www.wikidata.de-de.nina.az
Fai arabisch فيء Das was zuruckkommt DMG faiʾ ist ein Begriff des klassisch islamischen Volkerrechts der diejenige Guter bezeichnet die die Muslime vom Feind ohne Gewaltanwendung erbeutet haben darunter auch den Grund und Boden in den eroberten Gebieten Gegenbegriff ist Ghanima womit diejenige Beute bezeichnet wird die die Muslime unter Gewaltanwendung ʿanwatan erworben haben 1 Fai wird zum Eigentum aller Muslime verwaltet vom Leiter Imam der Gemeinschaft der Muslime Umma Der Begriff geht auf Sure 59 Vers 8 10 zuruck die Mohammed offenbart worden sein soll als er die Juden vom Stamme der Banu Nadir vertrieb Fur gewohnlich wurde die Kriegsbeute Ghanima unter den beteiligten Mudschahedin nach bestimmten Regeln verteilt wobei der Fuhrer ein Funftel bekam Fai jedoch ging als ganzes in die Hande Mohammeds uber der es verwaltete und den Gewinn zum Wohle der muslimischen Gemeinschaft Umma verwendete Auch die Guter die Mohammed den Juden in der Oase Chaibar siehe Zug nach Chaibar abnahm wurden zu Fai Bei spateren Eroberungen wurde der gesamte Grundbesitz der Harbis zu Fai Asch Schaibani lehrte in seinem Kitab as Siyar dass bei der muslimischen Eroberung eines Gebiets das zum Dar al Harb gehort selbst die unglaubige Frau die mit einem Muslim verheiratet sei zum Fai gehore und damit versklavt werden konne Das Gleiche gelte fur ihr ungeborenes Kind 2 Literatur BearbeitenMajid Khadduri The Islamic Law of Nations Shaybani s Siyar Baltimore The Johns Hopkins Press 1966 S 139 217 F Lokkegaard Art Fayʾ in The Encyclopaedia of Islam New Edition Bd II S 869a 870a Einzelnachweise Bearbeiten Vgl Khadduri 48 Vgl Khadduri 139 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fai 27 amp oldid 171539535