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Friedrich Schencking im 15 Jahrhundert in Munster 1518 in Munster war Domherr in Munster Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1 1 Werdegang und Wirken 1 2 Erbmannerstreit 2 Quellen 3 WeblinksLeben BearbeitenWerdegang und Wirken Bearbeiten Friedrich Schencking entstammte dem munsterischen Erbmannergeschlecht Schenckinck Die Schenckings und die anderen Patrizierfamilien Munsters stellten jahrhundertelang die Mitglieder des Stadtrats Burgermeister und Stadtrichter Er war der Sohn des Johann Schencking zu Bevern und dessen Gemahlin Irmgard von Senden Sein Bruder Heinrich war Domkuster in Munster Am 11 Marz 1518 wurde Friedrich Domherr in Munster und Osnabruck Am 22 April 1518 wurde er zum Testamentsvollstrecker seines Bruders Heinrich bestellt Nach Friedrichs Tod kam der Domherr Johann Morrien in den Besitz der Prabende Erbmannerstreit Bearbeiten Das Domkapitel hatte im Jahre 1392 ein Statut erlassen worin es seinen mehr als hundertjahrigen Brauch nur Abkommlinge Adliger zuzulassen vom Papst bestatigen liess Bereits in fruherer Zeit waren Erbmanner Mitglieder des Domkapitels jedoch spielte sich im Laufe der Zeit die Besetzung der Stifts Kapitel in Westfalen und im Alten Reich durch nichterbmannische Adlige und Ritterburtige ein jeweils mit Billigung von Kaiser und Papst So hatten nicht ritterburtige Bewerber uber Jahrhunderte keine Aussicht die Stelle eines Domherrn zu besetzen Johann Schencking erhielt im Jahre 1557 als samtliche noch existierenden Erbmannerfamilien langst in den Landadel ubergetreten waren vom Papst Paul IV eine Provision auf eine munstersche Domprabende Das konventionell zusammengesetzte Domkapitel und die in ihm vertretenen Stande klagten 1597 beim Reichskammergericht in Speyer gegen diese Entscheidung Es folgte ein Streitverfahren welches sich uber Jahrhunderte hinzog Johann Kerckerinck und Mitglieder der Familie Schencking waren Wortfuhrer in dieser Auseinandersetzung die sich bis zum 10 Januar 1710 hinzog als Kaiser Joseph I als hochstrichterliche Instanz zunachst zu Gunsten der Erbmammer entschied Domkapitel und Ritterschaft erkannten die Entscheidung des Kaisers nicht an weil sie ohne Beteiligung des Reichstages zustande kam und daher gegen die Reichsverfassung verstosse Sie zogerten die Befolgung des Urteils bis zum 30 Oktober 1715 hinaus An diesem Tag traf Kaiser Karl VI die endgultige bindende Entscheidung in diesem langwierigen Prozess Quellen BearbeitenDas Bistum Munster 4 2 Germania Sacra NF 17 2 Das Domstift St Paulus zu Munster bearbeitet von Wilhelm Kohl herausgegeben vom Max Planck Institut fur Geschichte Gottingen Verlag Walter de Gruyter GmbH amp Co KG Berlin New York ISBN 978 3 11 008508 2 Germania Sacra NF 17 2 Biografien der DomherrenWeblinks BearbeitenFriedrich Schencking Personendatenbank bei Germania Sacra Schencking Personendatenbank bei Germania Sacra Personendaten NAME Schencking Friedrich KURZBESCHREIBUNG Domherr in Munster GEBURTSDATUM 15 Jahrhundert GEBURTSORT Munster STERBEDATUM 1518 STERBEORT Munster Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Friedrich Schencking amp oldid 223141695