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Imputation von lateinisch imputare zurechnen zuschreiben oder Zurechnung bezeichnet in der Moraltheorie ein Urteil uber eine Tat eine Handlung oder ein Verhalten Mit dem Urteil wird behauptet dass ein Tater eine Tat die er begangen hat frei verursacht hat 1 Man sagt die Tat wird dem Individuum durch das Urteil imputiert d h die Tat wird als sein freies Werk angesehen er wird zu ihrem freien Autor ihrem freier Urheber erklart Voraussetzung fur die Imputierbarkeit einer Tat ist die Zurechnungsfahigkeit des Individuums sind Intellekt oder Wille gehemmt befindet sich das Individuum im Zustand der vollstandigen oder teilweisen Unzurechnungsfahigkeit Im religiosen Zusammenhang geht es bei der Imputation um die Behauptung dass es dem Tater moglich ist gut und bose zu sein Unter den grossen Philosophen ist seit der Scholastik umstritten ob die Behauptung der freien Verursachung sich nur auf die Handlung bezieht Handlungsfreiheit oder auch auf den Willen der die Handlung hervorruft Willensfreiheit Eine weitere Streitfrage bezieht sich darauf ob und in welchem Masse dem Tater nicht nur die Taten als sein freies Werk zuzurechnen seien sondern auch die Folgen dieser Taten Kant verbindet das Konzept der Imputation mit der Unterscheidung von zwei Arten der Verursachung Eine Tat so erklart er kann jemandem nur dann begrundet imputiert werden wenn sie den Anfang einer neuen Ursachenkette bildet selbst aber nicht verursacht ist 2 Er nennt diese unverursachte Verursachung transzendentale Freiheit absolute Spontaneitat oder Kausalitat aus Freiheit und stellt sie der Naturkausalitat gegenuber bei der jede Ursache selbst wiederum verursacht ist Eine im Kantischen Sinne frei verursachte also imputierbare Handlung lasst sich Kant zufolge nur damit erklaren dass sich der Handelnde an einem Gesetz orientiert Der Begriff der Imputation verbindet sich in der Ethik mit dem der Verantwortung Einige Autoren binden die Verantwortung eines Individuums fur eine Tat an Imputierbarkeit also an Zurechnungsfahigkeit andere wie Soren Kierkegaard Max Scheler und Nicolai Hartmann unterscheiden streng zwischen Zurechenbarkeit und Verantwortlichkeit Literatur BearbeitenArtikel Zurechnung In Rudolf Eisler Worterbuch der philosophischen Begriffe 1904 https www textlog de eisler woerterbuch html Artikel Imputation In Historisches Worterbuch der Philosophie Hg v Joachim Ritter und Karlfried Grunder Band 4 Basel u a Schwabe 1976 Spalte 274 277Einzelnachweise Bearbeiten Christian Wolff Philosophia practica I 527 Kant Kritik der reinen Vernunft B 476 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Imputation Ethik amp oldid 211901552