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Eine Gleichstellung bezuglich der sozialen Herkunft bedeutet dass niemand aufgrund seiner sozialen Herkunft benachteiligt werden darf Sie ist fur Deutschland im Grundgesetz Art 3 Absatz 3 vorgesehen Der Grundsatz des Diskriminierungsverbots wurde durch die Proklamierung der Charta der Grundrechte im Dezember 2000 bestatigt wonach neben den sechs in Artikel 13 EG Vertrag aufgefuhrten Diskriminierungsgrunde abgedeckten sieben zusatzliche Grunde aufgelistet werden zu denen auch die soziale Herkunft zahlt Allerdings mangelt es an der Umsetzung des Diskriminierungsverbotes Es finden sich weder im Bildungsbereich noch in anderen Bereichen Leitlinien oder Gesetzesmassnahmen mit denen angestrebt wird die nachgewiesenen Bildungsbenachteiligungen aufzuheben Auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz findet sich seit den Amsterdamer Vertragen kein Passus mehr der die soziale Herkunft als Diskriminierungsgrund achtet Siehe auch BearbeitenGleichstellung Gleichstellung Behinderte Gleichstellung der Geschlechter Gleichstellung Homosexuelle Landesgleichstellungsgesetz Deutschland Literatur BearbeitenKarsten Konig Reinhard Kreckel Bevorzugte Geschlechtergerechtigkeit Zur ungleichheitspolitischen Bedeutung von Zielvereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen In Die Hochschule Band 12 Nr 2 2003 S 64 79 Weblinks BearbeitenGleichstellung sowie Bekampfung von Diskriminierungen in einer erweiterten Europaischen Union Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union 25 April 2005 abgerufen am 28 Februar 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gleichstellung Soziale Herkunft amp oldid 209298889