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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zum allgemeinen geowissenschaftlichen und geotechnischen Begriff siehe Gelandeoberkante Die Gelandeoberflache ist im deutschen Bauordnungsrecht die Schnittlinie die das Gelande unmittelbar mit den bzw allen Aussenwanden eines Gebaudes bildet 1 Sie dient in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundeslander als untere Bezugsflache bei der Bestimmung der Gebaudehohe und bildet damit die Grundlage fur die Einstufung eines Gebaudes in eine Gebaudeklasse 2 und fur die Berechnung der Abstandsflachen 3 Grundsatzlich wird zwischen der naturlichen der vorhandenen und der festgelegten Gelandeoberflache unterschieden Inhaltsverzeichnis 1 Unterscheidung 1 1 Naturliche Gelandeoberflache 1 2 Vorhandene Gelandeoberflache 1 3 Festgelegte Gelandeoberflache 2 EinzelnachweiseUnterscheidung BearbeitenNaturliche Gelandeoberflache Bearbeiten Dabei handelt es sich um die Gelandeoberflache die naturlich vorhanden also gewachsen ist und somit nicht durch Aufschuttungen oder Abgrabungen verandert wurde 4 Sie kann eben oder geneigt sein Manipulationen der naturlichen Gelandeoberflache um beispielsweise eine geringere Gebaudeklasse zu erreichen sind unzulassig Betrachtet wird allerdings nur der Hohenverlauf des Gelandes an allen Aussenwanden Der ubrige Gelandeverlauf auf dem Grundstucks kann also eine unterschiedliche Hohenlage aufweisen Vorhandene Gelandeoberflache Bearbeiten Die vorhandene Gelandeoberflache kann entweder der naturlichen Gelandeoberflache entsprechen oder durch eine rechtmassig genehmigte oder verfahrensfreie Aufschuttung bzw Abgrabung entstanden sein 5 Rechtswidrig entstandene Aufschuttungen oder Abgrabungen finden keine Berucksichtigung und mussen unter Umstanden sogar beseitigt werden Nach einer gewissen Zeit ist allerdings davon auszugehen dass auch eine rechtswidrig geschaffene Gelandeoberflache als naturliche Gelandeoberflache angesehen wird So hat beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden dass ein vor 25 bis 30 Jahren aufgeschuttetes Gelande eine neue naturliche Gelandeoberflache bildet 6 Festgelegte Gelandeoberflache Bearbeiten Die Gelandeoberflache kann auch auf Antrag oder von Amts wegen im Rahmen eines Verwaltungsaktes festgelegt werden 7 Der Verwaltungsakt tritt dabei entweder eigenstandig oder in Verbindung mit einem anderen Verwaltungsakt beispielsweise mit einer Baugenehmigung auf Im Verwaltungsakt wird dabei ein rechnerisches Mass festgelegt beispielsweise als Bezugshohe uber dem Meeresspiegel das sich vom tatsachlichen Gelandeverlauf unterscheiden kann Notwendig kann eine Festlegung der Gelandeoberflache werden wenn der naturliche Gelandeverlauf unregelmassig oder nicht mehr feststellbar ist bzw wenn der Gelandeverlauf einer sinnvollen Bebauung entgegensteht oder bestimmte Gestaltungsabsichten bestehen Die Festlegung kann aber auch dazu dienen rechtswidrig ausgefuhrte Bauvorhaben nachtraglich zu legalisieren Einzelnachweise Bearbeiten Simon Busse Bayerische Bauordnung Kommentar C H Beck Verlag Art 2 Randnummer 322 2 Abs 3 Satz 2 Musterbauordnung vom 21 September 2012 6 Abs 4 Satz 2 Musterbauordnung vom 21 September 2012 Simon Busse Bayerische Bauordnung Kommentar C H Beck Verlag Art 2 Randnummer 324 ff Simon Busse Bayerische Bauordnung Kommentar C H Beck Verlag Art 2 Randnummer 325 ff BayVGH 2 Marz 1998 20 B 97 912 Simon Busse Bayerische Bauordnung Kommentar C H Beck Verlag Art 2 Randnummer 328 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gelandeoberflache amp oldid 190135912