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Die Individualreise ist im Reiserecht eine Reise die der Reisende entweder in Selbstorganisation vornimmt oder lediglich eine Reiseleistung bei einem Reisevermittler bucht oder die Reise ganz ohne solche Buchungen antritt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Rechtsfolgen 4 Wirtschaftliche Aspekte 5 Vor und Nachteile 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Individualreise ist eine Reiseform bei der der Reisende die Selbstorganisation der Reise vorzieht und die Organisation nicht einem Reiseveranstalter uberlasst 1 Er will selbst uber Reiseleistungen und deren zeitlichem Einsatz entscheiden und keine fremdorganisierte Pauschalreise durchfuhren Reiseleistungen sind gemass 651a Abs 3 BGB die Personenbeforderung mit Kraftfahrzeug Eisenbahn Flugzeug Schiff Beherbergung ausser zu Wohnzwecken sowie andere touristische Leistungen etwa Ausfluge Sightseeing Benutzt der Reisende fur seine Reise das eigene Kraftfahrzeug und bucht vor Reiseantritt uber ein Reiseburo lediglich ein Hotel liegt eine Individualreise vor Das gilt auch wenn der Reisende keine Reiseleistung bucht sondern sich erst nach Ankunft am Reiseziel die Unterkunft aussucht Rechtsfragen BearbeitenDadurch grenzt sich die Individualreise von der Pauschalreise und der verbundenen Reiseleistung ab Die verbundene Reiseleistung besteht gemass 651w BGB aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen fur den Zweck derselben Reise Das bedeutet dass hierbei zwar im Reiseburo ein einheitlicher Bezahlvorgang vorliegen kann die einzelnen Leistungstrager Fluggesellschaft Hotel Mietwagenfirma jedoch getrennte Rechnungen ausstellen Dadurch geht der Reisende ein Rechtsverhaltnis zu jeden einzelnen Leistungstrager ein Dies ist bei der Pauschalreise gerade nicht der Fall Sie ist zwar auch eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen fur den Zweck derselben Reise 651a Abs 2 BGB doch geht der Reisende ein Rechtsverhaltnis lediglich zum Reiseveranstalter ein auch wenn mehrere Leistungstrager wie Fluggesellschaft Hotel oder Mietwagenunternehmen beteiligt sind Bei der Individualreise wird auch kein einheitlicher Reisevertrag geschlossen sondern die vom Leistungstrager abhangigen Vertragstypen Dienst Werk oder Mietvertrag Bei Buchung der Einzelleistungen auch verschiedener Anbieter uber dasselbe Reiseburo soll nach einer Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs EuGH unter bestimmten Umstanden bereits eine Pauschalreise vorliegen zu deren Veranstalter das Reiseburo wird Dies ist dann der Fall wenn das Reiseburo nicht als Reisevermittler auftritt sondern die Reiseleistungen im eigenen Namen erbringt die eigentlichen Leistungserbringer werden dem Kunden dabei nicht genannt 2 Rechtsfolgen BearbeitenDer Reisende muss die Reiseleistungen terminlich selbst koordinieren Sein Vertragspartner ist der jeweilige Leistungstrager Treten Reisemangel auf so gilt das Gewahrleistungsrecht des BGB und nicht das verbraucherfreundlichere Reiserecht Der Individualreisende besitzt demnach einen Anspruch auf Nacherfullung 439 BGB Rucktrittsrecht 440 BGB 323 BGB 326 Abs 5 BGB Minderung 441 BGB Aufwendungsersatz 284 BGB oder Schadensersatz 437 BGB Diese Rechte muss er beim Leistungstrager durchzusetzen versuchen Sind Leistungstrager und Reisender in unterschiedlichen Staaten ansassig stellt sich stets die Frage welche nationale Rechtsordnung anwendbar ist Sie ist je nach den Umstanden des Einzelfalls anhand des Internationalen Privatrechts zu beantworten Reiseleitungen stehen ihm als Ansprechpartner nicht zur Verfugung Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDie Marktanteile der Individualreisen am gesamten deutschen Reisemarkt wiesen seit 2005 eine steigende Tendenz zu Lasten der Pauschalreisen auf Wahrend im Jahre 2005 die Individualreisen auf einen Marktanteil von 56 aller Reisen uber 5 Tage kamen lag der Anteil dieses Marktsegments 2015 bereits bei 61 3 Im Regelfall ist bei gleichen Reiseleistungen gleicher Reisedauer und gleichem Reiseziel die Individualreise preisgunstiger als die Pauschalreise 4 Der Individualtourist erspart namlich die Gewinnmarge des Reiseveranstalters und die Avalprovision fur den Reisesicherungsschein Nur im Massentourismus etwa nach Mallorca kann dieser Vorteil durch die dem Reiseveranstalter moglichen niedrigeren Hotelpreise Verhandlungsmacht uberkompensiert werden Je nach Reiseziel und Reisezeit sind daher Preisvorteile sowohl bei der Individualreise als auch bei der Pauschalreise erzielbar Vor und Nachteile BearbeitenZentraler Vorteil einer Individualreise ist die grossere Flexibilitat Der Kunde kann die Reise massgeschneidert nach seinen Wunschen und Bedurfnissen zusammenstellen die zu besuchenden Reiseorte selbst auswahlen und den Zeitplan selbst bestimmen Insbesondere erlangt er so auch Zugang zu Orten die im Rahmen von Pauschalreisen mangels Nachfrage oder wegen schwerer Durchfuhrbarkeit nicht angeboten werden Andererseits tragt der Reisende den Organisationsaufwand und die Verantwortung fur das Gelingen selbst Kann er etwa einzelne Leistungen deshalb nicht nutzen weil andere ausfallen so muss er sie ggf trotzdem bezahlen Auch hat er keinen zentralen Ansprechpartner sondern muss sich mit einer Vielzahl von Akteuren auseinandersetzen Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Individualreise im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Harald Bartl Reise und Freizeitrecht 1985 S 22 EuGH Urteil vom 30 April 2002 Az Rs C 400 00 Club Tour Viagens e Turismo SA Alberto Carlos Lobo Goncalves Garrido FUR Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e V Reiseanalyse 2016 S 5 Wolfgang Fuchs Jorn W Mundt Hans Dieter Zollondz Hrsg Lexikon Tourismus 2008 S 374Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4161546 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Individualreise amp oldid 229308699