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Das Gesetz uber strafbare Handlungen gegen Ataturk turkisch Ataturk Aleyhine Islenen Suclar Hakkinda Kanun vom 25 Juli 1951 stellt in der Turkei das Andenken an den Staatsgrunder Mustafa Kemal Ataturk unter strafrechtlichen Schutz BasisdatenTitel Ataturk Aleyhine Islenen Suclar Hakkinda KanunNummer 5816Art GesetzGeltungsbereich Republik TurkeiVerabschiedungsdatum 25 Juli 1951Amtsblatt Nr 7872 v 31 Juli 1951 S 1713 PDF Datei 725 kB Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Wortlaut 3 Rechtspraxis 3 1 Verfahren 3 2 Internetzensur 4 Vergleich mit dem deutschen Strafgesetz 5 Siehe auch 6 Einzelnachweise 7 Anmerkungen 8 WeblinksEntstehung BearbeitenBei den Parlamentswahlen am 14 Mai 1950 setzte sich die Demokratische Partei DP Adnan Menderes gegen die von Ataturk gegrundete Republikanische Volkspartei CHP durch Die DP galt im Vergleich zur CHP als weniger sakular und veranlasste beispielsweise am 17 Juni 1950 dass die Gebetsrufe im Lande statt wie seit 1932 nur auf Turkisch nun wieder auf Arabisch gerufen werden konnten Islamistische Kreise deuteten dies als Distanzierung der Regierung von Ataturks Reformen woraufhin es in der Folgezeit vermehrt zu Beleidigungen gegenuber Ataturk sowie zu Zerstorungen seiner Denkmaler kam Nach anfanglicher Duldung entschloss sich die Regierung schliesslich ein Gesetz uber strafbare Handlungen gegen Ataturk ausarbeiten zu lassen Gegen dieses Vorhaben erhoben sich allerdings besonders aus den Reihen DP Abgeordneter ablehnende Stimmen die mit einer Verfassungswidrigkeit solch eines Gesetzes begrundet wurde da nach Art 69 der damaligen Verfassung Personenvorrechte jeder Art verboten waren Der erstellte Entwurf wurde am 7 Mai 1951 mit 146 141 Stimmen an den Ausschuss zuruckverwiesen Nun wurde der deutsche Jurist und Rechtssoziologe Ernst E Hirsch um ein Gutachten gebeten Dieser argumentierte dass der Begriff Person in diesem Kontext naturliche Person bedeute und diese Personlichkeit nach dem turkischen Zivilgesetzbuch mit dem Tode ende Folgerichtig existiere eine Person namens Ataturk nicht womit ihr auch kein Vorrecht gewahrt werden konne Ein etwaiges Gesetz solle also nicht eine Person sondern vielmehr das Andenken an eine Person schutzen Art 69 der Verfassung stehe dem nicht entgegen Nach entsprechender Anderung wurde der Entwurf schliesslich am 25 Juli 1951 angenommen und am 31 Juli 1951 im Amtsblatt verkundet Dabei versaumte man es allerdings auch den Titel des Gesetzes zu andern So musste es eigentlich Gesetz uber strafbare Handlungen gegen das Andenken Ataturks heissen 1 2 Wortlaut BearbeitenArt 1 des Gesetzes Nr 5816 lautet folgendermassen 1 Wer das Andenken an Ataturk offentlich beschimpft oder beleidigt wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu drei Jahren bestraft 2 Wer Ataturk darstellende Statuen Busten und Denkmaler beziehungsweise das Mausoleum Ataturks zerstort zertrummert beschadigt oder verschmutzt wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu funf Jahren bestraft 3 Wer andere Personen zu den in den obigen Absatzen erlauterten Straftaten ermuntert wird gleich einem Tater bestraft Rechtspraxis BearbeitenVerfahren Bearbeiten Laut dem Jahresbericht des IHD wurden im Jahr 2007 zwei Personen freigesprochen und ein Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt Am 1 August 2008 wurde das Verfahren gegen zwei Studentinnen eingestellt die in einer Fernsehsendung ausserten dass sie Ataturk nicht mogen Die Staatsanwaltschaft in Beyoglu stellte fest dass es keine Straftat sei Ataturk nicht zu mogen 3 Ende 2008 leitete die Staatsanwaltschaft in Ankara ein Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Hochschullehrer Ronald Monch ein Dieser hatte in einem Vortrag vor dem Europaischen Parlament die angewandte Gewalt bei der Niederschlagung des Dersim Aufstands als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und partiellen Volkermord 4 bewertet Ware Ataturk heute noch am Leben so musste er laut Monch dafur vor Gericht gestellt werden 5 Ob uberhaupt Klage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird steht schatzungsweise erst in ein bis drei Jahren fest 6 Internetzensur Bearbeiten nbsp Der Zugang zu dieser Website wurde blockiert Am 6 Marz 2007 sperrte der Internetdienstanbieter Turk Telekom den Zugriff auf das Videoportal YouTube Grund hierfur war die Entscheidung der 1 Kammer des Friedensgerichts in Istanbul Massgeblich fur das Urteil war ein Video in dem Ataturk als schwul bezeichnet wurde 7 Nach Entfernung des besagten Videos wurde der Zugang am 9 Marz 2007 vorlaufig wieder freigegeben Am 4 Mai 2007 trat das sogenannte Internetgesetz Anmerkung 1 in Kraft Dieses Gesetz ermoglicht es den Gerichten den Zugang zu Internetseiten deren Inhalt gegen bestimmte Artikel Anmerkung 2 des turkischen Strafgesetzbuches sowie gegen das Gesetz Nr 5816 verstosst blockieren zu lassen Mit dieser neuen Grundlage folgten weitere Blockaden So wurde bis Oktober 2008 der Zugang auf insgesamt 51 Seiten wegen der Beleidigung Ataturks verhindert 8 Vergleich mit dem deutschen Strafgesetz BearbeitenGesetze zum Schutz des Andenkens Verstorbener existieren auch ausserhalb der Turkei So stellt beispielsweise 189 des deutschen Strafgesetzbuchs die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener worunter auch die Holocaustleugnung fallt unter Strafe Die Anwendung erfolgt grundsatzlich nur auf Antrag Antragsdelikt und nur bei besonders schwerer Herabsetzung des Toten durch Beleidigung uble Nachrede oder Verleumdung Im turkischen Gesetz hingegen erfolgt die Strafverfolgung stets von Amts wegen Offizialdelikt es verlangt keine besonders schwere Herabsetzung oder Ehrenkrankung und schutzt lediglich die Unantastbarkeit einer einzelnen Person Siehe auch BearbeitenMajestatsbeleidigung Artikel 299 turkisches Strafgesetzbuch Artikel 301 turkisches Strafgesetzbuch Gesetz uber die Nichtzulassigkeit der Annahme des Namens Ataturk Einzelnachweise Bearbeiten Ernst E Hirsch Als Rechtsgelehrter im Lande Ataturks 1 Auflage Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2008 ISBN 978 3 8305 1533 3 S 151 ff Reiner Mockelmann Ernst Hirschs Vermachtnis fur die heutige Turkei Vortrag anlasslich der Buchprasentation Als Rechtsgelehrter im Lande Ataturks in der Freien Universitat Berlin am 28 November 2008 S 3 PDF 112 75 kB Bassavcilik Ataturk u sevmemek suc degil timeturk com abgerufen am 1 Februar 2009 Turkischer Staatsanwalt ermittelt gegen Monch Bremer Professor soll Ataturk beleidigt haben 1 2 Vorlage Toter Link www radiobremen de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Radio Bremen abgerufen am 1 Februar 2009 Kommentar von Berthold Seewald Ataturk vor dem Richter Welt Online abgerufen am 1 Februar 2009 Bruksel deki konusmaya Ankara da sorusturma Hurriyet abgerufen am 1 Februar 2009 Virtueller Krieg Turkei schaltet YouTube ab Spiegel Online abgerufen am 27 Januar 2009 YouTube bleibt in der Turkei gesperrt Heise online abgerufen am 27 Januar 2009 Anmerkungen Bearbeiten Gesetz Nr 5651 uber die Regelung von Internetpublikationen und Verbrechenspravention im Internet Internet Ortaminda Yapilan Yayinlarin Duzenlenmesi ve Bu Yayinlar Yoluyla Islenen Suclarla Mucadele Edilmesi Hakkinda Kanun Erschopfend aufgefuhrt in Art 8 a des Internetgesetzes Verleitung zum Selbstmord Art 84 sexueller Missbrauch von Kindern Art 103 I Begunstigung von Drogenmissbrauch Art 190 Bereitstellung gesundheitsgefahrdender Substanzen Art 194 Unsittlichkeit Prostitution und unerlaubte Veranstaltung eines Glucksspiels Art 226 228 tStGB Weblinks BearbeitenGesetzestext turkisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber strafbare Handlungen gegen Ataturk amp oldid 239510635