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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Homecare aufgefuhrt In Deutschland sind Homecare Unternehmen Vertriebsorganisationen die nach arztlicher Verordnung unter anderem Medizinprodukte wie Hilfs und Verbandmittel Zubehor fur kunstliche Ernahrung oder Atemtherapie im hauslichen Bereich zur Verfugung stellen gemass dem Grundsatz ambulant vor stationar und den gesetzlichen Vorgaben nach 31 und 33 SGB V Unternehmen die von der gesetzlichen Krankenversicherung als Vertragspartner zugelassen sind gelten als Leistungserbringer im Sinne des Sozialgesetzbuches und rechnen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab Die Versorgung durch solche Unternehmen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des 126 SGB V mit geschultem Fachpersonal das uber bestimmte Ausbildungsqualifikationen und medizinische Kenntnisse verfugt Sie besteht aus produktspezifischen Dienstleistungen und ist daher nicht zu verwechseln mit den Tatigkeiten die durch ambulante Pflegedienste ausgefuhrt werden Die Produktversorgung und die dazugehorigen Dienstleistungen wie Beratung und Anleitung bilden ein nicht entbundelungsfahiges Kombinationsprodukt Im Einzelfall entstehende Begleitkosten wie Zuzahlungen Eigenanteile und Produkte die nicht von der Krankenkasse erstattet werden mussen auf eigene Rechnung beglichen werden Bei Homecare Unternehmen handelt es sich nicht um Anbieter hauslicher Krankenpflege nach 37 SGB V und nicht um Leistungserbringer der Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI 1 Inhaltsverzeichnis 1 Finanzierung 1 1 Rechtlicher Rahmen 2 Typische Homecare Versorgungsbereiche 3 Tatigkeiten von Homecare Unternehmen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseFinanzierung BearbeitenHomecare Unternehmen finanzieren sich uber den Produktevertrieb Verschiedene Anbieter haben Selektivvertrage mit Krankenversicherungen geschlossen und beliefern die Versicherten mit bestimmten Produkten Dafur erhalt das Unternehmen von der jeweiligen Kasse die vertraglich geregelte Vergutung Werden Produkte bei einem Anbieter erworben der nicht Vertragspartner der Kasse ist ist sie nicht zur Kostenubernahme verpflichtet Rechtlicher Rahmen Bearbeiten Der Anspruch des Versicherten gegenuber seiner Krankenkasse zur Versorgung mit Hilfsmitteln Verbandmitteln und enteraler Ernahrung ist in 31 und 33 SGB V geregelt Diese Gesetze umfassen nicht nur den unter bestimmten Bedingungen bestehenden Anspruch auf die eigentlichen Produkte sondern auch auf die notwendige Instandsetzung und Ersatzbeschaffung auf die Ausbildung im Gebrauch der Produkte die Wartung und die technischen Kontrollen 139 SGB V definiert zudem Anforderungen an die Qualitat der Versorgung und der Produkte Seit Inkrafttreten des GKV Wettbewerbsstarkungsgesetzes GKV WSG 2007 muss das Unternehmen als Leistungserbringer uber eine Versorgungsberechtigung nach 127 SGB V Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse verfugen Pramisse fur die aufgezahlten Versorgungsmassnahmen des Versicherten ist dass der Leistungsbringer nach 126 SGB V die Voraussetzungen fur eine ausreichende zweckmassige und funktionsgerechte Herstellung Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfullt und nachweist Dies kann nach GKV OrgWG Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen 2009 durch die Praqualifizierung des Leistungserbringers erfolgen also den zertifizierten Nachweis uber die Befahigung nach technischen und personlichen Eignungskriterien zur fachkundigen leistungsfahigen und zuverlassigen Versorgung Dieser Eignungsnachweis geschieht im Rahmen eines Praqualifizierungsverfahrens durch sogenannte Praqualifizierungsstellen 2 Unter Befolgung obengenannter Kriterien erfullt der Leistungserbringer als Vertragspartner der Kasse die Voraussetzungen fur die Versorgung des Versicherten Der Versicherte wiederum kann zwischen den Vertragspartnern seiner Krankenkasse frei wahlen Typische Homecare Versorgungsbereiche BearbeitenHomecare Unternehmen liefern insbesondere fur folgende Bereiche die benotigten Hilfsmittel und Materialien Enterale und parenterale Ernahrung Kunstliche Ernahrung Infusionstherapien Stoma und Inkontinenzversorgung Wundbehandlung Dekubitusprophylaxe Tracheostoma und Laryngektomie Versorgung Sauerstofflangzeittherapie Heimbeatmung Kompressionstherapie Rehabilitations Hilfsmittel die die unter anderem die Mobilitat des Patienten unterstutzenTatigkeiten von Homecare Unternehmen BearbeitenMitarbeiter von Homecare Unternehmen arbeiten mit Arzten Angehorigen ambulanten Pflegediensten oder stationaren Pflegeeinrichtungen zusammen Sie begleiten Patienten in Verbindung mit einer arztlich verordneten Therapie nach der Krankenhausentlassung im hauslichen Bereich und beraten bei der Auswahl und Anwendung der individuell passenden Produkte Werden bestimmte medizintechnische Gerate eingesetzt fur die eine Einweisung gesetzlich vorgeschrieben ist muss dies durch einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter vorgenommen werden Bestimmte Therapieverfahren die im Krankenhaus begonnen wurden mussen im hauslichen Bereich weitergefuhrt werden Um dies zu gewahrleisten schaltet das Krankenhaus vor der Entlassung ein entsprechendes Homecare Unternehmen ein Mitarbeiter des Unternehmens setzen sich mit dem Hausarzt in Verbindung organisieren die notigen Hilfsmittel und Materialien und liefern diese zum Patienten nach Hause oder in seine Pflegeeinrichtung In Absprache mit dem Arzt Patienten Angehorigen und Pflegepersonal werden Therapiemassnahmen koordiniert Der Patient wird in die Handhabung der verwendeten Produkte und damit zur Selbsthilfe angeleitet Das ermoglicht ihm mit seiner veranderten Situation den Alltag so bald wie moglich wieder zu bewaltigen Ist er selbst dazu nicht in der Lage werden die Angehorigen oder Pflegekrafte geschult Durch regelmassige Betreuung unterstutzen Homecare Unternehmen die Pravention von weiteren Erkrankungen bei chronisch Kranken und reduzieren Arzt und Krankenhausbehandlungen Homecare Leistungserbringer sind fur produktbezogene Notfallsituationen in standiger Rufbereitschaft Literatur BearbeitenChristine von Reibnitz Hrsg Homecare Hans Huber Verlag 2 Auflage Heidelberg 2009 ISBN 978 3 456 84639 2 Weblinks BearbeitenChristian Koenig Daniela Klahn Christiane Koch Das Ausschreibungsverfahren nach 127 Abs 2 S 2 SGB In Die Sozialgerichtsbarkeit SGb Zeitschrift fur das aktuelle Sozialrecht 4 2005 S 197 204Einzelnachweise Bearbeiten Christine von Reibnitz Hrsg Homecare Hans Huber Verlag 2 Auflage Heidelberg 2009 GKV Spitzenverband PraqualifizierungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Homecare Unternehmen amp oldid 202717585