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Funktionsarzneimittel sind Arzneimittel die durch ihre Wirkung Einfluss auf physiologische Funktionen nehmen Sie unterscheiden sich von den Prasentationsarzneimitteln die ungeachtet ihrer tatsachlichen Wirksamkeit zur Heilung oder zur Verhutung menschlicher Krankheiten bestimmt sind 1 Die Unterscheidung geht zuruck auf Art 1 Nr 2 des Gemeinschaftskodex fur Humanarzneimittel 2 Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Rechtsgrundlage 2 1 Europaisches Recht 2 2 Deutsches Recht 3 Beispiele fur Gerichtsurteile zur Abgrenzung 3 1 Entscheidungen bezuglich Laktase 3 2 Entscheidungen zu Praparaten mit pflanzlichen Inhaltsstoffen 4 EinzelnachweiseAbgrenzung BearbeitenFunktions wie Prasentationsarzneimittel sind Arzneimittel im Sinne von 2 AMG und durfen ohne arzneimittelrechtliche Zulassung gem 21 Abs 1 AMG 3a Satz 1 HWG weder vertrieben noch beworben werden 3 4 Beide Begriffe spielen bei der Produktabgrenzung und damit fur die Vermarktung eine Rolle weil Arzneimittel unter ein anderes Recht fallen als beispielsweise Lebensmittel oder Medizinprodukte Diese unterfallen dem Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch LFGB bzw dem Medizinproduktegesetz MPG das nicht fur Arznei oder kosmetische Mittel gilt 2 Abs 5 MPG Bei Medizinprodukten entfallen beispielsweise die besonders teuren klinischen Studien Sie durfen im Vergleich zu Arzneimitteln auch unter erleichterten Bedingungen beworben werden beispielsweise mit bestimmten bildlichen Darstellungen wie einer Gegenuberstellung von vorher und nachher 5 Fur die Einordnungen als Arzneimittel Medizinprodukt Kosmetikum oder auch Nahrungserganzungsmittel sind die Herstellerangaben entscheidend Die Behorden orientieren sich daran Strittige Einzelfalle sind durch die Gerichte zu klaren 6 Rechtsgrundlage BearbeitenEuropaisches Recht Bearbeiten Gemass der europaischen Richtlinie 2001 83 EG Gemeinschaftskodex fur Humanarzneimittel in der geanderten aktuell gultigen Fassung sind Funktionsarzneimittel alle Stoffe und Stoffzusammensetzungen die im oder am menschlichen Korper verabreicht werden um entweder die menschlichen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen Nach einem fur alle EU Mitgliedstaaten bindenden Urteil vom 15 November 2007 des Europaischen Gerichtshofs EuGH in Luxemburg ist eine Anforderung an ein Funktionsarzneimittel dass es sich nennenswert auf den Stoffwechsel auswirke und die Funktionsbedingungen des Korpers wirklich beeinflusse 7 Hingegen sind nach der Richtlinie 2001 83 EG Prasentationsarzneimittel alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhutung menschlicher Krankheiten bestimmt sind Daruber hinaus gilt die so genannte Zweifelsfall Regelung gemass Definition Absatz 2 Artikel 2 der Richtlinie in dem es heisst In Zweifelsfallen in denen ein Erzeugnis unter Berucksichtigung aller seiner Eigenschaften sowohl unter die Definition von Arzneimittel als auch unter die Definition eines Erzeugnisses fallen kann das durch andere gemeinschaftliche Rechtsvorschriften geregelt ist gilt diese Richtlinie Deutsches Recht Bearbeiten Wenngleich bereits zuvor der Rechtsprechung zugrunde gelegt wurde die europaische Regelung mit der 15 Novelle des Arzneimittelgesetzes dann 2009 auch in nationales Recht umgesetzt Auszug aus einem Urteil Das Vorliegen eines Funktionsarzneimittels im Sinne von Art 1 Nr 2 lit b RL 2001 83 EG ist nicht an den dort bezeichneten Wirkungen sondern daran festzumachen ob das Produkt einen therapeutischen Zweck erfullen kann hier im Hinblick auf bestimmte Bakterien verneint 8 Beispiele fur Gerichtsurteile zur Abgrenzung BearbeitenIm Folgenden sind exemplarisch einige Entscheidungen bezuglich der Abgrenzung von Funktionsarzneimitteln von anderen Produktgruppen aufgefuhrt die besonders rezipiert wurden Entscheidungen bezuglich Laktase Bearbeiten Das Oberlandesgericht OLG Stuttgart befasste sich im Februar 2008 9 mit der Bewertung von pulverformigen in Kapseln vertriebenen Mitteln welche Laktase enthalten Laktase ist ein Enzym das Milchzucker spaltet und von Menschen mit einer Milchzuckerunvertraglichkeit Laktoseintoleranz eingenommen wird um den in vielen Milchprodukten enthaltenen Milchzucker verdauen zu konnen Das OLG urteilte auf Basis des deutschen und vorrangig des europaischen Rechtes dass diese Mittel keine Funktionsarzneimittel seien Zwar sah das OLG die Voraussetzung als erfullt dass bei Laktoseintoleranz eine Storung physiologischer Funktionen vorliegt Aber das Mittel sei nicht in der Lage die Funktion des Korpers namlich der Darmzotten oder der Verdauungssekrete zu beeinflussen sondern wirke allein auf den Zustand der Nahrung Es musse aber vielmehr ein aktiver Bioeffekt gefordert werden also ein exogener Stoff musste steuernd auf Korperfunktionen einwirken um als Funktionsarzneimittel im Sinne der EU Richtlinien betrachtet werden zu durfen Das Gericht stutze sich dabei auch auf eine vorangegangene Begrundung 10 des Bundesverwaltungsgerichts Dem OLG lagen auch anders lautende Entscheidungen deutscher Gerichte zu Laktase Praparaten vor Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes VG Berlin war 2006 ein vergleichbares Produkt wie das 2008 vom OLG Stuttgart beurteilte als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft worden 11 Das OLG Frankfurt hatte 2000 ein Laktase Praparat als Arzneimittel und nicht als diatetisches Lebensmittel eingestuft 12 Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt die EU Richtlinien noch nicht in Kraft gesetzt Zudem hatte das Produkt die Anforderungen an ein Prasentationsarzneimittel erfullt Entscheidungen zu Praparaten mit pflanzlichen Inhaltsstoffen Bearbeiten 2007 wurde ein Produkt mit den Inhaltsstoffen oligomere Proanthocyanidine durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes BVerwG als Nahrungserganzungsmittel und nicht als Funktionsarzneimittel eingestuft Das BVerwG erliess in diesem und zwei weiteren Urteilen vom 25 Juli 2007 folgende gleichlautende Leitsatze 13 14 15 Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Korpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur wenn sie zu einer erheblichen Veranderung der Funktionsbedingungen des Organismus fuhrt und Wirkungen hervorruft die ausserhalb der normalen im menschlichen Korper ablaufenden Lebensvorgange liegen Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind Ebenfalls 2007 bestatigte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil eine Pflegesalbe die geringe Mengen Campher und Menthol enthielt als Pflegemittel Kosmetikum Das Gericht erliess den Leitsatz Eine als Pflegemittel deklarierte Pferdesalbe wird durch einen Kampheranteil von 0 5 nicht zum Arzneimittel im Sinne des 2 Abs 1 AMG 10 Aus jungerer Zeit datieren auch Entscheidungen zu einem als Nahrungserganzungsmittel vertriebenen Produkt das aus mit Schimmelpilzen behandeltem rot fermentiertem Reis besteht Red Rice Das darin enthaltene Monacolin K ist strukturidentisch mit Lovastatin einem in hoherer Dosierung in der Behandlung des erhohten Cholesterinspiegels verwendeten Arzneistoffes Deswegen hatten die Uberwachungsbehorden den Red Rice Kapseln die Verkehrsfahigkeit als Nahrungserganzungsmittel abgesprochen und das Inverkehrbringen untersagt 2006 hatte das niedersachsische Oberverwaltungsgericht befunden dass das Mittel als zulassungspflichtiges Arzneimittel anzusehen sei und in seinem Urteil unter anderem diese Leitsatze angefuhrt 16 Fur die Beurteilung ob ein Produkt unter die Definition des Arzneimittels nach der Funktion fallt ist schwergewichtig auf die pharmakologischen Wirkungen abzustellen Bei Stoffen fur die eine dosisabhangige pharmazeutische Wirkung wissenschaftlich nicht eindeutig bestimmt ist stellen der Vergleich mit zugelassenen Arzneimitteln sowie mogliche gesundheitliche Risiken wichtige Abgrenzungskriterien dar Die Anwendbarkeit der Zweifelsregelung in Art 2 Abs 2 der Richtlinie 2001 83 EG in der Fassung der Anderungsrichtlinie 2004 27 EG setzt nicht voraus dass die Arzneimitteleigenschaft positiv festgestellt worden ist Es reicht vielmehr aus dass der insoweit massgebliche Nachweis der pharmakologischen Wirkung nicht mit letzter Sicherheit erbracht werden kann Hingegen hat der EuGH in seinem Urteil vom 15 Januar 2009 entschieden dass es sich bei den Red Rice Kapseln nicht um ein Arzneimittel handele und damit seine restriktive Auslegung des Arzneimittelbegriffs erneut bestatigt 17 Bereits 2007 hatte der EuGH namlich geurteilt dass Knoblauchextraktpulver Kapseln nicht generell als Arzneimittel anzusehen seien Er verwies dabei auch auf die Richtlinie 2001 83 EG wonach das strittige Mittel weder der Definition eines Arzneimittels nach der Bezeichnung noch nach der Funktion entsprache 7 Eine allgemein forderliche Auswirkung auf die Gesundheit und eine Darreichungsform als Kapsel genugen nicht ein Lebensmittel zum Arzneimittel zu erklaren Hinsichtlich der Einstufung als Funktionsarzneimittel raumte das Gericht ein dass die Knoblauchkapseln der Arteriosklerose Vorbeugung dienen und eine pharmakologische Wirkung haben konnen Allerdings konne die gleiche Wirkung schon bei der Aufnahme von taglich 7 4 Gramm rohem Knoblauch eintreten Ein Mittel das auf den Organismus keine anderen Wirkungen habe als ein Lebensmittel hat nach Ansicht des EuGH die Schwelle zum Funktionsarzneimittel nicht uberschritten Die Bundesregierung hatte zuvor die Knoblauchkapseln als Arzneimittel eingeordnet und einem Antragsteller den Import als Nahrungserganzungsmittel verwehrt Demgegenuber waren Zimtextrakt Kapseln von zwei Gerichten als Arzneimittel eingestuft worden 18 19 Die Gerichte stuften die Mittel nicht nur als Prasentationsarzneimittel sondern zudem als Funktionarzneimittel ein da eine blutzuckersenkende Wirkung bestehe die auch arzneilich sei Einzelnachweise Bearbeiten Prasentationsarzneimittel Memento des Originals vom 3 Mai 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bfarm de Website des Bundesinstituts fur Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM Glossar abgerufen am 3 Mai 2018 Lars Hilbig Borderline Produkte Alles Ansichtssache Pharmazeutische Zeitung Ausgabe 13 2008 vgl BGH Urteil vom 25 Juni 2015 I ZR 205 13 Rdnr 10 Otto D Dobbeck Arzneimittel Memento des Originals vom 5 Mai 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www pro honore de Pro Honore 2011 Lars Hilbig Borderline Produkte Alles Ansichtssache Pharmazeutische Zeitung Ausgabe 13 2008 vgl Rechtsprechung zur Abgrenzung von Arzneimitteln Heilmitteln Medizinprodukten Kosmetika und Nahrungserganzungsmitteln EuGH deutsche Zivil und Verwaltungsgerichte abgerufen am 4 Mai 2018 a b EuGH Urteil vom 15 November 2007 Az C 319 05 1 aus den Leitsatzen des OVG Nordrhein Westfalen Urteil 13 A 1977 02 vom 17 Marz 2006 OLG Stuttgart Urteil vom 14 Februar 2008 Az 2 U 81 07 a b BVerwG Urteil vom 16 Mai 2007 Az 3 C 34 06 VG Berlin Urteil vom 19 Juli 2006 Az 14 A 135 97 OLG Frankfurt Urteil vom 27 April 2000 Az 6 U 17 99 BVerwG Urteil vom 25 Juli 2007 Az 3 C 21 06 BVerwG Urteil vom 25 Juli 2007 Az 3 C 22 06 BVerwG Urteil vom 25 Juli 2007 Az 3 C 23 06 Niedersachsisches OVG Urteil vom 23 Marz 2006 Az 11 LC 180 05 EuGH Urteil vom 15 Januar 2009 Az C 140 07 Verwaltungsgericht Minden Urteil vom 14 Mai 2008 Az 7 K 727 06 2 OLG Hamm Urteil vom 7 August 2007 Az 4 U 194 06 3 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Funktionsarzneimittel amp oldid 238085388