www.wikidata.de-de.nina.az
Der Gottinger Mensurenprozess war ein Rechtsstreit der Jahre 1951 1953 der fur die in der deutschen Nachkriegszeit wiederentstandenen Studentenverbindungen die Zulassigkeit der studentischen Mensur und die Strafbarkeit des studentischen Duells grundsatzlich feststellte Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Verlauf 3 Folgen 4 Quellen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenAufgrund der Schwierigkeiten und der ablehnenden Haltung von verschiedenen Seiten Politik Universitat wurden die ersten Mensuren nach dem Zweiten Weltkrieg heimlich und mit ungeklarter Rechtslage gefochten Polizeiliche Verfolgungen fanden statt Ausrustung wurde beschlagnahmt Verlauf BearbeitenIm Jahre 1951 wurde der Student Wilfried von Studnitz Corps Bremensia Gottingen nach einem auswarts veranstalteten Pauktag in Gottingen bei der Kriminalpolizei angezeigt Er bestatigte ohne Nennung seines Gegenpaukanten gefochten zu haben Es erfolgte Anklage vor dem Landgericht Gottingen Daraufhin fand vor der Grossen Strafkammer in Gottingen ein Prozess statt Das Urteil vom 19 Dezember 1951 lautete auf Freispruch da eine Mensur kein Duell mit todlichen Waffen sei Korperverletzung mit Einwilligung sei nicht strafbar 226a StGB a F inzwischen 228 und die Einwilligung auch nicht sittenwidrig Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft bestatigte der Bundesgerichtshof das Urteil am 29 Januar 1953 BGHSt 4 24 Voraussetzung fur die Straffreiheit war jedoch dass die Mensur nicht zum Austragen von Ehrenhandeln diente und dass die verwendeten Schutzvorkehrungen Paukbrille Halskrause etc sicherstellten dass todliche Verletzungen ausgeschlossen seien Das heisst die studentische Bestimmungsmensur wurde straffrei gestellt das studentische Duell war und blieb verboten Diese Entscheidung beendete aber noch nicht die Auseinandersetzungen um die Mensur Der Disziplinar Dreierausschuss der Universitat Gottingen unter dem Vorsitz des Professors fur Volkerrecht Herbert Kraus verhangte am 29 Januar 1952 gegen von Studnitz die Strafe der Nichtanrechnung eines Semesters wegen Mensurenschlagens Das Verwaltungsgericht Hannover Kammer Hildesheim hob die Entscheidung auf 1 Dieser Fall wurde spater als Seminarubung in Gottingen verwendet Folgen BearbeitenDer Verzicht auf die Austragung von Ehrenhandeln mit der Waffe also das bis etwa 1935 unter Studenten durchaus ubliche Duell wurde dann auch gegenuber dem damaligen deutschen Bundesprasidenten Theodor Heuss bei einem personlichen Treffen am 8 April 1953 von den Delegationen aller massgeblichen mensurschlagenden Verbande Kosener Senioren Convents Verband Weinheimer Senioren Convent Deutsche Burschenschaft und Coburger Convent bestatigt 2 Damit gehorte das jahrhundertealte studentische Duellwesen endgultig der Vergangenheit an Ehrstreitigkeiten sind seither uber Ad hoc Ehrengerichte der Korporationsverbande abzuwickeln Wahrend die Strafbarkeit damit verworfen war wurde der Umgang von Universitaten mit Waffenstudenten noch ein halbes Jahrzehnt spater ausjudiziert Dem Studenten Udo Janssen Corps Hannoverania Hannover Corps Teutonia Berlin WSC wollte die Freie Universitat Berlin die Immatrikulation verweigern weil er sich zum Mensurenschlagen bekannt hatte Diese Entscheidung wurde am 24 Oktober 1958 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben 3 Quellen BearbeitenInstitut fur Hochschulkunde Kosener Archiv Bestand N 7 Nachlass Hans Reinhard Koch Henning Tegtmeyer Rechtsprechung zu Mensuren Bundes Zeitung der Grunen Hannoveraner zu Gottingen Jahrgang 100 Neue Folge Oktober 2010 Nr 2 S 19 28Weblinks BearbeitenArchivportal der Kosener und Weinheimer Corps mit Digitalisat des BGH Urteils vom 29 Januar 1953 und des BVerwG Urteils vom 20 Oktober 1958Einzelnachweise Bearbeiten Urteil vom 25 Marz 1954 NJW 1954 1384 DVBl 1954 680 Niederschrift zur Besprechung vom 8 April 1953 PDF 571 kB BVerwGE 7 287 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gottinger Mensurenprozess amp oldid 236180517