www.wikidata.de-de.nina.az
Der Begriff der Gesetzesreligion beruht auf der paulinisch augustinischen und spater auch lutherischen Gegenuberstellung des toten Gesetzesbuchstabens mit dem erlosungsspendenden Glauben und wird seit dem 19 Jahrhundert verwendet Demnach werden alle Religionen als Gesetzesreligionen bezeichnet die durch eigene menschliche Leistung das Heil bewirken wollen und auf den Menschen hauptsachlich durch verpflichtende Ge und Verbote einzuwirken suchen Eine Definition auf welche Religionen dies zutrifft kann je nach theologischem Standpunkt unterschiedlich ausfallen Eine klare Zuordnung ist aus religionswissenschaftlicher Perspektive nicht moglich Christliche Theologen bezeichnen oftmals Judentum und Islam als Gesetzesreligionen um diese damit von ihrem Ideal des Christentums abzugrenzen In vielen christlichen Konfessionen sind die Merkmale einer Gesetzesreligion jedoch ebenfalls ausgepragt Auch dem Judentum und dem Islam ist der Gedanke der erlosenden Gnade Gottes nicht fremd Auch hier spielen Glaube Gesinnung und Nachstenliebe eine Rolle Je nach Stromung werden unterschiedliche theologische Schwerpunkte gesetzt Im orthodoxen Judentum wurde auch versucht den Begriff der Gesetzesreligion positiv zu besetzen Der Islam wird von Aussenstehenden auch aufgrund der nicht vorhandenen Trennung von Religion und Staat und des islamischen Gesetzes Scharia als Gesetzesreligion bezeichnet Weblinks zum Begriff der Gesetzesreligion BearbeitenGlossar Memento vom 6 April 2009 im Internet Archive des Joseph Carlebach Instituts an der Bar Ilan Universitat in Ramat Gan Israel Judisches Lexikon der Forschungsstelle fur judisches Recht an der Universitat Frankfurt Memento vom 5 Dezember 2008 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzesreligion amp oldid 229250450