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Der Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga ist ein Vertrag zwischen dem Deutschen Kaiser Wilhelm I im Namen des Deutschen Reichs und dem Konig von Tonga George Tupou I Er wurde am 1 November 1876 abgeschlossen und am 1 Juni 1977 erneuert Original des deutsch tongaischen Freundschaftsvertrags von 1876 im Reichsgesetzblatt Inhaltsverzeichnis 1 Unterzeichnung 2 Inhalt des Vertrags Auszug 3 Weitere Entwicklung 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseUnterzeichnung Bearbeiten nbsp Gruppenbild nach Unterzeichnung des deutsch tongaischen Freundschaftsvertrages 1876Der Vertrag wurde von deutscher Seite durch den damaligen Kapitan zur See Eduard von Knorr sowie den Konsul fur die Tonga und Samoa Inseln Theodor Weber unterzeichnet Tongaischerseits wurde der Vertrag von Uiliami Tugi dem Prasidenten der Legislativen Versammlung sowie von Shirley Waldemar Baker dem ordinierten Prediger der Wesleyanischen Kirche und spateren Premierminister als Dolmetscher mit unterzeichnet 1 Von Knorr befand sich ab 1874 auf einer Reise im Pazifischen Ozean Ein politischer Hintergrund war die Rivalitat zwischen den Grossmachten Deutschland Grossbritannien und den USA um koloniale Anspruche in dieser Pazifik Region Unterzeichnungsort war das deutsche Kriegsschiff Hertha im Hafen von Nukuʻalofa auf Tongatapu Inhalt des Vertrags Auszug BearbeitenDie wesentlichen Punkte des Vertrages sind bzw waren Friede und immerwahrende Freundschaft zwischen den Staaten des Deutschen Reiches und Tonga Artikel 1 Schutz der Person und ihres Eigentums fur Tonganer in Deutschland und Deutsche in Tonga Befreiung von Amtern und Kriegsdiensten Artikel 2 beidseitige Kultus Religions und Gewissensfreiheit Artikel 3 beiderseitige Handelsfreiheit und Sicherung der Seehafen Artikel 4 freie Benutzung des Grund und Bodens fur eine deutsche Kohlestation in der Vavaʻu Inselgruppe unbeschadet der tongaischen Hoheitsrechte Artikel 5 Reisefreiheit und Freizugigkeit Artikel 6 Vorbehaltung eines besonderen Konsularvertrages Artikel 7 Verzicht auf Monopole Entschadigungen und Vorrechte zum Nachteil des jeweiligen Vertragspartners Artikel 8 Zugestandnis ebenso vieler Rechte wie den meistbegunstigten Nationen in Zukunft eingeraumt werden Artikel 9 Unterzeichnung Inkrafttretung und Ratifizierung Artikel 10 und 11 Weitere Entwicklung BearbeitenIm Samoa Vertrag von 1899 verzichtete das Deutsche Reich zugunsten des Vereinigten Konigreichs auf koloniale Anspruche an den Tonga Inseln Der Verzicht war ein Zugestandnis fur die Errichtung des Schutzgebiets Deutsch Samoa Tonga wurde stattdessen ein britisches Protektorat und ist seit 1970 unabhangig Der deutsch tongaische Freundschaftsvertrag besteht fort Er wurde 1977 erneuert Eingedenk des Freundschaftsvertrages vom 1 November 1876 der den Grund fur die freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem deutschen und dem tongaischen Volke gelegt hat 2 Literatur BearbeitenKarl Sapper Tonga in Deutsches Kolonial Lexikon Band III Leipzig 1920 S 529 Johannes H Voigt Tonga und die Deutschen oder Imperialistische Geburtshilfe fur eine Nation im Pazifik In Hermann Joseph Hiery Hrsg Die Deutsche Sudsee 1884 1914 Ein Handbuch 2 durchgesehene und verbesserte Auflage Ferdinand Schoningh Paderborn 2002 ISBN 3 506 73912 3 S 712 724 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga Quellen und Volltexte Auswartiges Amt Beziehungen zwischen Tonga und DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten Johannes H Voigt Tonga und die Deutschen oder Imperialistische Geburtshilfe fur eine Nation im Pazifik In Hermann Joseph Hiery Hrsg Die Deutsche Sudsee 1884 1914 Ein Handbuch 2 durchgesehene und verbesserte Auflage Ferdinand Schoningh Paderborn 2002 ISBN 3 506 73912 3 S 718 Vertrag uber freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Konigreich Tonga BGBl 1978 II S 136 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga amp oldid 237228365