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Die Hostsharing eG wurde am 6 Dezember 2000 als erster genossenschaftlich organisierter Webhoster gegrundet Satzungsgemasse Aufgaben der Genossenschaft sind die Entwicklung und Bereitstellung von Internetdiensten fur Mitglieder 1 Hostsharing eGLogoRechtsform GenossenschaftGrundung 6 Dezember 2000Sitz HamburgLeitung Estelle Aribaud Michael Hierweck Martin WeigeleWebsite www hostsharing net Fur die Mitglieder der Genossenschaft werden Hosting Leistungen auf eigenen Server Clustern bereitgestellt Hostsharing realisiert somit eine Community Cloud Die Server befinden sich in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland Die Genossenschaft entwickelt Internet Hostingkonzepte und Werkzeuge als Open Source Software OSS Fur den technischen Betrieb setzt sie grundsatzlich auf OSS wie Debian GNU Linux als Betriebssystem Ferner bietet sie erganzende Dienstleistungen wie IT und Beratungsdienstleistungen zum Einsatz von Open Source Software Zudem unterstutzt die Genossenschaft die Mitglieder bei der Weiterbildung in den zuvor genannten Bereichen Mitglied der Genossenschaft kann jede naturliche oder juristische Person werden Neben IT Dienstleistern handelt es sich bei den Mitgliedern um Vereine und Genossenschaften sowie Privatpersonen Einige Mitglieder bieten Hosting Leistungen als Reseller an Hostsharing bietet Mitgliedern die Moglichkeit sich aktiv an der Weiterentwicklung der Genossenschaft und der Technik zu beteiligen Im Jahr 2020 verfugte Hostsharing uber etwa 260 Mitglieder Inhaltsverzeichnis 1 Historie Grundungsgeschichte und Konzepte 2 Die virtuelle Generalversammlung 3 Genossenschaftlicher Social Media Service 4 Nominierung fur den CSR Preis der Bundesregierung 2020 5 Einzelnachweise 6 Quellen 7 WeblinksHistorie Grundungsgeschichte und Konzepte BearbeitenWahrend in der Fruhzeit des Internets die Nutzer auch gleichzeitig die Macher des Internets waren wandelte sich dies ab etwa Mitte der 90er Jahre in Richtung zunehmender Kommerzialisierung Eine Folge war dass Nutzer und Macher divergierten Ende der 90er wurde der Markt des Webhostings also der technischen Bereitstellung von Webspace in Deutschland von wenigen Unternehmen beherrscht Die technischen Moglichkeiten dieser Anbieter waren relativ einfach Beim damaligen Marktfuhrer kam es zu einer Reihe lang andauernder technischer Pannen die gepaart mit mangelnder Transparenz und Kommunikation zumindest die professionellen Nutzer des Anbieters vor erhebliche Probleme stellte teilweise sogar ihren Geschaftsbetrieb gefahrdete Unzufriedene Kunden schlossen sich in einer Interessengemeinschaft zusammen Nachdem auch dies nicht zu einer Verbesserung der Situation fuhrte entschieden einige der Betroffenen es gemeinsam besser zu machen So wurde die Idee eines gemeinschaftlichen Webhosters geboren der die Open Source Gedanken von Transparenz Mitbestimmung und Mitwirkung auf das Webhosting ubertragen sollte Fur die Realisation war auch ein Verein in Betracht gezogen worden die Entscheidung fiel dann zugunsten einer Genossenschaft damit die Mitglieder die Leistungen des Gemeinschaftsunternehmens kommerziell uneingeschrankt z B durch Wiederverkauf nutzen konnten Bei der Hostsharing eG handelt es sich weitgehend um eine ideale Genossenschaft im Hinblick auf die genossenschaftlichen Grundgedanken die ihre Leistungen fast ausschliesslich ihren Mitgliedern anbietet Ausnahme ist lediglich eine zeitlich befristete Nutzungsmoglichkeit auf Probe vor dem Beginn einer Mitgliedschaft Die Mitglieder der Genossenschaft konnen sich uber ihre Mitbestimmungsrechte wie auch durch bezahltes oder ehrenamtliches Engagement einbringen Durch den gemeinschaftlichen Betrieb der Plattform adressiert Hostsharing das im Kontext der Digitalisierung auftretende okonomische Nachhaltigkeitsdefizit der Bildung von Plattformmonopolen 2 Die virtuelle Generalversammlung BearbeitenHostsharing schrieb Rechtsgeschichte weil hier erstmals eine virtuelle Generalversammlung zur Anwendung kommen sollte Dem gegenuber stand langere Zeit das vorhandene Genossenschaftsrecht das die physische Anwesenheit der Mitglieder bei der Generalversammlung vorschrieb Faktisch umschifft wurde diese Vorschrift durch eine Vorfestlegung per Abstimmung mittels einer Mailingliste von der die physische Versammlung per Satzung nur bei gleichzeitiger Vertagung abweichen durfte Der unter anderem aufgrund einer wissenschaftlichen Studie uber Hostsharing 3 im Jahr 2006 geanderte Artikel 43 des Genossenschaftsgesetzes erlaubt nun auch die Moglichkeit dass Beschlusse der Mitglieder schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften ZdK hat einen entsprechenden Passus in seine Mustersatzung aufgenommen 4 Hostsharing war die erste Genossenschaft die eine derartige Formel in ihre Satzung ubernahm und die virtuelle Generalversammlung der Mitglieder uber das Internet ausubt Als virtuelles Unternehmen in genossenschaftlicher Form ruckte Hostsharing zudem in den Fokus des wirtschaftswissenschaftlichen Interesses Am 24 Juli 2022 trat eine Anderung des Genossenschaftsgesetzes in Kraft In 43b 1 GenG wird nun als zulassige Form einer Generalversammlung eine Versammlung im gestreckten Verfahren aufgefuhrt die in Erorterungsphase und zeitlich nachgelagerter Abstimmungsphase aufgeteilt ist Laut Satzung 1 praktiziert die Hostsharing eG das gestreckte Verfahren bereits seit Jahren erfolgreich Genossenschaftlicher Social Media Service BearbeitenSeit 2018 bietet die Hostsharing eG deutschsprachigen Genossenschaften ihren Verbanden und Vereinen kostenlos den auf Mastodon basierenden Social Media Service geno social 5 Der Dienst basiert auf dem verteilten Microblogging Dienst Mastodon 6 Nominierung fur den CSR Preis der Bundesregierung 2020 BearbeitenAufgrund ihres Bestrebens digitale Nachhaltigkeit zu verwirklichen wurde die Hostsharing eG in der Kategorie CSR und Digitalisierung fur den CSR Preis 2020 der Bundesregierung nominiert 7 8 Mit dem Preis werden Unternehmen ausgezeichnet die sich durch eine nachhaltige Unternehmensfuhrung auszeichnen Einzelnachweise Bearbeiten a b Satzung der Hostsharing eG abgerufen am 19 Dezember 2020 Suhlmann Faul Felix Chancen einer nachhaltigen Digitalisierung fur Unternehmen und Arbeitskrafte In Hildebrandt Alexandra Landhausser Werner Hrsg CSR und Energiewirtschaft 2 Auflage S 373 Deising Florian Kock Angela Liehr Gobbers Kerstin Schmolmuller Barbara Tantzen Nina Die Genossenschaftsidee HEUTE Hostsharing e G eine Fallstudie Uni Munster 2002 Klemisch Herbert Boddenberg Moritz Energiegenossenschaften und Nachhaltigkeit In SuN Soziologie und Nachhaltigkeit Beitrage zur sozial okologischen Transformationsforschung 6 2016 2 Jahrgang S 11 12 Genossenschaftlicher Social Media Service abgerufen am 7 Dezember 2020 Social Media mit genossenschaftlicher Philosophie in GENIAL Das Magazin fur das genossenschaftliche Netzwerk 6 2018 S 14 15 Nominierte des CSR Preises der Bundesregierung 2020 mit der Sonderkategorie CSR und Digitalisierung abgerufen am 18 Dezember 2020 Die Nominierten fur den CSR Preis 2020 abgerufen am 7 Dezember 2020 Quellen BearbeitenVerweis im Buch Genossenschaftsrecht von Marcus Geschwandtner Marcus Helios Chronik des Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften Memento vom 2 Dezember 2013 im Internet Archive PDF Datei 1 70 MB Energiegenossenschaften und Nachhaltigkeit PDF Datei 275 kB Hostsharing e G eine Fallstudie PDF Datei 599 kB Weblinks BearbeitenHomepage der Hostsharing eG Von Mitgliedern der Hostsharing eG gemeinsam gefuhrtes Dokumentationswiki Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hostsharing amp oldid 235792143