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Die Grundsatze wurden von der XX Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert 1 Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz und Rothalbmondbewegung enthalten die von der XXV Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden 2 Menschlichkeit Die internationale Rotkreuz und Rothalbmondbewegung entstanden aus dem Willen den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten bemuht sich in ihrer internationalen und nationalen Tatigkeit menschliches Leiden uberall und jederzeit zu verhuten und zu lindern Sie ist bestrebt Leben und Gesundheit zu schutzen und der Wurde des Menschen Achtung zu verschaffen Sie fordert gegenseitiges Verstandnis Freundschaft Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Volkern Unparteilichkeit Die Rotkreuz und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalitat Rasse Religion sozialer Stellung oder politischer Uberzeugung Sie ist einzig bemuht den Menschen nach dem Mass ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fallen den Vorrang zu geben Neutralitat Um sich das Vertrauen aller zu bewahren enthalt sich die Rotkreuz und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch zu jeder Zeit an politischen rassischen religiosen oder ideologischen Auseinandersetzungen Unabhangigkeit Die Rotkreuz und Rothalbmondbewegung ist unabhangig Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behorden bei ihrer humanitaren Tatigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind mussen sie dennoch eine Eigenstandigkeit bewahren die ihnen gestattet jederzeit nach den Grundsatzen der Rotkreuz und Rothalbmondbewegung zu handeln Freiwilligkeit Die Rotkreuz und Rothalbmondbewegung verkorpert freiwillige und uneigennutzige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben Einheit In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz oder Rothalbmondgesellschaft geben Sie muss allen offenstehen und ihre humanitare Tatigkeit im ganzen Gebiet ausuben Universalitat Die Rotkreuz und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht einander zu helfen Ideell sachlich und logisch zusammenhangend bilden die Grundsatze ein Ganzes nur die ganze Charta charakterisiert die Bewegung und macht ihre Besonderheit ja Einmaligkeit aus 3 Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung der Grundsatze 2 Genfer Abkommen und Grundsatze 3 Verpflichtender Charakter der Grundsatze 4 Verpflichtung zur Verbreitung der Grundsatze 5 Textfassung 1965 6 Literaturauswahl 7 EinzelnachweiseEntwicklung der Grundsatze Bearbeiten nbsp Gustave Moynier Prasident des IKRK 1864 1910 Schon Henry Dunant stellte in seiner Schrift Eine Erinnerung an Solferino einheitliche Grundsatze zur Verwundetenversorgung auf Freiwilligkeit und Universalitat Die Grundungsmitglieder der Rotkreuz und Rothalbmondbewegung kamen danach schon fruh uberein nach gemeinsamen Zielen und Grundsatzen zu handeln Im Jahr 1875 beschreibt der Prasident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz IKRK Gustave Moynier zunachst vier mehr organisatorische Grundprinzipien des Roten Kreuzes Prinzip der Zentralisierung Prinzip der Vorsorge Prinzip der Gegenseitigkeit und Prinzip der Solidaritat Moynier sah das IKRK als Huter dieser Grundsatze und fordert es auf bei Bedarf seinen Einfluss geltend zu machen um zu verhindern dass von diesen Regeln abgewichen wird 4 Als das IKRK im Jahr 1919 seiner ersten Statuten ausarbeitet stellt es sich die Aufgabe die der Institution zugrunde liegenden fundamentalen einheitlichen Grundsatze aufrechtzuerhalten ohne sie naher zu definieren Dies tat im Jahre 1920 ein Mitglied des Komitees Edmond Boissier Er schreibt Der bis heute von allen unter der Fahne des Roten Kreuzes vereinigten Gesellschaften anerkannte und verkundete Grundsatz ist die universelle Nachstenliebe die sich dem Dienst an der leidenden Menschheit weiht ohne Unterschied der Religion der Rasse und der Grenzen Nachstenliebe und Universalitat sind neben Unabhangigkeit und Unparteilichkeit die wesentlichen und unterscheidenden Merkmale des Roten Kreuzes 5 Bei der Uberarbeitung der Statuten des IKRK werden im Jahr 1921 als Summe der fundamentalen Grundsatze die folgenden Grundsatze niedergelegt Unparteilichkeit politische konfessionelle und wirtschaftliche Unabhangigkeit Universalitat und Gleichberechtigung seiner Mitglieder 6 Die im selben Jahr tagende X Internationale Rotkreuzkonferenz Genf 1921 bekraftigt die Leitposition des IKRK mit einer Resolution Sie die Konferenz anerkennt das Komitee als Huter und Verbreiter der moralischen und rechtlichen Richtlinien der Institution und beauftragt es mit deren weltweiter Verbreitung und Anwendung 7 Der wohl fur die damaligen Autoren so selbstverstandliche Grundsatz der Menschlichkeit wird weder bei Bossier noch in den damaligen Statuten des IKRK erwahnt 8 Weitere Arbeiten zu den Grundsatzen liefert IKRK Prasident Max Huber in seiner Schrift Croix Rouge et neutralite Das Rote Kreuz und die Neutralitat 9 Die bisher vier vom IKRK ausgearbeiteten Grundsatze wurden im Jahr 1946 erheblich erweitert Der Governeurrat der Liga der Rotkreuz Gesellschaften heute Internationale Foderation der Rotkreuz und Rothalbmond Gesellschaften verabschiedet in Oxford im Jahr 1946 eine lange Liste mit Grundsatzen Dabei handelt es sich um 13 Oxford Regeln die mit sechs Anwendungsregeln erganzt werden Abgesehen von den zuvor bestehenden vier Grundsatzen handelt es sich bei diesem umfassenden Werk jedoch nur um Regelungen die die innerverbandliche Ordnung des Roten Kreuzes betreffen Neutralitat und Unabhangigkeit tauchen dabei gar nicht auf 1948 andert der Governeurrat der Liga die Liste der Grundsatze 10 nbsp Die Symbole Rotes Kreuz und Roter Halbmond am Rotkreuz Museum Genf SchweizDie XVIII International Rotkreuzkonferenz 1952 Toronto ruft die Nationalen Rotkreuz und Rothalbmond Gesellschaften auf sich strikt an die Grundsatze zu halten Unparteilichkeit politische rassische religiose und wirtschaftliche Unabhangigkeit Universalitat und die Gleichberechtigung aller Nationalen Gesellschaften werden in der Resolution X a als Eckpfeiler der Rotkreuzbewegung genannt 11 Eine erste systematische Studie uber die Grundsatze erschien im Jahr 1955 Jean Pictet Mitarbeiter spater Mitglied des IKRK und wohlverdienter Kenner des Roten Kreuzes zahlt in seinem Grundlagenwerk siebzehn Grundsatze auf die er in zwei Kategorien unterteilt Fundamentale Grundsatze Humanitat Gleichheit Proportionalitat Unparteilichkeit Neutralitat Unabhangigkeit Universalitat Organische Grundsatze Selbstlosigkeit Unentgeltlichkeit Freiwilligkeit zusatzlicher Beistand Selbstandigkeit Allgemeinzuganglichkeit Gleichheit der nationalen Gesellschaften Einheit Solidaritat Vorsorge 12 Diese Studie fuhrt zu einer weiteren Diskussion uber die Grundsatze In einem Antrag der Japanischen Rotkreuzgesellschaft wurde gefordert die von Pictet aufgestellten Grundsatze zu verabschieden und die 1946 48 aufgestellten Regeln durch diese zu ersetzen Eine Arbeitsgruppe wurde errichtet diese schlug 1959 eine neuerliche Fassung den Nationalen Gesellschaften vor Die hierauf eingereichten Ruckmeldungen waren uberwiegend positiv Lediglich Anmerkungen der Allianz der Sowjetischen Rotkreuz und Rotmondgesellschaften wurden kritisch beraten 13 Der Delegiertenrat nahm im Oktober 1961 den nunmehr vorliegenden Text mit geringfugigen Anderungen an Im September 1962 werden im Deutschen Roten Kreuz diese neuen Grundsatze durch einen Vortrag des DRK Generalsekretars Anton Schlogel in Bad Harzburg vorgestellt 14 Im Osterreichischen Roten Kreuz ORK durch Vortrag von Pictet auf der 2 Juristentagung des ORK 1962 15 Die XXV Internationale Konferenz 1965 Wien verabschiedete die Grundsatze als Resolution VIII einstimmig ohne Diskussion Ein Konferenzteilnehmer dazu Es war ein feierlicher Augenblick als die Grundsatze des Roten Kreuzes endgultig angenommen wurden Resolution Nr VIII Samtliche Teilnehmer erhoben sich von ihren Platzen und bekundeten in stummer Eintracht dass sie diese Grundsatze als die verpflichtende Grundlage der Rotkreuz Arbeit anerkennen Es ist ein unbestreitbarer Erfolg dass diese Grundsatze ohne Gegenstimmen und ohne jede Enthaltung in dieser feierlichen Form angenommen worden sind Damit hat das Internationale Rote Kreuz in einer Weise fur sich Zeugnis abgelegt wie bisher wohl nur selten in seiner langen traditionsreichen Geschichte 16 Im Jahr 1986 fand eine sprachliche Uberarbeitung Internationale Rotkreuz und Rothalbmond Bewegung statt bisher Rotes Kreuz ideologischen Auseinandersetzungen statt wie bisher weltanschaulichen Auseinandersetzungen im Grundsatz Neutralitat Hinzufugung der Rothalbmond Gesellschaften im Grundsatz Einheit und Neuverabschiedung des Textes statt Die Aufnahme der Grundsatze in die Praambel der Statuten der Internationalen Rotkreuz und Rothalbmondbewegung zeigt dabei die besondere Wichtigkeit die den Grundsatzen in der Bewegung zukommt 17 Eine umfassende Interpretation der Grundsatze bietet Hans Haug Ehrenmitglied des IKRK in seiner in mehreren Sprachen erschienenen Schrift Menschlichkeit fur alle die in der ersten Auflage im Jahr 1991 erschien 18 Anlasslich des 50 Jubilaums der Grundsatze im Jahr 2015 veroffentlichte das Deutsche Rote Kreuz eine 36seitige Broschure mit dem Thema Das Deutsche Rote Kreuz und die Grundsatze der Internationalen Rotkreuz und Rothalbmond Bewegung Ziel dieser Publikation ist es zu einem verbesserten Verstandnis der Bedeutung Auslegung und Anwendung der Grundsatze innerhalb und ausserhalb der Internationalen Rotkreuz und Rothalbmond Bewegung beizutragen Genfer Abkommen und Grundsatze BearbeitenBereits seit 1949 bei der Uberarbeitung und Neuverabschiedung der Genfer Abkommen sind Bestimmungen bezuglich der Grundsatze in das Humanitare Volkerrecht eingeflossen So verweist Artikel 44 des I Genfer Abkommen und Artikel 63 des IV Genfer Abkommens auf Grundsatze des Roten Kreuzes Auch das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen enthalt in Artikel 81 Bestimmungen hieruber 19 Verpflichtender Charakter der Grundsatze BearbeitenDie Grundsatze besitzen fur die Komponenten der Rotkreuzbewegung IKRK Foderation und Nationale Gesellschaften bindende und verpflichtende Wirkung 20 So kann eine Nationale Gesellschaft nur anerkannt werden wenn sie alle zehn Anerkennungsbedingungen gemass Statut der Bewegung anerkennt darunter die Grundsatze der Bewegung denn sie muss die Grundsatze der Bewegung achten und sich in ihrer Tatigkeit von den Grundsatzen des humanitaren Volkerrechts leiten lassen 21 Durch die Bewegung ist der bindende Charakter der Grundsatze allgemein anerkannt Jedoch gibt es von Land zu Land Unterschiede in der Auslegung oder der praktischen Anwendung einzelner Grundsatze 22 Die Vertragsstaaten der Genfer Abkommen von 1949 sind seit 1986 verpflichtet die Bindung aller Komponenten der Bewegung an die Grundsatze jederzeit zu respektieren Wahrend einer Internationalen Konferenz mussen alle Teilnehmer auch Staatenvertreter die Grundsatze der Bewegung achten 23 Nach Angaben von W Starck sind die wichtigsten Grundsatze mittelbar Bestandteile der Genfer Konventionen und damit des Volkerrechts geworden 24 Dies wird bei Hans Haug anders rezipiert Es ist offensichtlich dass diese Resolutionen der Internationalen Rotkreuz Konferenzen keine Verpflichtungen im Rechtssinne schaffen weder fur die Glieder der Bewegung noch fur die an der Konferenz vertretenen Staaten Ihre Bedeutung ist moralischer oder politischer Natur sie wollen und konnen zur Meinungsbildung beitragen 25 Verpflichtung zur Verbreitung der Grundsatze BearbeitenDas IKRK die Foderation und die Nationalen Gesellschaften haben gemass den Statuten der Bewegung die Pflicht die Grundsatze und Ideale der Bewegung zu wahren und zu verbreiten 26 Diese Verpflichtung wird durch Publikationen oder Veranstaltungen umfanglich nachgekommen auch sind Richtlinien fur die Verbreitung der Grundsatze der Bewegung vorhanden 27 Besonders der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz hat sich intensiv mit den Grundsatzen und ihrer Umsetzung in der taglichen Arbeit beschaftigt Ausdruck fand dies in den Berufsethischen Grundsatzen der DRK Schwesternschaften 28 Eine Handreichung zur Arbeit mit den Grundsatzen in DRK Kindertageseinrichtungen ist ebenfalls vorhanden 29 Im Deutschen Roten Kreuz sind u a fur diese sogenannte Verbreitungsarbeit die Konventionsbeauftragten zustandig Sie nehmen ihre Aufgabe im Rahmen der Satzungen des DRK und des DRK Gesetzes 2 Nr 2 wahr 30 Textfassung 1965 BearbeitenMenschlichkeitAus dem Wunsch heraus entstanden die Verwundeten auf den Schlachtfeldern unterschiedslos zu betreuen bemuht sich das Rote Kreuz auf internationaler und nationaler Ebene menschliches Leiden unter allen Umstanden zu verhuten und zu lindern Es ist bestrebt Leben und Gesundheit zu schutzen sowie die Ehrfurcht vor dem Menschen hochzuhalten Es fordert gegenseitiges Verstandnis Freundschaft Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Volkern UnparteilichkeitEs macht keinerlei Unterschied zwischen Staatsangehorigkeit Rasse Religion sozialer Stellung und politischer Zugehorigkeit Es ist einzig bemuht den Menschen nach dem Mass ihrer Not zu helfen und bei der Hilfe den dringendsten Fallen den Vorzug zu geben NeutralitatUm sich das allgemeine Vertrauen zu erhalten enthalt sich das Rote Kreuz zu allen Zeiten der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch an politischen rassischen religiosen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen UnabhangigkeitDas Rote Kreuz ist unabhangig Obwohl die nationalen Rotkreuzgesellschaften den Behorden bei ihrer humanitaren Tatigkeit zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterstellt sind sollen sie dennoch eine Eigenstandigkeit bewahren die ihnen gestattet jederzeit nach den Grundsatzen des Roten Kreuzes zu handeln FreiwilligkeitDas Rote Kreuz ist eine Einrichtung der freiwilligen und uneigennutzigen Hilfe EinheitEs kann in einem Land nur eine einzige Rotkreuzgesellschaft geben Sie soll allen offenstehen und ihre humanitare Tatigkeit uber das gesamte Gebiet erstrecken UniversalitatDas Rote Kreuz ist eine weltumfassende Institution in der alle Gesellschaften gleiche Rechte haben und verpflichtet sind einander zu helfen 31 Literaturauswahl BearbeitenJean Pictet Die Grundsatze des Roten Kreuzes Genf 1956 Jean Luc Blondel Ursprung und Entwicklung der Grundsatze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds In Auszuge der Revue Internationale de la Croix rouge Band XLII Nr 4 Juli August 1991 Seite 211 ff Anton Schlogel Die XX Internationale Rotkreuz Konferenz in Wien 2 bis 9 Oktober 1965 In Das Gebot der Stunde Ansprachen und Aufsatze im Jahr der XX Internationalen Rotkreuz Konferenz Bonn 1966 Walter Bargatzky Durchringen zu einer kampferischen Neutralitat In Humanitat und Neutralitat DRK Schriftenreihen Nr 40 Bonn 1968 Jean Pictet Die Grundsatze des Roten Kreuzes Ein Kommentar Genf und Bonn 1990 Hans Haug Menschlichkeit fur alle Die Weltbewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes 3 unveranderte Auflage Bern Stuttgart Wien 1995 Soscha Grafin zu Eulenburg Menschlichkeit im Sozialmarkt oder Was bedeuten die Rot Kreuz Grundsatze in der DRK Wohlfahrts und Sozialarbeit heute eigentlich noch In Menschlichkeit im Sozialmarkt Die Grundsatze des Roten Kreuzes Wiesbaden 2007 Seite 11 ff Deutsches Rotes Kreuz e V Die Bedeutung der Rotkreuz Grundsatze fur die padagogische Arbeit in den DRK Kindertageseinrichtungen Arbeitshilfe 2 Auflage Berlin 2012 Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz Berufsethische Grundsatze der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz 4 uberarbeitete Auflage Berlin 2012 Deutsches Rotes Kreuz e V Das Deutsche Rote Kreuz und die Grundsatze der Internationalen Rotkreuz und Rothalbmond Bewegung 1 Auflage Berlin 2015 Christian Johann Hrsg DRK Gesetz Handkommentar Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 1758 3 Einzelnachweise Bearbeiten Resolutions adopted by the XXth International Conference of the Red Cross In International Review of the Red Cross Nr 56 November 1965 Offizielle deutsche Fassung der Grundsatze der Rotkreuz und Rothalbmondbewegung In Auszuge der Revue Internationale de la Croix Rouge Band XLI Nr 3 Mai Juni 1990 Seite 151 153 Hans Haug 1995 Seite 466 Gustave Moynier Ce que c est que la Croix rouge In Bulletin International des Societes de Secours aux Militaires Blesses Volume 6 Ausgabe 21 Januar 1875 Seite 1 8 Edmond Bossier L avenir de la Croix Rouge In Revue Internationale de la Croix Rouge et Bulletin international des Societes de la Croix Rouge Volume 2 Issue 20 August 1920 Seite 881 888 Statuts du Comite international de la Croix Rouge Artikel 3 In Revue Internationale de la Croix Rouge et Bulletin international des Societes de la Croix Rouge Volume 3 Issue 28 April 1921 Seite 379 380 X Internationale Rotkreuzkonferenz Genf 1921 Entschliessung XVI Organisation internationale de la Croix Rouge Absatz 3 Compte rendue Seite 221 Jean Pictet 1956 Seite 14 Max Huber Croix Rouge et neutralite In Revue Internationale de la Croix Rouge et Bulletin international des Societes de la Croix Rouge Volume 18 Issue 209 Mai 1936 Seite 353 363 The Principles of the Red Cross In International Red Cross Handbook Genf 1983 Seite 549 ff The Principles of the Red Cross In International Red Cross Handbook Genf 1983 Seite 552 Jean Pictet 1956 Jean Luc Blondel 1991 Seite 218 Anton Schlogel Die Grundsatze des Roten Kreuzes In Tagungen der Justitiare des Deutschen Roten Kreuzes DRK Schriftenreihe Nr 27 Heft 5 Bonn 1965 Seite 39 48 Jean Pictet Die Doktrin des Roten Kreuzes In Vortrage auf der 2 Juristentagung veranstaltet von der Osterreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz Wien 1962 Genf 1962 Schlogel 1962 Seite 58 f International Review of the Red Cross Nr 255 November Dezember 1986 Seite 25 ff Hans Haug 1995 Seite 463 515 I Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkrafte im Felde IV Genfer Abkommen uber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten In Bundesgesetzblatt II Nr 17 1 September 1954 Zusatzprotokoll vom 8 Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Protokoll I In Bundesgesetzblatt II Nr 47 20 Dezember 1990 Haug 1995 Seite 454 Statuten der Internationalen Rotkreuz und Rothalbmond Bewegung Artikel 4 Genf 2006 Hans Haug 1995 Seite 468 Statuten der Internationalen Rotkreuz und Rothalbmond Bewegung Artikel 2 Nr 4 Artikel 11 Nr 4 Genf 1986 W Starck Internationale und nationale Rechtsstellung des Roten Kreuzes In Jahrbuch fur Internationales Recht Band 13 1967 Seite 210 ff Hans Haug 1995 Seite 454 f Statuten des IKRK 2003 Statuten der Foderation 2007 Satzung des Deutschen Roten Kreuzes 2009 Liga der Rotkreuz und Rothalbmond Gesellschaften Guidelines for Disseminating the Fundamental Principles of the Red Cross and Red Crescent Movement Genf 1988 89 Berufsethische Grundsatze der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz Memento vom 21 Februar 2015 im Internet Archive 4 uberarbeitete Auflage Berlin 2012 Deutschen Roten Kreuz Die Bedeutung der Rotkreuz Grundsatze fur die padagogische Arbeit in den DRK Kindertageseinrichtungen Arbeitshilfe 2 Auflage Berlin 2012 Profil fur Konventionsbeauftragte des Deutschen Roten Kreuzes Memento vom 20 November 2011 im Internet Archive PDF Datei ca 84 kB Satzung und Schiedsordnung des Deutschen Roten Kreuzes DRK Schriftenreihe 4 Ausgabe 1971 Seite 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundsatze der Internationalen Rotkreuz und Rothalbmondbewegung amp oldid 232306888