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Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz AMNOG sollten in Deutschland die steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung eingedammt werden Der Preis neuer Medikamente sollte sich an ihrem Zusatznutzen im Vergleich zu bereits auf dem Markt befindlichen Therapien orientieren BasisdatenTitel Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen KrankenversicherungKurztitel ArzneimittelmarktneuordnungsgesetzAbkurzung AMNOGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtErlassen am 22 Dezember 2010 BGBl 2010 I S 2262 Inkrafttreten am uberwiegend 1 Januar 2011Weblink Text des AMNOGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz wurde am 11 November 2010 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat in seinen wesentlichen Teilen zum 1 Januar 2011 in Kraft Es anderte vor allem das Funfte Buch Sozialgesetzbuch daneben weitere Gesetze und Verordnungen wie das Arzneimittelgesetz Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Neuerungen 2 1 Strukturelle Neuerungen 2 2 Deregulierung 2 3 Einsparungen 2 4 Weitere Anderungen 3 Umsetzung 4 Spatere Anderungen 5 Literatur 6 Siehe auch 7 Einzelnachweise 8 WeblinksHintergrund BearbeitenZur Eindammung der steigenden Arzneimittelkosten die das System der gesetzlichen Krankenversicherung belasteten hatten Experten zunachst sogenannte Negativlisten Nichterstattung verschreibungsfreier unzweckmassiger oder umstrittener Medikamente oder Positivlisten Erstattung ausschliesslich der als zweckmassig und kosteneffizient eingestuften Medikamente vorgeschlagen Diese Modelle waren jedoch politisch nicht durchzusetzen unter anderem wegen starker Widerstande der pharmazeutischen Industrie Ende 2009 vereinbarte die christlich liberale Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag den Arzneimittelmarkt neu zu ordnen Er sollte wettbewerbs mittelstands und patientenfreundlicher gestaltet werden Unmittelbarer Anlass waren die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung die im Jahr 2009 gegenuber dem Vorjahr um rund 1 5 Milliarden Euro gestiegen waren womit sich der Trend der Vorjahre fortsetzte 1 Vor allem die Ausgaben fur neue Arzneimittel stiegen stark da die Hersteller die Preise selbst festlegen konnten unabhangig vom Zusatznutzen fur die Patienten Mit seinem Gesetzesentwurf schloss Bundesgesundheitsminister Philipp Rosler FDP im Sommer 2010 diese Regulierungslucke bei den neuen Arzneimitteln 2 Neuerungen BearbeitenMit dem AMNOG ergriff die Bundesregierung drei Arten von Massnahmen um die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele zu erreichen strukturelle Veranderungen Abbau von Uberregulierung und kurzfristige Einsparungen Strukturelle Neuerungen Bearbeiten Fruhe Nutzenbewertung von Arzneimitteln 35a SGB V Bei der Arzneimittelzulassung stehen die pharmazeutische Qualitat Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels im Vordergrund der Zugewinn an Nutzen fur die Patienten im Vergleich zu bereits eingefuhrten Medikamenten wird dabei nicht untersucht Seit 2011 mussen die Hersteller fur alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen zum Zeitpunkt der Markteinfuhrung Dossiers mit Nachweisen uber diesen sogenannten Zusatznutzen vorlegen Diese Dossiers reichen sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss G BA ein dem obersten Selbstverwaltungsgremium des deutschen Gesundheitssystems Der G BA beauftragt daraufhin regelhaft das Institut fur Qualitat und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG mit einer Dossierbewertung die spatestens nach drei Monaten vorliegen muss An die Dossierbewertung schliesst sich ein Stellungnahmeverfahren beim G BA an Auf dieser Basis entscheidet der G BA spatestens drei Monate nach der Dossierbewertung ob das Arzneimittel gegenuber einer vom G BA festgelegten zweckmassigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen hat und wenn ja welches Ausmass dieser hat Kann kein Zusatznutzen belegt werden wird fur die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung im ambulanten Bereich ein Betrag festgesetzt der sich am Preis pharmakologisch therapeutisch vergleichbarer Arzneimittel oder anderer Vergleichstherapien orientiert Stellt der G BA einen Zusatznutzen fest handeln der GKV Spitzenverband und der Hersteller auf Basis der Bewertung des Zusatznutzens einen Preis aus Konnen sie sich nicht einigen wird eine Schiedsstelle angerufen Der so ausgehandelte oder festgelegte Erstattungsbetrag wird spatestens ein Jahr nach der Markteinfuhrung des neuen Arzneimittels wirksam und zwar auch fur Privatversicherte und Selbstzahler Wird ein Schiedsspruch nicht akzeptiert konnen sowohl der Hersteller als auch der GKV Spitzenverband eine Kosten Nutzen Bewertung KNB durch das IQWiG verlangen Die vom IQWiG veroffentlichte Darstellungsform der Ergebnisse einer KNB ist die Effizienzgrenze Eine aufschiebende Wirkung hatte eine solche KNB nicht d h der Schiedsspruch wurde zunachst in Kraft treten Gegen einen Schiedsspruch steht sowohl dem Hersteller als auch dem GKV Spitzenverband der Rechtsweg offen In erster Instanz ist das Landessozialgericht Berlin Brandenburg zustandig Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung Allerdings kann in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Herstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden Fur Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen Orphan Arzneimittel vereinfacht sich das Verfahren insofern als sie bereits aufgrund der Zulassung einen Zusatznutzen besitzen mussen Das IQWIG wird in diesem Fall nicht zur Bewertung beauftragt der G BA entscheidet allein zum Ausmass des Zusatznutzens Erst wenn mit ihnen innerhalb von zwolf Monaten mit der GKV uber 50 Millionen Euro Umsatz erzielt wurden mussen sie eine standardmassige Nutzenbewertung durchlaufen bei der auch festgestellt werden kann dass kein oder ein geringerer Zusatznutzen besteht Dieser fiktive Zusatznutzen per Gesetz geriet in letzter Zeit zunehmend in die Kritik 3 Ursprunglich sollten auch fur bereits langer auf dem Markt befindliche Arzneimittel Nutzenbewertungen durchgefuhrt werden sogenannter Bestandsmarktaufruf Diese Regelung wurde jedoch Anfang 2014 aufgehoben siehe unten Deregulierung Bearbeiten Die sogenannte Bonus Malus Regelung wurde aufgehoben um die Arzte zu entlasten Die Regelung zur Verordnung besonderer Arzneimittel Zweitmeinung wurde abgeschafft Auch mit einer Vereinfachung der Wirtschaftlichkeitsprufungen einer klareren Regelung von Therapie und Verordnungsausschlussen sowie einer wettbewerbs und patientenfreundlicheren Gestaltung der Rabattvertrage fur patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel versuchte der Gesetzgeber burokratische Hurden fur Versicherte und Leistungserbringer abzubauen Einsparungen Bearbeiten Zusammen mit einer bereits am 30 Juli 2010 in Kraft getretenen Regelung im Gesetz zur Anderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften GKV AndG sah das AMNOG jahrliche Einsparungen fur die GKV in Hohe von 2 2 Milliarden Euro vor Allein von der Einfuhrung der fruhen Nutzenbewertung erhoffte sich der Gesetzgeber Einsparungen von etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr 4 Tatsachlich ist die Ersparnis geringer 443 Millionen Euro im Jahr 2014 5 Der gesetzliche Herstellerrabatt den pharmazeutische Unternehmen und Apotheken den gesetzlichen Krankenversicherungen gewahren mussen wurde von zuvor sechs Prozent auf 16 Prozent fur die Jahre 2010 bis 2013 angehoben Anfang 2014 wurde er auf sieben Prozent bis einschliesslich 2017 fixiert Patienten konnen statt eines Arzneimittels fur das ihre Krankenkasse einen Rabatt ausgehandelt hat ein anderes Produkt mit identischem Wirkstoff wahlen mussen dann aber die Mehrkosten ubernehmen Weitere Anderungen Bearbeiten Mit dem AMNOG wurde die Unabhangige Patientenberatung Deutschland UPD dauerhaft als GKV Regelleistung etabliert 65b SGB V Der G BA kann die Verordnung eines Arzneimittels nur noch einschranken oder ausschliessen wenn dessen Unzweckmassigkeit erwiesen ist zuvor wenn es unzweckmassig ist oder eine andere wirtschaftlichere Behandlungsmoglichkeit mit vergleichbarem Nutzen verfugbar ist 92 SGB V Hersteller sind verpflichtet die Ergebnisse klinischer Prufungen ihrer Arzneimittel innerhalb eines Jahres nach Studienende zu veroffentlichen 42b Arzneimittelgesetz Die Geltung des Kartellrechts fur die GKV wurde ausgeweitet sodass die Kartellbehorden des Bundes und der Lander die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren und gegen kartellrechtswidriges Verhalten vorgehen konnen Fur kartellrechtliche Streitigkeiten zwischen GKV und Leistungserbringern sind seit 2011 statt Sozialgerichten Zivilgerichte zustandig Umsetzung BearbeitenGleichzeitig mit dem AMNOG trat am 1 Januar 2011 die Arzneimittel Nutzenbewertungsverordnung AM NutzenV des BMG in Kraft in der die Einzelheiten der Nutzenbewertung geregelt sind Ebenfalls im Januar 2011 passte der G BA seine Verfahrensordnung an Im September 2011 veroffentlichte das IQWiG seine Methoden 4 0 in denen es sein evidenzbasiertes Vorgehen bei der Dossierbewertung beschreibt und die sechs in der AM NutzenV vorgesehenen Kategorien konkretisiert Zusatznutzen erheblich betrachtlich gering nicht quantifizierbar nicht belegt Nutzen geringer als bei Vergleichstherapie Die erste Dossierbewertung wurde im Oktober 2011 veroffentlicht in ihrem Anhang wurde die Bewertung einzelner Endpunkte und die Ableitung der Gesamtaussage zum Zusatznutzen erlautert 6 Im Juli 2013 publizierte das IQWiG die ersten Dossierbewertungen im Rahmen der ebenfalls mit dem AMNOG eingefuhrten Bestandsmarktprufung die schliesslich im Fruhjahr 2014 siehe nachster Abschnitt wieder gestoppt wurde Bis Ende 2014 haben uber 100 Bewertungsverfahren stattgefunden davon 52 mit abgeschlossenen Erstattungspreisverfahren In neun dieser Falle wurde der Preis durch die Schiedsstelle festgesetzt Neun Pharmaunternehmen haben 19 Produkte in zwei Fallen nur zeitweise aufgrund der fruhen Nutzenbewertung vom deutschen Arzneimittelmarkt zuruckgezogen Die Versorgung der Patienten war in diesen Fallen wegen verfugbarer Alternativprodukte nicht gefahrdet Das Preisniveau fur neue Arzneimittel wurde jedoch bislang nicht in dem vom Gesetzgeber angestrebten Ausmass abgesenkt 7 Bis Dezember 2022 wurden 799 Nutzungsbewertungsverfahren abgeschlossen davon 236 sogenannte Orphan Drugs Die zugehorigen Therapiegebiete umfassen besonders haufig onkologische Erkrankungen 320 Verfahren Stoffwechselerkrankungen 150 sowie Infektionskrankheiten 79 8 Spatere Anderungen BearbeitenIm Juni 2013 beschloss der Bundestag das Dritte Gesetz zur Anderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Sind mehrere Vergleichstherapien aus medizinischen oder Evidenz Gesichtspunkten gleichermassen zweckmassig kann sich der Hersteller seither aussuchen gegenuber welcher dieser Vergleichstherapien er einen Zusatznutzen seines Wirkstoffs nachweist Zuvor musste der G BA in solchen Fallen die wirtschaftlichste zweckmassige Vergleichstherapie wahlen 9 Im Februar 2014 verabschiedete der Bundestag das 14 Gesetz zur Anderung des Funften Buches Sozialgesetzbuch Damit wurden das Preismoratorium verlangert der Herstellerabschlag ausser fur Generika angehoben und die Bestandsmarktsaufrufe zur Nutzenbewertung 35a Absatz 6 SGB V gestrichen 10 Eine Ende 2013 beim IQWiG in Auftrag gegebene Nutzenbewertung von bereits vor 2011 im Verkehr befindlichen Arzneimitteln auf der Basis von Herstellerdossiers wurde daraufhin eingestellt Literatur BearbeitenFranz Knieps Hartmut Reiners Gesundheitsreformen in Deutschland Geschichte Intentionen Kontroversen Huber 2015 ISBN 978 3 456 85433 5 Uwe K Preusker Hrsg Lexikon des deutschen Gesundheitssystems 4 Auflage medhochzwei 2013 ISBN 978 3 86216 114 0Siehe auch BearbeitenGesundheitsreform in DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes AMNOG In www bmg bund de Abgerufen am 16 Dezember 2015 Pressemitteilung Bundesregierung beschliesst Neuordnung des Arzneimittelmarktes In www bmg bund de Abgerufen am 16 Dezember 2015 GKV SPITZENVERBAND Orphan Drugs besser prufen In Deutsche Apothekenzeitung 22 Oktober 2015 abgerufen am 9 Dezember 2016 Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes AMNOG In www bmg bund de Abgerufen am 16 Dezember 2015 AOK Bundesverband Presse Pressemitteilung Arzneiverordnungs Report 2015 Arzneimittelausgaben auf Rekordniveau 23 09 15 In www aok bv de Archiviert vom Original am 22 Dezember 2015 abgerufen am 16 Dezember 2015 Ticagrelor Betrachtlicher Zusatznutzen fur bestimmte Patienten Nicht mehr online verfugbar In www iqwig de Archiviert vom Original am 23 Dezember 2015 abgerufen am 18 Dezember 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www iqwig de Rainer Hess Das AMNOG im Ruckblick Kostenbremse mit Kollateraleffekt In Interdisziplinare Plattform zur Nutzenbewertung Heft 1 Juli 2015 Vier Jahre AMNOG Diskurs und Impulse ISSN 2364 916X S 8 13 GBA Nutzenbewertung von Arzneimitteln Verfahren nach 35a SGB V Abgerufen am 9 Dezember 2022 Bundestag beschliesst dritte AMG Novelle In www bmg bund de Abgerufen am 16 Dezember 2015 BM Grohe Wir sichern eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau In www bmg bund de Abgerufen am 16 Dezember 2015 Weblinks BearbeitenText der Arzneimittel Nutzenbewertungsverordnung BMG Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes AMNOG AMNOG Portal des G BA G BA Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemass 35a SGB V G BA Ubersicht der im Verfahren der fruhen Nutzenbewertung befindlichen Wirkstoffe GKV Spitzenverband Fragen und Antworten Thema AMNOG IQWiG Auf den Punkt gebracht 2015 Zahlen und Fakten Schwerpunkt AMNOG PDF 973 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz amp oldid 234830638