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Die Hauszinssteuer auch als Gebaudeentschuldungssteuer bezeichnet war eine von 1924 bis 1943 in der Weimarer Republik und dem NS Staat erhobene Ertragsteuer auf das vor Juli 1918 entstandene Wohneigentum Basis war das Gesetz uber den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstucken 1 Die Steuer beruhte auf einem Vorschlag des Berliner Baustadtrates Martin Wagner fur einen Lastenausgleich mit dem die Eigentumer von Immobilien an den Kosten des offentlich geforderten Wohnungsbaus nach dem Ersten Weltkrieg beteiligt werden sollten Durch den Wertverlust von Hypotheken aufgrund der Hyperinflation bis 1923 waren Grundeigentumer zuvor praktisch vollstandig entschuldet worden wahrend ihr Grundeigentum durch die Inflation nicht an Wert verloren hatte Vergleichbare Ziele hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Teile des Lastenausgleichsgesetzes Geschichte BearbeitenDie Hauszinssteuer wurde nach der Hyperinflation des Jahres 1923 ab 1924 von den deutschen Landern erhoben welche uber die Ausgestaltung eigenstandig entscheiden konnten Die Einnahmen betrugen drei Jahre nach ihrer Einfuhrung rund 850 Millionen Reichsmark und blieben in den folgenden Jahren etwa konstant Insbesondere wahrend der als Hauszinssteuer Ara bezeichneten Phase zwischen 1924 und 1931 trug die Steuer tatsachlich zur Wohnungsproduktion bei da fur den subventionierten Wohnungsbau durch Wohnungsbaugenossenschaften und andere gemeinnutzige Wohnungsunternehmen aufgrund des Steueraufkommens deutlich weniger Kredite aufgenommen werden mussten Der offentlich geforderte Wohnungsbau uberwog in dieser Zeit deutlich gegenuber der privat finanzierten Schaffung von Wohnraum der Anteil der Hauszinssteuer an den staatlichen Investitionen in diesem Bereich betrug zwischen 1926 und 1930 etwa ein Drittel Das Aufkommen aus der Steuer die etwa 10 bis 20 der Steuereinnahmen der Lander und Gemeinden ausmachte wurde allerdings auch etwa zur Halfte und spater mit dem Beginn der Weltwirtschaftskrise in deutlich hoherem Umfang fur den allgemeinen Finanzbedarf verwendet Daruber hinaus stiegen aufgrund der Steuer die Mieten fur Altbauwohnungen erheblich da die steuerbedingten Mehrkosten von den Hausbesitzern in der Regel auf die Mieten umgelegt wurden Zum 1 April 1932 wurde die Hauszinssteuer deutlich gesenkt weitere Verringerungen waren jeweils zum 1 April 1935 und 1937 geplant Ausserdem entfiel die Zweckbindung an den Wohnungsbau ab 1940 war die Aufhebung der Steuer vorgesehen In der Folge sanken die staatlichen Ausgaben fur den Wohnungsbau zwischen 1930 und 1932 von 2 4 Milliarden auf 800 Millionen Reichsmark Der Anteil der Hauszinssteuer daran nahm von 29 auf 6 3 ab die Verwendung der Steuer fur andere Haushaltsposten stieg dementsprechend Von der NS Propaganda war zunachst die Abschaffung der Steuer in Aussicht gestellt worden Tatsachlich gestrichen wurde sie allerdings erst zum 1 Januar 1943 wobei die betroffenen Hausbesitzer das Zehnfache der jahrlichen Steuerlast als Ablosesumme zu zahlen hatten Das entsprechende einmalige Aufkommen betrug etwa 8 1 Milliarden Reichsmark und wurde fur die Finanzierung des Zweiten Weltkrieges mitverwendet wodurch die eigentlich als Landersteuer konzipierte Abgabe in den Reichshaushalt floss Der Anteil der Hauszinssteuer an den kriegsbedingten Sondersteuereinnahmen betrug damit im Haushaltsjahr 1942 1943 etwa 18 Literatur BearbeitenUlrike Haerendel Kommunale Wohnungspolitik im Dritten Reich Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 1999 ISBN 3 48 656389 0 Volltext digital verfugbar S 104 161 Hartmut Haussermann Walter Siebel Soziologie des Wohnens Eine Einfuhrung in Wandel und Ausdifferenzierung des Wohnens Juventa Weinheim 2000 ISBN 3 77 990395 4 S 112 130 Gesetz uber den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstucken vom 1 Juni 1926 Reichsgesetzblatt 1926 S 251ff Verordnung uber die Aufhebung der Gebaudeentschuldungsteuer vom 31 Juli 1942 Reichsgesetzblatt 1942 S 501ff Einzelnachweise Bearbeiten RGBl 1926 S 251Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hauszinssteuer amp oldid 227416251