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Das Geburtstagszug Urteil ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13 November 2013 Az I ZR 143 12 zur Frage der urheberrechtlichen Schutzschwelle fur Werke der angewandten Kunst Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Entscheidung 3 Leitsatze 4 Bedeutung 5 Weiteres Verfahren 6 Literatur 6 1 Besprechungen 6 2 Monografien 7 EinzelnachweiseSachverhalt Bearbeiten nbsp Heike Wiechmann Geburtstagszug Tinte auf Papier 1998 42 30 cm Die Designerin Heike Wiechmann hatte 1998 fur den Holzspielzeughersteller Gollnest amp Kiesel Goki eine Tischdekoration fur Kindergeburtstage namens Geburtstagszug entworfen Diese besteht aus einer Holzlokomotive und mehreren Waggons auf die sich Ziffern und Kerzen aufstecken lassen Die Klagerin erhielt fur diesen Entwurf und einen weiteren ein Gesamthonorar in Hohe von 400 DM 1 Der Geburtstagszug wurde das erfolgreichste Goki Produkt und entwickelte sich zu einem Verkaufsschlager Deshalb hielt Wiechmann die vereinbarte Vergutung fur zu gering und erhob unterstutzt von der Gewerkschaft ver di beim Landgericht Lubeck Klage auf Zahlung einer weiteren angemessenen Vergutung nach dem so genannten Bestsellerparagrafen 32a UrhG Entscheidung BearbeitenNachdem sowohl das Landgericht Lubeck 2010 als auch das Oberlandesgericht Schleswig 2012 die Klage mit dem Argument abgewiesen hatten der Entwurf sei als angewandte Kunst mangels ausreichender Schopfungshohe nicht urheberrechtlich sondern nur designrechtlich schutzfahig hob der Bundesgerichtshof 2013 das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zuruck an das Oberlandesgericht Dabei kehrte sich der Bundesgerichtshof von der 1911 vom Reichsgericht im Schulfraktur Urteil entwickelten Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Schutzfahigkeit angewandter Kunst ab und begrundete dies mit der Geschmacksmusterrichtlinie 2 Nach dieser sei das Geschmacksmusterrecht nicht mehr als kleines Urheberrecht der Unterbau des Urheberrechts sondern eigenstandig zu verstehen womit die Rechtfertigung einer besonderen Schutzschwelle fur die angewandte Kunst entfallen sei Leitsatze Bearbeiten a An den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Sinne von 2 Abs 1 Nr 4 Abs 2 UrhG sind grundsatzlich keine anderen Anforderungen zu stellen als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen Schaffens Es genugt daher dass sie eine Gestaltungshohe erreichen die es nach Auffassung der fur Kunst empfanglichen und mit Kunstanschauungen einigermassen vertrauten Kreise rechtfertigt von einer kunstlerischen Leistung zu sprechen Es ist dagegen nicht erforderlich dass sie die Durchschnittsgestaltung deutlich uberragen Aufgabe von BGH Urteil vom 22 Juni 1995 I ZR 119 93 GRUR 1995 581 WRP 1995 908 Silberdistel b Bei der Beurteilung ob ein Werk der angewandten Kunst die fur einen Urheberrechtsschutz erforderliche Gestaltungshohe erreicht ist zu berucksichtigen dass die asthetische Wirkung der Gestaltung einen Urheberrechtsschutz nur begrunden kann soweit sie nicht dem Gebrauchszweck geschuldet ist sondern auf einer kunstlerischen Leistung beruht Daruber hinaus ist zu beachten dass eine zwar Urheberrechtsschutz begrundende gleichwohl aber geringe Gestaltungshohe zu einem entsprechend engen Schutzbereich des betreffenden Werkes fuhrt c Der Anspruch auf Zahlung einer weiteren angemessenen Vergutung nach 36 Abs 1 UrhG aF oder 32 Abs 1 Satz 3 Abs 2 Satz 2 UrhG und 32a Abs 1 Satz 1 UrhG ist bei der Verwertung eines Werkes der angewandten Kunst das einem Geschmacksmusterschutz zuganglich ist und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich uberragt nicht fur Verwertungshandlungen begrundet die bis zum Inkrafttreten des Geschmacksmusterreformgesetzes vom 12 Marz 2004 am 1 Juni 2004 vorgenommen worden sind Bedeutung BearbeitenSeit dem so genannten Geburtstagszug Urteil gilt im deutschen Urheberrecht dieselbe Schutzschwelle 2 Abs 2 UrhG fur die angewandte Kunst wie fur die so genannte reine Kunst Der Bundesgerichtshof nahm das Urteil in seine Entscheidungssammlung auf 3 Weiteres Verfahren BearbeitenIn der Folge entschied das Oberlandesgericht Schleswig dass auch nach dem neuen Massstab der Geburtstagszug aufgrund einer Vielzahl vorbekannter Spielzeugzug Gestaltungen nicht urheberrechtlich schutzfahig sei Anders sei das nur beim Angelspiel hier seien die Vergutungsanspruche der Klagerin jedoch bereits verjahrt Geburtstagszug II In Bezug auf die Verjahrung ging die Klagerin erneut erfolgreich in Revision Geburtstagszug III Literatur BearbeitenBesprechungen Bearbeiten Gernot Schulze NJW 2014 469 Haimo Schack JZ 2014 207 Eva Ines Obergfell GRUR 2014 621 Jurgen Strauss GRUR Prax 2014 17 Thomas Hoeren MMR 2014 333 Jan Rasmus Ludwig K amp R 2014 106 Stephan Szalai ZUM 2014 225Monografien Bearbeiten Lukas Mezger Die Schutzschwelle fur Werke der angewandten Kunst nach deutschem und Europaischen Recht VR unipress 2017 ISBN 978 3 8471 0696 8 doi 10 14220 9783737006965 online Einzelnachweise Bearbeiten ver di Der Geburtstagszug rollt zum Erfolg Memento vom 18 Dezember 2019 im Internet Archive Richtlinie 98 71 EG uber den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen BGHZ 199 52 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geburtstagszug Urteil amp oldid 230858340