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Ein Friedensschluss ist eine volkerrechtliche Erklarung des Friedenszustandes zwischen zwei oder mehreren Staaten die sich bisher im Krieg befanden Der Friedensschluss ist meist einhergehend mit einem Friedensvertrag Der Friedensschluss wird im Allgemeinen nach Beendigung der Kriegshandlungen und im Anschluss an einen Waffenstillstand erklart Im Gegensatz zu einem Friedensvertrag kann der Friedensschluss auch einseitig ohne die Zustimmung des Kriegsgegners erfolgen Ein Friedensvertrag enthalt meistens die Erklarung uber den Friedensschluss Der gewaltsame Kampf zwischen Parteien oder verschiedenen Teilen eines Staates der unter gewissen Voraussetzungen nach dem Kriegsvolkerrecht gefuhrt werden muss kann durch einen Friedensschluss nur in dem Fall beendet werden dass beide Parteien sich gegenseitig fur die Folge volkerrechtliche Selbstandigkeit zugestehen Andernfalls kann auch unter volkerrechtlich selbstandigen Staaten durch die vollstandige Unterwerfung des Einen unter den Anderen der Krieg ohne einen Friedensschluss beendet werden Friedensschlusse konnen durch das Angebot guter Dienste von neutralen Staaten oder durch formliche Vermittlung Intervention angebahnt und gefordert werden Macht einer der kriegfuhrenden Staaten die weitere Verhandlung von gewissen sofortigen Zugestandnissen abhangig so werden diese wie Ort Zeit und Form der Friedensverhandlung in so genannten Praliminarien vereinbart und wenn sie bereits den wesentlichen Teil des Friedensvertrags vorwegnehmen als Praliminarfrieden bezeichnet Mit dem Praliminarfrieden ist notwendig auch ein allgemeiner Waffenstillstand verbunden wahrend die vorlaufigen Verhandlungen den Fortgang der Kriegshandlungen nicht ausschliessen Die Zusammenkunft der Bevollmachtigten zur Unterhandlung eines definitiven Friedens heisst Friedenskongress Seit dem Ende des 19 Jahrhunderts wurde dieser Begriff nur noch angewendet wenn die leitenden Staatsmanner selbst erschienen sind Haben an den Kriegshandlungen auf einer oder beiden Seiten mehrere Verbundete teilgenommen so heisst ein nicht alle Kriegfuhrenden umfassender Friedensschluss Separatfrieden In Deutschland kann der Bundestag nach Artikel 115l Abs 3 des Grundgesetzes durch Bundesgesetz den Friedensschluss erklaren Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Friedensschluss Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Gesetz uber den Friedensschluss zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Machten vom 16 Juli 1919 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Friedensschluss amp oldid 193100678