www.wikidata.de-de.nina.az
Gesamtnutzungsdauer ist ein Begriff aus dem Bewertungsrecht Er definiert die theoretische Lebens oder Nutzungsdauer von Grundstucken und Bauwerken die bei der Berechnung von moglichen oder noch moglichen Renditen im Rahmen eines Ertragswertverfahrens zugrunde zu legen ist und zu einem uber den reinen Sachwert der Immobilie hinausgehenden hoheren Nutzungswert fuhren kann Rechtlich gelten in Deutschland die Vorschriften des Bewertungsgesetzes BewG 1 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften 2 bis 16 gelten fur alle offentlich rechtlichen Abgaben die durch Bundesrecht geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehorden oder durch Landesfinanzbehorden verwaltet werden Ausserdem gilt diesbezuglich die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts Sachwertrichtlinie SW RL 1 1 Das Sachwertverfahren ist in den 21 bis 23 ImmoWertV geregelt Erganzend sind die allgemeinen Verfahrensgrundsatze 1 bis 8 ImmoWertV heranzuziehen um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln Das Sachwertverfahren kann in der Verkehrswertermittlung dann zur Anwendung kommen wenn im gewohnlichen Geschaftsverkehr marktublich der Sachwert und nicht die Erzielung von Ertragen fur die Preisbildung ausschlaggebend ist insbesondere bei selbstgenutzten Ein und Zweifamilienhausern Das Sachwertverfahren kann auch zur Uberprufung anderer Verfahrensergebnisse in Betracht kommen Vergleichswertverfahren Besondere Bedeutung hat das Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz und damit die Restnutzungsdauer bei der Wertermittlung von Rendite Immobilien bei Zwangsversteigerungen oder Enteignungen wo es bindend ist 13 BewG regelt dabei den Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen die 185 und 190 BewG die jeweilig anzusetzende Gesamtnutzungsdauer Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus der Differenz zwischen der Gesamtnutzungsdauer und dem Alter der Immobilie Bei selbst genutzten Immobilien z B Einfamilienhausern kommt in der Regel nur das Sachwertverfahren ohne Berucksichtigung einer Nutzungsdauer zur Anwendung Tabelle Gesamtnutzungsdauer BearbeitenListe der anzusetzenden wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach BewG Stand 16 Dezember 2022 2 Gebaudeart GesamtnutzungsdauerEin und Zweifamilienhauser 80 JahreMietwohngrundstucke 80 JahreWohnungseigentum 80 JahreGemischt genutzte Grundstucke 80 JahreBankgebaude 60 JahreVerwaltungsgebaude 60 JahreHochschulen Universitaten 50 JahreKindergarten Kindertagesstatten 50 JahreSchulen 50 JahreWohnheime Alten Personalwohnheime 50 JahreKaufhauser Warenhauser 50 JahreSaalbauten Veranstaltungszentren 40 JahreKur und Heilbader 40 JahreHotels 40 JahreSporthallen Turnhallen 40 JahreKrankenhauser 40 JahreVereinsheime Jugendheime Tagesstatten 40 JahreParkhauser Parkpaletten Tiefgaragen 40 JahreHallenbader 40 JahreIndustriegebaude Werkstatten 40 JahreLagergebaude 40 JahreTennishallen 40 JahreGrossmarkte 30 JahreReitsporthallen 30 JahreEinzelnachweise Bearbeiten Sachwertrichtlinie SW RL PDF Bundesanzeiger 5 September 2012 abgerufen am 27 Mai 2015 Anlage 22 zu 185 Abs 3 Satz 3 190 Abs 6 Satz 1 und 2 Bewertungsgesetz abgerufen am 28 Januar 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesamtnutzungsdauer amp oldid 231844014