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Das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschaftigungen in einem Ghetto kurz Ghettorentengesetz ist ein deutsches Gesetz zur Anerkennung von freiwilliger Arbeit wahrend des Aufenthaltes in einem Ghetto wahrend der Zeit des Nationalsozialismus BasisdatenTitel Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschaftigungen in einem GhettoKurztitel Ghettorentengesetz nichtamtl Abkurzung ZRBG nichtamtl Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtFundstellennachweis 826 31Erlassen am 20 Juni 2002 BGBl I S 2074 Inkrafttreten am 1 Juli 1997Letzte Anderung durch Art 1 G vom 15 Juli 2014 BGBl I S 952 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 1 August 2014teilw 1 Juli 1997 Art 2 G vom 15 Juli 2014 GESTA G010Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Anspruchsvoraussetzungen 3 Rechtsprechung 4 Resultate 5 Abgrenzung zur Zwangsarbeit Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft 6 Anerkennungsleistung fur Arbeit ohne Zwang im Ghetto 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenDas Gesetz wurde im Jahr 2002 vom Deutschen Bundestag verabschiedet Er folgte damit einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts 1 zum Ghetto Lodz in dem festgestellt wurde dass solche Tatigkeiten Merkmale eines ordentlichen Arbeitsverhaltnisses aufweisen Daraus ergeben sich Rentenanspruche fur Betroffene als auch Hinterbliebene von judischen Ghettobewohnern in den ehemals von Deutschland besetzten Gebieten Anspruchsvoraussetzungen BearbeitenAnspruchsberechtigt ist wer im oder ausserhalb des Ghettos gearbeitet hat Die Antragsfrist fur einen fixen Rentenbeginn 1 Juli 1997 endete im Juni 2003 Es konnen jedoch weiterhin Antrage gestellt werden die Rente beginnt dann jedoch spatestens mit Beginn des Antragsmonats Die entsprechende Zeit darf nicht bereits durch einen Rentenleistungstrager des Wohnsitzstaates abgegolten sein Gehaltsempfanger betreut die Deutsche Rentenversicherung Bund Lohnempfanger die verschiedenen Regionaltrager der Deutschen Rentenversicherungen je nach Wohnsitz Die Ghettorente stellt eine Wiedergutmachungs oder Entschadigungsleistung dar fur Zeiten der Beschaftigung von Verfolgten in einem Ghetto gelten Beitrage als gezahlt 2 des Gesetzes Die Antragstellung ist fur die in aller Regel hochbetagten im Ausland lebenden Betroffenen aufwendig 2 Die Ablehnungsquote war mit 90 Prozent anfangs sehr hoch 3 und Bewohner Osteuropas sind zumeist ausgeschlossen da Sozialversicherungsvertrage mit den jeweiligen Regierungen Direktzahlungen aus Deutschland ausschliessen Rechtsprechung BearbeitenDas Bundessozialgericht hat im Juni 2009 die Auslegung des Gesetzes in einigen Punkten entscheidend verandert 4 Der Wandel geht nicht etwa auf die veranderte Spruchpraxis des Landessozialgericht Nordrhein Westfalen Essen 12 Senat zuruck 5 Der 12 Senat ist fur Berufungssachen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zustandig Vielmehr trug das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 2 und 3 Juni 2009 den Lebensverhaltnissen in den Ghettos und dem Willen des Gesetzgebers des ZRBG Rechnung und fand auch eine rechtspolitisch befriedigende Losung 6 Nach neuerer Rechtsprechung ist die bisher restriktive Handhabung wonach Rente nur fur freiwillige Arbeit gezahlt werde die Ghettoarbeit aber Zwangsarbeit und bereits von der Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft entschadigt sei nicht mehr zulassig Ursachlich fur diese Interpretation war auch dass am Landessozialgericht Nordrhein Westfalen mit Hilfe internationaler Historiker der Beweis gelungen war dass sich die Menschen im Ghetto im Unterschied zum KZ selbst um eine Arbeit bemuhen mussten Ihre Arbeit gilt damit juristisch als freiwillig Alle Rentenantrage werden nun neu entschieden Der Richter Jan Robert von Renesse der ab 2006 die restriktive Handhabung beendete etwa 60 Prozent 7 der Antrage wurden danach anerkannt wurde im Fruhjahr 2010 versetzt Im November 2011 wurde bekannt dass der damalige zustandige Richter Vorwurfe gegen seine Behorde Landessozialgericht NRW Essen erhob Es soll zu Absprachen zwischen der Gerichtsverwaltung der Versicherungsaufsicht und der beklagten Rentenbehorde gekommen sein Das Landessozialgericht solle wieder nur nach Aktenlage entscheiden wahrend er und ein weiterer Richter seinerzeit mehrmals mit den hochbetagten Antragstellern in Israel und in ihrer eigenen Sprache personlich sprachen und die Rentenbehorde verschicke unverstandliche Formulare und so komme es wieder zu mehreren tausend abschlagigen Antragen auf Grund von fehlender Mitwirkung durch die Antragsteller Ebenfalls wurden auf Wunsch der Rentenbehorde richterliche Kostenbeschlusse zu Lasten der Rentenbehorde und zu Gunsten des Landes NRW in Hohe von etwa einer halben Million Euro aufgehoben 5 8 9 Resultate BearbeitenZwischen 2009 und 2013 wurden ca 10 500 volle ZRBG Renten mit ruckwirkendem Auszahlungsbeginn 1997 gewahrt weitere 25 000 Renten mit Beginn 2005 und ca 13 000 mit Beginn 2009 Eine Gesamterfolgsquote in den ZRBG Verfahren ist schwer zu ermitteln Wahrend der langjahrigen Ablehnungspraxis von Versicherern und Sozialgerichten starben viele Antragsteller Bezieht man diese Toten mit ein ist nach Schatzungen von etwa 55 Prozent bewilligten Ghettorenten auszugehen 10 Am 5 Juni 2014 verabschiedete der Bundestag eine Novelle des Gesetzes Damit ist fur Beschaftigungen in einem Ghetto ein Rentenbeginn seit 1997 vorgesehen und zwar unabhangig davon wann der Antrag darauf gestellt und wie er bisher beschieden worden war Ausserdem haben die Uberlebenden ein Wahlrecht zwischen hoheren Renten bei spaterem Zahlungsbeginn oder niedrigeren Renten dafur seit 1997 11 Abgrenzung zur Zwangsarbeit Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft BearbeitenDie Antragsfrist fur alle Anspruche nach dem Stiftungsgesetz begann mit Inkrafttreten des Gesetzes am 12 August 2000 Sie endete am 31 Dezember 2001 Ausschlussfrist Das Gesetz sah u a Leistungen an Antragsteller vor die in einem Konzentrationslager i S des 42 Abs 2 BEG oder in einer anderen Haftstatte ausserhalb des Gebiets der heutigen Republik Osterreich oder in einem Ghetto unter vergleichbaren Bedingungen inhaftiert waren oder zur Arbeit gezwungen wurden 11 Abs 1 Ziff 1 EVZ StiftG Die Stiftung sollte einen Ausgleich fur entgangenen Lohn durch NS Zwangsarbeit und einen Pauschbetrag fur diejenigen Bedingungen der Zwangsarbeit schlechte Behandlung Schlage Unterernahrung usw leisten die nach deutschem Recht nicht entschadigungsfahig waren Es wurden mit einer Leistung nach dem Stiftungsgesetz aber auch Schaden die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden sind entschadigt Viele Opfer haben wahrend der Zwangsarbeit in Deutschland oftmals mehrere Jahre lang Beitrage in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt ohne daraus einen Rentenanspruch zu erwerben Die Rentenanspruche der Betroffenen scheitern dann an der geltenden Rechtslage wonach fur einen Rentenanspruch eine Mindestbeitragsdauer Wartezeit von funf Jahren erforderlich ist Mit der Gewahrung einer Leistung nach dem Stiftungsgesetz sind daher auch Forderungen des Leistungsberechtigten abgegolten der Rentenversicherungstrager musse auch bei Nichterfullung der Wartezeit infolge nationalsozialistische Massnahmen eine Rentenleistung gewahren Das Stiftungsgesetz enthalt in 16 EVZ StiftG eine besondere Ausschlussregelung Nach 16 Abs 1 EVZ StiftG konnen Leistungen aus Mitteln der offentlichen Hand einschliesslich der Sozialversicherung sowie deutscher Unternehmen fur erlittenes nationalsozialistisches Unrecht i S von 11 EVZ StiftG nur nach diesen Vorschriften beantragt werden Etwaige weitergehende Anspruche im Zusammenhang mit nationalsozialistischem Unrecht sind ausgeschlossen Jeder Leistungsberechtigte gab im Antragsverfahren unter Benennung eines Ortes in dem die Zwangsarbeit erfolgte eine Erklarung ab dass er zur Zeit des NS Regimes zur Sklavenarbeit gezwungen wurde Daruber hinaus musste er im Antrag personlich erklaren dass mit Erhalt einer Leistung nach diesem Gesetz auf jede daruber hinausgehende Geltendmachung von Forderungen gegen die offentliche Hand fur Zwangsarbeit verzichtet wird Der Verzicht wird erst mit Erhalt einer Leistung nach dem Stiftungsgesetz wirksam Weitergehende Wiedergutmachungsregelungen bleiben jedoch wie sich aus 16 Abs 3 EVZ StiftG ergibt von der Verzichtserklarung unberuhrt Demnach schliesst eine Leistungsgewahrung nach dem Stiftungsgesetz eine Rentengewahrung nach wiedergutmachungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen nicht aus Das Stiftungsgesetz sah mehrere Kategorien von Leistungsberechtigten vor Nach 11 Abs 1 EVZ StiftG war leistungsberechtigt wer in einem Konzentrationslager i S des 42 Abs 2 BEG oder in einer anderen Haftstatte ausserhalb des Gebietes der heutigen Republik Osterreich oder in einem Ghetto unter vergleichbar schweren Bedingungen inhaftiert war und zur Arbeit gezwungen wurde Aus der Gesetzesbegrundung ergibt sich dass diese Voraussetzungen bei Personen vorliegen konnen die in einem geschlossenen Ghetto lebten und arbeiten mussten Denn vergleichbar schwere Bedingungen konnten angenommen werden wenn der Zwangsarbeiter erheblichen und laufenden behordlich streng uberwachten Einschrankungen seiner Bewegungsfreiheit unterworfen war und nach den sonstigen sich ergebenden Bedingungen z B unzureichende Ernahrung und fehlende medizinische Versorgung ein Leben fuhren musste das dem eines Haftlings sehr nahekam Unter den Begriff Zwangsarbeit i S des 11 EVZ StiftG fielen die in einem geschlossenen Ghetto verrichteten Zwangsarbeiten fur die ein ausserst geringer Lohn Hungerlohn gezahlt wurde Die Hochstsumme der Entschadigung fur ehemalige Zwangsarbeiter in Konzentrationslagern und anderen Haftstatten betragt gem 9 Abs 1 EVZ StiftG in Verb mit 11 Abs 1 EVZ StiftG 7 669 EURO Die Entschadigungssumme wurde jeweils pauschal ermittelt Es spielte keine Rolle wie lange jemand z B in Lagerhaft war und zur Arbeit gezwungen wurde Fur die Leistungsberechtigung genugte in der Theorie ein einziger Tag der Inhaftierung Die Vorteile einer derartigen pauschalen symbolischen Entschadigungsreglung liegen auf der Hand Zeitaufwandige Ermittlungen zur Klarung des Verfolgungsschicksals sind unter diesen Umstanden entbehrlich Dadurch wurde das Ziel der Stiftung Zwangsarbeitern kooperativ unburokratisch und vor allem schnell zu helfen d h noch zu deren Lebzeiten erreicht Anerkennungsleistung fur Arbeit ohne Zwang im Ghetto BearbeitenVor dem Hintergrund der sehr hohen Ablehnungsquote der Antrage nach dem ZRBG hatte die Bundesregierung die Richtlinie vom 1 Oktober 2007 uber eine Anerkennungsleistung an Verfolgte fur freiwillige Arbeit in einem Ghetto die bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berucksichtigung geblieben ist erlassen Als humanitare Geste sah die Richtlinie Einmalzahlungen in Hohe von 2000 EUR fur fruhere Beschaftigte in einem Ghetto vor Die Einmalzahlung trat neben die Leistungen aus dem Stiftungsgesetz Erinnerung Verantwortung und Zukunft Sie richtete sich an jene Verfolgte deren Tatigkeit in einem Ghetto nicht alle Merkmale eines rentenrechtlichen Beschaftigungsverhaltnisses erfullt Eine Rente nach dem ZRBG schloss die Einmalzahlung nach der Anerkennungsrichtlinie nur dann aus wenn die Rente tatsachlich gezahlt und darin auch die Zeiten der Arbeit im Ghetto vollumfanglich als Beitragszeiten berucksichtigt wurden Auch der Bezug einer Leistung aus den Mitteln der Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft fuhrte nicht zwingend zur Ablehnung des Antrags auf Anerkennungsleistung Dies gilt insbesondere dann wenn die Stiftungsleistung fur eine andere Tatigkeit im selben oder einem anderen Ghetto bzw fur einen Aufenthalt in einem KZ oder KZ ahnlichem Lager gezahlt wurde Die einmalige Leistung wird nur auf Antrag gewahrt Die Richtlinie wird vom Bundesamt fur zentrale Dienste und offene Vermogensfragen nach Weisung des Bundesministeriums der Finanzen durchgefuhrt Die Anerkennungsrichtlinie wurde zweimal neu gefasst und zwar mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 20 Dezember 2011 BAnz S 4608 und zuletzt im Bundesanzeiger vom 12 Juli 2017 veroffentlicht 14 Juli 2017 Nach den Neufassungen schliesst nunmehr die tatsachliche Zahlung einer Rente mit Ghetto Arbeitszeiten die Gewahrung einer Anerkennungsleistung nicht mehr aus Literatur BearbeitenMarc Reuter Ghettorenten Eine rechtsmethodische und historische Untersuchung zum Umgang mit nationalsozialistischem Unrecht in der Sozialversicherung ISBN 978 3 16 156574 8 Stephan Lehnstaedt Geschichte und Gesetzesauslegung Zu Kontinuitat und Wandel des bundesdeutschen Wiedergutmachungsdiskurses am Beispiel der Ghettorenten fibre Verlag Osnabruck 2011 ISBN 978 3 938 40069 2 Kristin Platt Bezweifelte Erinnerung verweigerte Glaubhaftigkeit Uberlebende des Holocaust in den Ghettorenten Verfahren Munchen 2012 ISBN 978 3 7705 5373 0 Jurgen Zarusky Hrsg Ghettorenten Entschadigungspolitik Rechtsprechung und historische Forschung Munchen 2010 ISBN 978 3 486 58941 2 Volltext digital verfugbar Friedrich Joswig Die Gewahrung von Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an ehemalige Ghettoarbeiter in NJOZ 2008 3616ff Ghetto ein Ort des zwangsweisen Aufenthaltes und seine rechtliche Bedeutung im ZRBG in Wege zur Sozialversicherung WzS 04 21 S 101 ff Sven Simon Avraham Weber Ghetto Pensions in German Law Journal Vol 14 No 09 Seiten 1787 1816 vom September 2013 Weblink zur Online VersionWeblinks BearbeitenGesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschaftigungen in einem Ghetto vom 20 Juni 2002 Handbuch zum Gesetz PDF 146 kB Hrsg Jewish Claims Conference Ghetto in einem eingegliederten oder besetzten Gebiet Webseite der Deutschen Rentenversicherung Muss Deutschland jetzt Milliarden zahlen Nazi Opfer kampfen um ihre Ghetto Renten merkur online de 5 Marz 2010 Der Kampf um die Ghettorente Ehemalige NS Arbeiter warten auf Zahlungen Deutschlandradio Kultur 19 Marz 2010 Keine Entschadigung keine Entschuldigung Der Historiker Stephan Lehnstaedt untersucht wie bei der Ghettorente oft nach Aktenlage entschieden wurde Deutschlandradio Kultur 13 Januar 2012 Der Richter und die Opfer Das muhsame Ringen um die Ghettorenten PDF 214 kB WDR 5 1 April 2012 Podcast MP3 Einzelnachweise Bearbeiten Bundessozialgericht Urteil von 18 Juni 1997 5 RJ 66 95 NJW 1998 S 2309 Stephan Lehnstaedt Wiedergutmachung im 21 Jahrhundert Das Arbeitsministerium und die Ghettorenten in Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 61 2013 S 364 Bundesverband Information und Beratung fur NS Verfolgte Uberleben Nr 9 September 2005 Memento vom 28 September 2007 im Internet Archive PDF 215 kB Bundessozialgericht erleichtert Zugang zu Ghetto Renten a b Der bittere Geschmack des Sieges Ein Richter und sein Kampf fur Ghetto Uberlebende Deutschlandradio 21 Januar 2011 Stephan Lehnstaedt Wiedergutmachung im 21 Jahrhundert Das Arbeitsministerium und die Ghettorenten in Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 61 2013 S 366f Ulrike Pletscher Ghetto Rente Markstein in der Geschichte der Entschadigung nationalsozialistischen Unrechts Die Sozialgerichtsbarkeit 2011 S 429 435 Bitterer Sieg fur Richter von Renesse wa de 31 Januar 2011 Holocaust Uberlebende Opfer von Kungeleien soester anzeiger de 14 November 2011 Jan Robert von Renesse Richter Mundtot In zeit de 23 August 2016 abgerufen am 25 August 2016 Stephan Lehnstaedt Wiedergutmachung im 21 Jahrhundert Das Arbeitsministerium und die Ghettorenten in Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 61 2013 S 388 Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 18 39 5 Juni 2014 S 3402 3409 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschaftigungen in einem Ghetto amp oldid 233178915