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Erbforster ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zu anderen Bedeutungen siehe Der Erbforster Wildhube auch Forsthube bezeichnete im Mittelalter eine Sonderform der Hube Hufe und zwar einen Bauernhof oder ein Landgut dessen Eigentumer dem Hubner die Verpflichtung ubertragen worden war die kaiserlichen oder koniglichen Jagdrechte zu wahren Hierzu gehorten auch die Hege des Wildes und die Pflege des Waldes So wurden zum Beispiel im Bereich des Wildbannes Dreieich im fruhen Mittelalter dreissig Wildhuben eingerichtet die zum Teil Kernzellen spaterer Ortschaften wurden Als Pflicht der Wildhubner ist uberliefert dass jeder auf seiner Hube Wohnhaus Scheune und Hundestall zu errichten hatte Fur eine gelegentlich vorkommende Ubernachtung des Kaisers in der Wildhube musste er auch hinreichend Weizenstroh zur Verfugung stellen Als Gegenleistung standen dem Hubner die Reste der kaiserlichen Tafel zu Nahrungsmittel fur ihn und seine Leute fur mindestens acht Tage Wildhuben wurden als Lehen vergeben der Besitz war vererblich Erbforstereien Fur den Nurnberger Reichswald zum Beispiel sind urkundliche Erwahnungen aus dem Jahre 1331 vorhanden dass die Forster solche Huben bewohnten Als 1806 der Reichswald an das Konigreich Bayern ubergeben wurde gab es dort noch 13 Erbforstereien die letzte wurde 1836 aufgehoben 1 Literatur BearbeitenClemens Dasler Forst und Wildbann im fruhen deutschen Reich Bohlau 2001 ISBN 978 3 412 12800 5 Einzelnachweise Bearbeiten Erlbeck Haseder Stinglwagner Das Kosmos Wald und Forstlexikon Kosmos 1998 ISBN 3 440 07511 7 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wildhube amp oldid 230432552