und Blut zugleich mit der Seele und Gottheit Unseres Herrn Jesu Christi da sei und die ganze Wesenheit des Brotes in den Leib und die ganze Wesenheit des Weines in das Blut verwandelt werde Welche Verwandlung die Katholische Kirche Transsubstantiation nennt Ich bekenne dass auch nur unter einer Gestalt Christus ganz und unversehrt und das wahre Sakrament empfangen werde Ich nehme fest an dass es ein Fegfeuer gebe und dass die daselbt aufbehaltenem Seelen durch die Hilfsleistungen der Glaubigen erleichtert werden auf gleiche Weise auch dass sie zugleich mit Christus herrschenden Heiligen verehrt und angerufen werden durfen und dass ihr Gebet Gott fur uns darbringen und dass auch ihre Reliquien zu verehren seien Ich behaupte festiglichst dass die Bilder Christi der steten Jungfrau Gottesgebarerin so wie die anderen Heiligen gehalten und beibehalten und ihnen die gebuhrende Ehre und Verehrung erwiesen werden durfe Auch bestatige ich dass die Gewalt der Ablasse von Christus in der Kirche hinterlassen worden und der Gebrauch derselben dem christlichen Volke hochst heilsam sei Ich anerkenne die heilige Katholische und apostolische Kirche als die Mutter und Lehrerin aller Kirchen Und verspreche und schwore dem Romischen Papste dem Nachfolger des heiligen Apostelfursten Petrus und Stellvertreter Jesu Christi wahren Gehorsam Eben so nehme ich an und bekenne ich zweifellos alles ubrige was von den heiligen Kanons und okumenischen Konzilien und besonders von dem hochheiligen Kirchenrathe von Trient uberliefert bestimmt und erklart worden ist Und zugleich verdamme verwerfe und verfluche ich ebenfalls alles entgegengesetzte und durchaus alle von der Kirche verdammten verworfenen und verfluchten Irrlehren Diesen wahren katholischen Glauben ausser dem niemand kann selig sein und den ich gegenwartig freiwillig bekenne und wahrhaftig halte verspreche gelobe und schwore ich N N gleichfalls unversehrt und unverletzt bis zum letzten Atemzug des Lebens mit dem Beistande Gottes standhaftest beizubehalten und zu bekennen und dafur so viel an mir zu sorgen dass er von meinen Untergebenen oder denjenigen uber welche die Obsorge mir in meinem Amte zukommt gehalten gelehrt und gepredigt werde Also helfe mir Gott und dieses heilige Evangelium Gottes Quelle 1 Glaubensbekenntnis Professio Fidei in der aktuellen Fassung BearbeitenDie Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 14 Marz 2000 beschlossen auf eine eigene Ubersetzung von Professio fidei und Iusiurandum fidelitatis zu verzichten und kunftig in den deutschen Diozesen die von Rom vorgegebenen Texte zu verwenden Die im Folgenden abgedruckten deutschen Ubersetzungen konnen somit in Deutschland kunftig anstelle der lateinischen Texte verwendet werden 2 Formel die zu verwenden ist wenn das Ablegen des Glaubensbekenntnisses rechtlich vorgeschrieben ist Ich N N glaube fest und bekenne alles und jedes was im Glaubensbekenntnis enthalten ist dd Ich glaube an den einen Gott den Vater den Allmachtigen der alles geschaffen hat Himmel und Erde die sichtbare und die unsichtbare Welt dd Und an den einen Herrn Jesus Christus Gottes eingeborenen Sohn aus dem Vater geboren vor aller Zeit dd Gott von Gott Licht vom Licht wahrer Gott vom wahren Gott gezeugt nicht geschaffen eines Wesens mit dem Vater durch ihn ist alles geschaffen dd Fur uns Menschen und zu unserem Heil ist er vom Himmel gekommen hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden dd Er wurde fur uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus hat gelitten und ist begraben worden ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den Himmel dd Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit zu richten die Lebenden und die Toten seiner Herrschaft wird kein Ende sein dd Ich glaube an den Heiligen Geist der Herr ist und lebendig macht der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird der gesprochen hat durch die Propheten und die eine heilige katholische und apostolische Kirche dd Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sunden dd Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt Amen dd Fest glaube ich auch alles was im geschriebenen oder uberlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird sei es durch feierliches Urteil sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt dd Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest was bezuglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgultig vorgelegt wird dd Ausserdem hange ich mit religiosem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen wenn sie ihr authentisches Lehramt ausuben auch wenn sie nicht beabsichtigen diese in einem endgultigen Akt zu verkunden 2 dd Treueid bei der Ubernahme eines kirchlichen Amtes BearbeitenFormel die fur jene Glaubigen zu verwenden ist die in can 833 Nn 5 8 Codex Iuris Canonici 3 genannt sind Ich N N verspreche bei der Ubernahme des Amtes eines dass ich in meinen Worten und in meinem Verhalten die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche immer bewahren werde dd Mit grosser Sorgfalt und Treue werde ich meine Pflichten gegenuber der Universalkirche wie auch gegenuber der Teilkirche erfullen in der ich berufen bin meinen Dienst nach Massgabe der rechtlichen Vorschriften zu verrichten dd Bei der Ausubung meines Amtes das mir im Namen der Kirche ubertragen worden ist werde ich das Glaubensgut unversehrt bewahren und treu weitergeben und auslegen deshalb werde ich alle Lehren meiden die dem Glaubensgut widersprechen dd Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche befolgen und fordern und alle kirchlichen Gesetze einhalten vor allem jene die im Codex des kanonischen Rechtes enthalten sind dd In christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten was die Bischofe als authentische Kunder und Lehrer des Glaubens vortragen oder als Leiter der Kirche festsetzen dd Ich werde den Diozesanbischofen in Treue zur Seite stehen um den apostolischen Dienst der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuuben ist in Gemeinschaft mit eben dieser Kirche zu verrichten dd So wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien die ich mit meinen Handen beruhre 2 dd Varianten BearbeitenVarianten im 4 und 5 Absatz der Formel des Treueids fur jene die in can 833 Nr 8 3 genannt sind Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche fordern und zur Einhaltung aller kirchlichen Gesetze anhalten vor allem jener die im Codex des kanonischen Rechtes enthalten sind dd In christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten was die Bischofe als authentische Kunder und Lehrer des Glaubens vortragen oder als Leiter der Kirche festsetzen dd Unter Wahrung der Anlage und der Zielsetzung meines Instituts werde ich den Diozesanbischofen gerne beistehen um den apostolischen Dienst der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuuben ist in Gemeinschaft mit eben dieser Kirche zu verrichten 2 dd Einzelnachweise Bearbeiten Empfohlene Ubersetzung des Bischofs von Basel von 1832 a b c d Glaubensbekenntnis Professio Fidei a b Ablegung des Glaubensbekenntnisses Cann 833 Nn 5 8 Literatur BearbeitenRudolf Fischer Wollpert Wissen Sie Bescheid Lexikon religioser und weltanschaulicher Fragen Verlag Friedrich Pustet Regensburg 3 Auflage 1982 ISBN 3 7917 0738 8Weblinks BearbeitenText der Bulle Iniunctum nobis PDF Datei 27 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Iniunctum nobis amp oldid 221881694