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Dieser Artikel behandelt den arabisch islamische Rechtsbegriff Zum Patriarchen der chaldaisch katholischen Kirche siehe Joseph Ghanima Der arabisch islamische Rechtsbegriff Ghanima arabisch غنيمة DMG ġanima Kriegs Beute bezeichnet nach klassischer Rechtslehre die im Dschihad durch Kriegshandlungen von den Ḥarbis erbeuteten bewegliche Guter sowie die Kriegsgefangenen Nicht durch Kriegshandlungen erbeutete Guter sind dagegen Fai Die Scharia sieht Folgendes fur die Ghanima vor Vier Funftel der Ghanima sind unter bei der Schlacht anwesenden muslimischen Kampfern zu verteilen ein Funftel gehort Allah Dieses Funftel bekam ursprunglich der Imam zur Verwaltung spater wurde es unter Bedurftige verteilt Reiter bekommen den dreifachen nach anderer Meinung den doppelten Anteil Die gefangenen Nichtmuslime werden als Sklaven unter den muslimischen Kampfern verteilt wobei Frauen zu Konkubinen genommen werden konnen eventuelle Ehen der Sklavinnen sind annulliert Die gefangenen Manner kann der Imam fur sich beanspruchen Er kann sie toten gegen Losegeld freilassen oder gegen muslimische Gefangene austauschen Nach Meinung von Abu Hanifa durfen sie nicht freigelassen werden Literatur BearbeitenF Lokkegaard Art Ghanima in The Encyclopaedia of Islam New Edition Bd II S 1005 1006 Marco Scholler Exegetisches Denken und Prophetenbiographie eine quellenkritische Analyse der Sira Uberlieferung zu Muḥammads Konflikt mit den Juden Harrassowitz Wiesbaden 1998 S 363 462 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ghanima amp oldid 171271783