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Das so genannte Herrenreiter Urteil ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH vom 14 Februar 1958 BGHZ 26 349 Es handelt sich um eine der wichtigsten hochstrichterlichen Entscheidungen im deutschen Recht zum zivilrechtlichen Schutz des allgemeinen Personlichkeitsrechtes Mit ihr wurde die Moglichkeit eroffnet Schmerzensgeld bei der unbefugten Veroffentlichung von Bildern zu verlangen Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde Der Klager betatigte sich als Herrenreiter heute wurde man sagen Dressurreiter auf Turnieren Die Beklagte war Herstellerin eines pharmazeutischen Praparats das nach der Vorstellung weiter Bevolkerungskreise auch der Hebung der sexuellen Potenz diente Sie hatte zur Werbung fur dieses Mittel in der Bundesrepublik ein Plakat mit der Abbildung eines Turnierreiters verbreitet dem ein Originalfoto des Klagers zugrunde lag Eine Einwilligung zur Verwendung seines Bildes hatte der Klager nicht erteilt Der Klager forderte von der Beklagten Schadensersatz in Hohe von 15 000 DM Das Oberlandesgericht Koln als Berufungsgericht billigte dem Klager Schadensersatz in Hohe von 10 000 DM zu da sein durch Art 1 und Art 2 Grundgesetz geschutztes allgemeines Personlichkeitsrecht verletzt sei Als Schaden billigte das Oberlandesgericht dem Klager der Hohe nach unter dem Gesichtspunkt einer entgangenen Lizenzgebuhr einen Betrag zu den er hatte verlangen konnen wenn zwischen den Parteien ein Vertrag zu angemessenen Bedingungen zustande gekommen ware Es konnte sich hierbei auf eine fruhere Entscheidung des Bundesgerichtshofes im sogenannten Paul Dahlke Fall 1 stutzen Der Bundesgerichtshof lehnte eine Berechnung auf der Basis der Lizenzanalogie allerdings ab da im vorliegenden Fall der Klager sich gerade unter keinen Umstanden zu einer Verwendung des Fotos bereit erklart hatte Eine derartige Berechnung wurde unterstellen dass sich der Klager fur Geld doch hatte umstimmen lassen es sei vielmehr ein wirtschaftlich nicht messbarer Vermogensschaden entstanden Der Bundesgerichtshof billigte dem damaligen Klager ein Schmerzensgeld gemass 847 BGB a F heute wurden 823 Abs 1 BGB iVm Art 1 Abs 1 2 Abs 1 GG Anwendung finden in der vom Oberlandesgericht ausgeurteilten Hohe zu Es stellte hierbei die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild der Verletzung des in 847 BGB a F geschutzten Rechtsgutes der Freiheit gleich Die fruhere Rechtsprechung spiele keine Rolle da es sich im Paul Dahlke Fall um einen konkreten Schaden gehandelt habe im Herrenreiter Fall aber gerade nicht Dem Schmerzensgeld komme die Funktion zu dem Geschadigten einen angemessenen Ausgleich fur diejenigen Schaden diejenige Lebens oder Personlichkeits Minderung zu bieten die nicht vermogensrechtlicher Art sind Siehe auch BearbeitenListe von Fallbeispielen in der RechtswissenschaftWeblinks BearbeitenUrteil im vollen WortlautEinzelnachweise Bearbeiten BGHZ 20 345 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Herrenreiter Fall amp oldid 229571429