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Fahrkosten sind nach 60 Abs 1 bis 4 SGB V unter bestimmten Umstanden eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland Im Falle einer med Reha wie etwa der stufenweisen Wiedereingliederung 44 SGB IX sind die Fahrkosten hingegen regelmassig zu erstatten nach 60 Abs 5 Satz 1 SGB V werden ubernommen bzw 64 Abs 1 Nr 5 SGB IX werden erganzt durch den jeweils zustandigen medizinischen Rehatrager Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung betrugen im ersten und zweiten Quartal 2020 insgesamt 3 4 Mrd und im ersten und zweiten Quartal 2021 insgesamt 3 61 Mrd Euro 1 Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 1 1 Genehmigungserfordernis 1 2 Ambulante Behandlungen 1 3 Ausreichende Versorgung 1 4 Zuzahlungen 2 Stufenweise Wiedereingliederung 2 1 Berufungsgerichte 2 2 Rechtsanspruch 2 3 Verwaltungspraxis 2 4 Begrundungen 2 5 GKV Rundschreiben 2 6 Wegstreckenentschadigung 2 7 Verjahrung 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseVoraussetzungen BearbeitenSeit der Gesundheitsreform 2004 gehoren Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen grundsatzlich nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen Ebenso sind blosse Fahrten zum Arzt etwa zur Abklarung von Beschwerden nicht erstattungsfahig Diese Kosten muss der Versicherte deshalb selbst tragen Ausgenommen davon sind aber bspw bei bewilligter stufenweiser Wiedereingliederung in das Erwerbsleben med Reha die Fahrkosten zum Betrieb und zuruck erganzende Leistung die nach wie vor weiter zu erstatten sind laut sozialgerichtlicher Rechtsprechung 2 Genehmigungserfordernis Bearbeiten Bei stationaren und teilstationaren Behandlungen werden Fahrkosten weiterhin erstattet Allerdings wird auch hier nur das gunstigste Transportmittel von der Krankenkasse finanziert In der Regel wird davon ausgegangen dass der Versicherte selbst unter Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs oder des OPNV die Fahrt zur Krankenbehandlung antritt Nur wenn das aus medizinischen Grunden nicht moglich ist fehlender OPNV ist kein medizinischer Grund Sozialgericht Karlsruhe S 5 KR 1763 11 vom 23 Januar 2012 konnen auch je nach medizinischer Notwendigkeit die Kosten fur eine Krankenfahrt Taxi einen Krankentransport oder einen Rettungswagen finanziert werden Der behandelnde Arzt hat hierzu nach der Krankentransport Richtlinie KrTrRl 3 einen Verordnungsvordruck auszufullen 60 Abs 1 Satze 4 und 5 SGB V legen fest in welchen Fallen eine Fahrt ausserdem einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse bedarf um erstattungsfahig zu sein Die Krankenkasse kann sich aber nicht auf das Fehlen einer vorherigen Genehmigung berufen wenn das vom Arzt verwendete Formular hierauf nicht hinweist 4 Genehmigt die Krankenkasse die Fahrten so muss sie nach 9 Satz 2 KrTrRl Dauer und Umfang z B das Transportmittel fur die Hin und Ruckfahrt in der Genehmigung festlegen Die Notwendigkeit der Beforderung ist nach 2 Abs 2 Satz 2 KrTrRl fur den Hin und Ruckweg gesondert zu prufen Im Gegensatz zur vorherigen Genehmigung kann die Verordnung in Ausnahmefallen insbesondere in Notfallen nach 3 Abs 2 Satz 2 KrTrRl nachtraglich ausgestellt werden 2 Abs 2 Satz 3 KrTrRl legt fest was was ein Notfall ist Dazu was ein sonstiger Ausnahmefall der keine Notfall ist ist fuhrt die KrTrRl nichts aus Dies bleibt somit der einzelnen Krankenkasse uberlassen und kann von dieser nach 16 Abs 1 SGB I erfragt werden Ambulante Behandlungen Bearbeiten Der Gesetzgeber beabsichtigte ab 1 Januar 2004 Fahrkosten bei ambulanten Behandlung grundsatzlich gar nicht mehr zu erstatten und nur in besonderen Ausnahmefallen etwas anderes gelten zu lassen nicht aber schon in Hartefallen 5 Er hat den Gemeinsame Bundesausschuss GBA oder G BA in 60 Abs 1 Satz 3 SGB V beauftragt in der Krankentransport Richtlinie Ausnahmetatbestande festzulegen bei denen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung durch die Krankenkasse erstattungsfahig sind Bei Patienten mit Merkzeichen aG aussergewohnlich gehbehindert H hilflos oder Bl blind sind diese Fahrkosten fur alle Behandlungen erstattungsfahig ebenso bei Patienten mit Pflegestufe II bzw Pflegegrad 4 Pflegegrad 3 nur dann wenn der Pflegegrad ausschliesslich auf korperlichen Beeintrachtigungen beruht Fur alle Versicherten werden die Fahrkosten nur bei bestimmten Behandlungen erstattet die in Anlage II der Richtlinie nicht abschliessend aufgefuhrt wird hierzu gehoren regelmassig eine Dialysebehandlung eine onkologische Strahlentherapie sowie bestimmte Krebstherapien Auch hier ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich wenn nicht gleichzeitig ein Fall nach 60 Abs 1 Satze 4 und 5 SGB V vorliegt Ausreichende Versorgung Bearbeiten Die Krankentransport Richtlinie ist die Richtlinie nach 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V Nach 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V bieten diese Richtlinien die Gewahr fur eine ausreichende zweckmassige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten Konnen sich Versicherte lediglich darauf berufen dass sie nicht in der Lage sind die Fahrten selbst zu finanzieren so ist eine Erstattung ausgeschlossen 6 Das Bundessozialgericht hat in B 1 KR 79 11 B am 24 September 2012 entschieden dass auch ohne Entscheidung eines Revisionsgerichts nach Wortlaut Entstehungsgeschichte Regelungssystem und Zweck des 92 SGB V klar ist dass 92 SGB V nicht die durch 60 SGB V gezogenen Grenzen uberwinden darf 7 In der Abschlussbegrundung zur Petition Fahrkosten im landlichen Raum fuhrt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags aus Nach Auffassung des Petitionsausschusses steht fest dass die beschriebenen Regelungen die Ubernahme von Fahrkosten in medizinisch zwingend erforderlichen Fallen sicherstellen und gleichzeitig eine ubermassige Kostenbelastung der Krankenkassen durch medizinisch nicht angezeigte Krankenfahrten verhindern 8 Versicherte die Fahrten die aus medizinischen Grunden notwendig sind aber nicht von der Krankenkasse ubernommen werden etwa zu notwendiger ambulanter Diagnostik ohne Behandlung nicht finanzieren konnen haben sich wegen der Ubernahme von Fahrtkosten an das Sozialamt zu wenden Zwar werde nach 28 Abs 1 Satz 1 SGB XII der Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts mit Ausnahme der Leistungen fur Unterkunft und Heizung und der Sonderbedarfe nach Regelsatzen erbracht jedoch werden die Bedarfe abweichend festgelegt wenn im Einzelfall ein Bedarf unabweisbar seiner Hohe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII Diese Offnungsklausel erlaube auch die Ubernahme erhohter Fahrkosten die uber das hinausgehen was an Fahrtkosten durch die Regelsatze abgegolten sind vgl Grube Wahrendorf SGB XII 28 Rn 13 9 Zuzahlungen Bearbeiten Fahrkosten sind bis zur individuellen Belastungsgrenze zuzahlungspflichtig Anders als bei allen anderen Tatbestanden der gesetzlichen Krankenversicherung mussen auch Kinder und Jugendliche die Zuzahlung entrichten sie sind nicht befreit Da bei vollstandig selbst zu tragenden Fahrten keine Zuzahlungen anfallen wirken sich die Selbstzahlung auch nicht auf das Erreichen der individuellen Belastungsgrenze aus Stufenweise Wiedereingliederung Bearbeiten Hauptartikel Hamburger Modell Rehabilitation Fahrkosten Zum gesetzlichen Rechtsanspruch auf Erstattung von Fahrkosten wahrend einer bewilligten stufenweisen Wiedereingliederung im Betrieb umgangssprachlich zuweilen auch Hamburger Modell genannt gegen die Krankenversicherung vergl bspw grundlegend Landessozialgericht Mecklenburg Vorpommern Urteil vom 28 Mai 2020 L 6 KR 100 15 10 und Sozialgericht Dusseldorf 12 September 2016 S 9 KR 632 15 11 Als klares Fehlurteil wird allerdings SG Dusseldorf insoweit angesehen soweit es um Teilablehnung der Fahrkosten geht Dafur gibt es keine Rechtsgrundlage da rechtsvergleichend die StW der Rehabilitandin im Gegensatz zum Rehasport gerade keine erganzende Leistung ist sondern med Reha Demnach offensichtliche Benachteiligung einer schwerbehinderten Rehabilitandin Da der Sechste Senat des LSG M V die Rechtslage fur eindeutig halt hat er die Revision zum Bundessozialgericht nicht zugelassen nach 160 SGG Nichtzulassungsbeschwerde erfolgte nicht Demnach erfolgt die StW in das Erwerbsleben aufgrund arztlich verordneter medizinisch therapeutischer Massnahme mit rehabilitativer Zweckrichtung per individuell detailliertem Stufenplan fur die Betriebsstatte Die Auswirkungen der verordneten StW auf den arbeitsunfahigen Rehabilitanden sind regelmassig im Rhythmus von etwa einer Woche arztlich zu uberwachen Wahrend der StW wird der Rehabilitand medizinisch begleitet um seine Stundenzahl und Tatigkeiten an seine personliche Leistungsfahigkeit und Belastbarkeit ggf individuell und zeitnah anzupassen In 60 Abs 5 SGB V 12 ist normiert dass im Zusammenhang mit den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein bundesgesetzlicher Kostenubernahmeanspruch fur Fahrkosten nach 73 Abs 1 SGB IX neuer Fassung besteht Bei Benutzung des eigenen Pkws ist z B eine Wegstreckenentschadigung nach 73 Abs 4 Satz 1 letzter Halbsatz SGB IX 13 in Verbindung mit 5 Abs 1 BRKG in Hohe von 20 Cent pro km zuruckgelegter Strecke zum Betrieb und zuruckzuzahlen an den arbeitsunfahigen Rehabilitanden Die stufenweise Wiedereingliederung gehort zur medizinischen Rehabilitation 14 laut stand sozialgerichtlicher Rechtsprechung 15 aller Instanzen seit 2007 entgegen verbreiteter Ansicht von Sozialversicherungstragern wie etwa dem gemeinsamen Rundschreiben der Verbande und Spitzenverbande der Krankenkassen vom 18 Juni 2001 i d F vom 1 April 2019 zum SGB IX und entgegen Fehlurteil des SG Kassel vom 20 Mai 2014 S 9 R 19 13 16 zur DRV Vergleiche auch sinngemass LSG NRW 7 Mai 2014 L 8 R 875 13 zu den Fahrkosten kraft Gesetzes bei beruflicher Rehamassnahme nach 5 Nr 2 SGB IX mit identischer Interessenlage 17 Auch das BMAS 18 und die BIH 19 und die DVfR und Rehadat sehen mit der h M die StW als Leistung medizinischer Rehabilitation an was aber von vielen Rehatragern wohl systematisch ignoriert wird da sie mal so und mal so 20 entscheiden nach Erfahrungen von Schwerbehindertenvertretungen bzw IFD ohne dass Widerspruchsausschusse 21 bzw die Rechtsaufsicht wie das Bundesamt fur Soziale Sicherung BAS in Bonn bzw das BMAS gedenken einzugreifen Nachfolgend BSG zur StW auszugsweise im Wortlaut wonach die StW selbst als med Reha anzusehen ist Die Regelungen des 73 SGB IX zur Fahrkostenubernahme bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bleiben unberuhrt nach 2 Abs 5 Satz 4 Krankentransport Richtlinie gemass 92 Abs 1 Satz 2 Nr 12 SGB V BSG 29 Januar 2008 B 5a 5 R 26 07 R Katalog der medizinischen Reha Leistungen BSG 20 Oktober 2009 B 5 R 44 08 R Leistung der medizinischen Rehabilitation Vielmehr ist die StW sozialrechtlich gesehen die Hauptleistung als selbststandiger med Rehamassnahme laut BSG 20 Oktober 2009 Rn 38 Eine medizinische Rehabilitation setzt weder ambulante noch stationare medizinische Behandlung zwingend voraus in einer medizinischen Einrichtung eines Rehatragers oder Dritten oder gar im Betrieb sondern vielmehr einen arztlich verordneten und von den Beteiligten genehmigten Stufenplan 22 Die StW z B eines Bauarbeiters konnte auch auf einer auswartigen Baustelle erfolgen Zustandig ist die GKV aber nur sofern nicht ein anderer Trager 23 der medizinischen Rehabilitation wie etwa die DRV oder GUV vorrangig zustandig ist Berufungsgerichte Bearbeiten Rechtskraftige Urteile wonach bei StW kein Anspruch auf Fahrkosten gegen eine GKV als zustandiger Rehatrager zustunde wurden nirgends veroffentlicht soweit ersichtlich Auch das Fehlurteil des SG Koln vom 24 Januar 2020 S 36 KR 667 19 wurde nicht rechtskraftig Aufgrund Beschwerde hat das LSG NRW mit Beschluss vom 8 Juni 2020 L 10 KR 299 20 NZB die Berufung der Versicherten GdB 40 zugelassen Nach entsprechenden richterlichen Hinweisen des Berufungsgerichts LSG NRW L 10 KR 370 20 zur Gesetzes und Rechtslage wonach die StW eine leistungsrechtliche Massnahme der Krankenkasse darstelle hat die IKK Classic den von der Versicherten gerichtlich geltend gemachten Anspruch auf Wegstreckenentschadigung bei StW 0 20 pro km mit PKW jeweils fur die Hin und Ruckfahrten akzeptiert durch volles Anerkenntnis 2021 nach 101 SGG Das Anerkenntnis der IKK classic umfasste 1 dass der Anspruch der Klagerin unter Aufhebung des Bescheids in Gestalt des Widerspruchsbescheids anerkannt wurde 2 dass die Fahrkosten fur die StW in der beantragten Hohe von der Krankenkasse erstattet werden und 3 dass auch die notwendigen aussergerichtlichen Kosten von der Krankenkasse ubernommen werden Demnach bereits der vierte medizinische Rehatrager welcher bei Landessozialgerichten zuruckgerudert ist durch Berufungsrucknahme LSG NRW L 16 KR 786 16 und LSG BB L 4 R 19 19 oder durch Anerkenntnis LSG NRW L 10 KR 370 20 oder durch Verzicht auf Nichtzulassungsberschwerde gegen LSG MV Urteil vom 28 Mai 2020 L 6 KR 100 15 24 25 Weitere Berufung anhangig beim LSG Sachsen L 1 KR 340 21 gegen SG Leipzig 8 September 2021 S 22 KR 100 21 26 27 das meinte dass StW keine Leistung der medizinischen Rehabilitation sei sondern blosse Massnahme entgegen standiger RSpr aller Instanzen Auch nach Prof Dr Peter Trenk Hinterberger BAGH 2003 gehort die StW zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 28 Weitere Berufung anhangig beim LSG Sachsen L 9 KR 102 22 gegen Fehlurteil des SG Leipzig 9 Marz 2022 S 22 KR 570 21 wonach einem behinderten Postzusteller GdB von 20 keine Fahrkosten nach SGB IX Teil 1 zustunden entgegen stand ober und hochstrichterlicher RSpr Kritisch zur Einzelmeinung dieses SG Leipzig siehe auch DVfR Gutachten A5 2022 m w N auf reha recht 27 Auf die Berufung der AOK plus fur Sachsen und Thuringen gegen das Urteil des SG Dresden 17 Juni 2020 S 18 KR 967 19 wegen Fahrkosten bei StW wurde das Urteil aufgehoben LSG Sachsen 21 Sept 2022 L 1 KR 365 20 Revision ist anhangig beim BSG B 1 KR 7 23 R Rechtsgutachten dazu von Prof Dr Katja Nebe und Linda Albersmann Fahrkostenerstattung bei Stufenweiser Wiedereingliederung ein kritisches Rechtsprechungsreview in Zeitschrift RP Reha 3 2023 Recht und Praxis der Rehabilitation 29 Soweit das LSG Thuringen Beschluss vom 1 August 2013 L 6 KR 299 13 NZB 30 u a meint dass es sich bei der StW ebenso wie beim Rehabilitationssport um eine erganzende Leistung handeln wurde es sich in beiden Fallen um erganzende Leistungen handelt irrt dieser Sechste Senat in Erfurt 27 bei seinem vorschnellen Rechtsvergleich laut stand BSG Rechtsprechung zuletzt BSG 20 Oktober 2009 B 5 R 44 08 R sowie BMAS 9 Mai 2019 Va3 96 18 wonach StW Leistung der medizinischen Rehabilitation ist und gerade nicht eine erganzende Leistung so schon LSG NRW 5 Februar 2007 L 3 R 39 06 31 Das LSG Thuringen 30 hatte die Berufung gegen das Fehlurteil des SG Meiningen 9 Oktober 2012 S 16 KR 61 11 also zwingend zulassen mussen wegen grds Bedeutung bzw Divergenz Rechtsanspruch Bearbeiten Rechtsanspruch Die massgebliche Rechtsgrundlage fur die Fahrkosten 64 Abs 1 Nr 5 i V m 73 SGB IX ist nach der Rechtsprechung folgende Normenkette direkt per Gesetzesverweis GKV 60 Abs 5 SGB V 73 SGB IX Verwaltungspraxis Bearbeiten Praxis Zwischenzeitlich scheint bei einzelnen Krankenkassen nach 18 Jahren ein Umdenken 32 33 seit 2019 34 einzusetzen 35 wahrend andere Krankenkassen weiterhin an der langst obsoleten Ansicht ihrer Verbande vom 18 Juni 2001 festhalten mit fast immer denselben Textbausteinen ablehnen und prozessieren wie etwa AOK Plus 36 oder IKK classic u v a wegen Fahrkosten trotz arztlich verordneter 37 und bewilligter stufenweisen Wiedereingliederung und trotz Kenntnis der entgegenstehenden Rspr Das erscheint als eine Art Willkurakt was schon nach langjahriger gefestigter Rspr und unter dem Anspruch auf Gleichbehandlung vollig inakzeptabel ist in einem Rechtsstaat Die gesetzlichen Krankenkassen sind als offentlich rechtliche Korperschaften an Gesetz und Recht gebunden Artikel 1 Abs 3 Artikel 20 Abs 3 Grundgesetz sowie dem Gesetz und Recht besonders verpflichtete Sozialversicherungen med Rehatrager nach 6 Abs 1 SGB IX Deren verbreitete Verwaltungspraxis ist daher abzulehnen laut Rspr und Fachschrifttum 38 Ebenso SG Dusseldorf 12 September 2016 9 KR 632 15 nach rehadat SG Kiel 4 November 2016 S 3 KR 201 15 BARMER SG Dresden 17 Juni 2020 S 18 KR 967 19 AOK Plus LSG MV 28 Mai 2020 L 6 KR 100 15 die allesamt unwillige Krankenkassen wegen Fahrkosten verurteilten Nach Ansicht des BMAS hat auch der Reha Trager der StW zuzustimmen wie folgt 2 Dem Stufenplan mussen auch der Reha Trager und der Arbeitgeber zustimmen 3 Haben alle Parteien das Dokument unterschrieben schicken Sie es an die Kranken oder Rentenkasse die final die Massnahme bewilligt 39 Absehbare Fahrkosten sind Bestandteil einer Eingliederungsmassnahme vgl BSG Urteil vom 27 Februar 2020 B 8 SO 18 18 R 40 Begrundungen Bearbeiten Demnach sind folgende gangigen Einlassungen bzw haltlosen und konstruiert erscheinenden Unterstellungen von Rehatragern langst generell obsolet wonach bspw erstens die StW keine Form der medizinischen Rehabilitation sei a A aber bspw ZB Archiv Behinderung amp Beruf 2 2010 Seite 8 41 zweitens Fahrkosten bei StW nicht zum Leistungskatalog der GKV gehoren wurden a A aber bspw SG Dresden 2020 m w N drittens keine Rechtsgrundlage bestehe fur die Erstattung von Fahrkosten bei StW durch die GKV a A aber bspw LSG M V viertens generell keine Zustandigkeit 42 der GKV bestehe fur die Erstattung von Fahrkosten a A aber bspw SG Kiel 4 Nov 2016 S 3 KR 201 15 und SG Dresden 17 Juni 2020 S 18 KR 967 19 funftens die Voraussetzungen der Krankentransport Richtlinie KT RL des Gemeinsamen Bundesausschusses GBA nicht erfullt seien und daher keine Fahrkosten bei StW erstattet werden konnten a A SG Kiel 2016 und 2 Abs 5 Satz 4 dieser Richtlinie wie folgt Die Regelungen des 73 SGB IX zur Fahrkostenubernahme bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bleiben unberuhrt sechstens das SGB IX fur die Leistungen zur Teilhabe nach 7 SGB IX nur insoweit gelte als sich aus dem speziellen Leistungsgesetz fur die GKV im SGB V nichts Abweichendes ergebe wie bei der StW a A aber bspw Sozialgericht Dusseldorf 2016 nach rehadat Berufung beim LSG NRW L 16 KR 786 16 von GKV zuruckgezogen siebtens im Sinne der GKV lediglich ambulante und stationare Rehamassnahmen medizinische Rehabilitationsmassnahmen fur Mutter und Vater sowie Belastungserprobungen 40 41 42 SGB V med Rehamassnahmen seien nicht aber die StW 43 nach 44 SGB IX unter der gesetzlichen Kapiteluberschrift Leistungen zur medizinischen Rehabilitation fur alle Trager med Reha a A bspw SG Dresden achtens es auf nicht naher angegebene Umstande im Einzelfall ankomme bei den Fahrkosten und diese bis auf weiteres regelmassig nicht erstattet werden konnten laut Barmer Forum 2020 44 a A SG Kiel 4 Nov 2016 S 3 KR 201 15 Barmer und h M 15 neuntens die StW keine leistungsrechtliche Massnahme der Krankenkasse darstelle und es sich bei der StW nicht um eine echte Leistung der Krankenversicherung handeln wurde weil keine Sach und Dienstleistung der GKV nach 2 Abs 2 SGB V bzw keine Behandlung in der Betriebsstatte so als wurde es darauf zwingend ankommen nach den Massstaben der 44 73 Abs 1 SGB IX worauf 60 Abs 5 SGB V direkt verweist a A zuletzt LSG M V 28 Mai 2020 L 6 KR 100 15 Revision nicht zugelassen da das Berufungsgericht das alles fur langst geklart ansieht ferner DVfR Fachbeitrag A5 2022 27 zehntens der langwierig arbeitsunfahige Rehabilitand nicht behindert sei nach 2 Abs 1 Satz 1 SGB IX und daher keine Fahrtkosten zustunden nach dem SGB IX a A bspw SG Kiel 4 Nov 2016 S 3 KR 201 15 und SG Dresden 17 Juni 2020 S 18 KR 967 19 fur GKV sowie bspw SG Neuruppin 26 Januar 2017 S 22 R 127 14 SG Berlin 29 November 2018 S 4 R 1970 18 LSG Sachsen 14 Oktober 2022 L 1 KR 320 20 und SG Bremen 26 Oktober 2023 S 14 R 125 19 45 fur DRV wonach Nichtbehinderung weder gesetzlicher Ausschlusstatbestand fur StW noch fur Fahrkosten wahrend StW ebenso DVfR Glossar 46 zu den Reisekosten Fahrkosten bei StW elftens die StW vorgeblich keine eigenstandige sozialrechtliche Massnahme der medizinischen Rehabilitation sei sondern angeblich erganzende Leistung a A bspw SG Berlin 29 November 2018 S 4 R 1970 18 sowie grundlegend schon LSG NRW 5 Februar 2007 L 3 R 39 06 Leitsatz 2 Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine eigenstandige Leistung der medizinischen Rehabilitation und nicht eine erganzende Leistung 31 und BSG 20 Oktober 2009 B 5 R 44 08 R Rn 38 14 das klarstellte dass die StW eine Hauptleistung sei und explizit von selbststandiger Massnahme die Rede war a A auch BMAS 18 zwolftens kein Anspruch bestehe da im SGB V keine Norm fur solche Fahrkosten bestehe a A bspw SG Kiel wonach Anspruch im SGB IX normiert schon seit SGB IX 2001 dreizehntens die Fahrten wahrend des Bezugs von Krankengeld bei StW in die Eigenverantwortung des Versicherten gehorten und aus den Urteilen sich keine allgemeine Leistungspflicht fur die GKV ableiten lassen wurde bzw dass die Urteile vorgeblich nicht fur zuruckliegende Altfalle gelten wurden a A bspw Siegfried Wurm zu 73 SGB IX Rz 84 zu Reisekosten im Zusammenhang mit einer Stufenweisen Wiedereingliederung 32 vierzehntens die StW nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff falle a A herrschende Meinung wonach StW aus therapeutischen Grunden erfolge die rehabilitativ therapeutische Zweckrichtung 47 im Vordergrund stehe und daher der medizinische Zweck uberwiegt funfzehntens die StW eine Massnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben sei a A bspw BSG 20 Oktober 2009 B 5 R 44 08 R und BMAS vom 9 Mai 2019 Va3 96 wonach StW zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gehort nach 5 Nr 1 SGB IX sechzehnstens pauschale Verlautbarungen der Audi BKK gesetzlich leider ausgeschlossen 48 und z B der BKK Freudenberg nicht moglich 49 auf deren amtl Websites wonach Fahrkosten bei StW vorgeblich generell nicht erstattungsfahig seien durch die GKV ohne transparente GKV Begrundung und entgegen standiger Rspr der Sozialgerichtsbarkeit siebzehnstens Zuzahlung von 10 pro Fahrt anfalle a A Martin Luther Universitat Halle Wittenberg wonach Zuzahlungen dem 73 SGB IX fremd sind und es fur eine solche Selbstbeteiligung bei StW keine Rechtsgrundlage gibt 50 achtzehntens die StW bereits vor dem Antrag auf Fahrkosten beendet gewesen sei und demnach eine aussergewohnliche finanzielle Belastung die die StW gefahrden konnte somit nicht vorgelegen habe a A aber bspw LSG M V 2020 10 wonach der Antrag auf StW gleichzeitig als Antrag auf Fahrkosten gelte und es laut h M ohnehin nicht auf eine solche von der DRV Mitteldeutschland erfundene Voraussetzung der Gefahrdung ankommt und neunzehntens nur Ermessensleistung statt richtig Anspruch auf Fahrkosten bestehe a A LSG Sachsen 14 Oktober 2022 L 1 KR 320 20 wonach dem Grunde nach Rechtsanspruch und LSG MV 28 Mai 2020 L 6 KR 100 15 am Ende wonach es sich nicht um eine Ermessensleistung handelt sondern um einen gebundenen Anspruch Diese Argumente erstaunen und sind hochst widerspruchlich da die GKV ggu der DRV zuvor in ihrer Revision BSG Urteil vom 5 Februar 2009 B 13 R 27 08 51 zu Recht ggu der DRV klarstellte dass nach den Rehabilitationszielen der StW diese eine eigenstandige Leistung der medizinischen Reha sei Zustimmend u a Prof Dr Katja Nebe in Fachbeitrag A3 2010 auf reha recht de 52 und Siegfried Wurm vom Fuhrungsstab der AOK Rheinland Hamburg fur die Umsetzung des SGB IX sowie Anmerkung Thomas Asmalsky FD SozVR 2021 435641 wonach generell Rechtsanspruch auf Fahrkosten bei StW bestehe entgegen einer noch weit verbreiteten rechtswidrigen Ansicht vieler Rehabilitationstrager 32 und entgegen der Mutmassung durfte des Dr Markus Sichert BAS in Becker Kingreen SGB V 74 Rn 27 die vom SG Dusseldorf schon 2016 sozialrechtlich als nicht nachvollziehbar angesehen wurde Der Anspruch auf Fahrkosten bei StW folgt aber auch im Umkehrschluss aus BSG 22 April 2008 B 1 KR 22 07 R Grunde II 2 d Rn 28 53 Denn im Gegensatz zum dort entschieden Rehabilitationssport handelt es sich bei StW gerade nicht um eine sog erganzende Leistung sondern vielmehr laut h M um eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation und folglich um eine durch Fahrkosten erganzungsfahige und damit erganzbare GKV Leistung laut 60 Abs 5 Satz 1 SGB V GKV Rundschreiben Bearbeiten Soweit im gemeinsamen Rdschr der GKV Verbande vom 18 Juni 2001 in der Fassung vom 1 April 2019 die Fahrkosten fur die StW noch immer pauschal ausgeklammert werden in der dortigen Anmerkung 2 zu den Voraussetzungen fur Erstattung der Reisekosten nach 73 SGB IX auf Seite 148 so als ware die StW nach 44 SGB IX gar keine med Reha ist diese nachfolgend zitierte Anmerkung 2 fur Gerichte insoweit unbeachtlich nicht bindend bzw nichtig weil offenbar unvereinbar mit Recht und Gesetz laut stand Rspr und ganz h M Ebenso fur Gerichte unbeachtlich die pauschalen Verlautbarungen der Audi BKK gesetzlich leider ausgeschlossen 48 und der BKK Freudenberg nicht moglich 54 auf deren amtl Websites wonach Fahrkosten bei StW vorgeblich generell nicht erstattungsfahig seien Anmerkung 2 55 der GKV zu 73 SGB IX Als erganzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Reisekosten ubernommen die aus Anlass der Teilnahme an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben entstehen Fur die Krankenversicherung gilt diese Regelung ohne Einschrankungen im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 40 41 SGB V Bei allen ubrigen Leistungen der Krankenversicherung konnen Fahrkosten nur im Rahmen des 60 Absatz 2 SGB V ubernommen werden Das Gegenteil folgt schon aus dem Wortlaut der Uberschrift 56 des Kapitels 9 im SGB IX Teil 1 wonach auch die StW eine med Reha ist wie folgt Kapitel 9 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und eben nicht nur Leistungen nach 40 41 SGB V wie die GKV Verbande seit fast zwei Jahrzehnten meinen Die GKV kann nicht Gesetzgeber spielen einfach per RdSchr von den gesetzlichen Voraussetzung in 73 Abs 1 und 4 SGB IX abweichen und bestimmen dass die StW keine med Reha i S d 73 SGB IX sei Das steht ihr nicht zu in einem Rechtsstaat Dazu ist sie nicht ermachtigt das SGB IX so auszuhebeln laut standiger Rspr zumal der 60 Abs 5 SGB V fur die med Reha direkt darauf verweist was aber die GKV Spitzenverbande offenbar verkennen fur die StW ihrer Versicherten Wegstreckenentschadigung Bearbeiten Entgegen 60 Absatz 3 Nr 4 SGB V und entgegen dem Rdschr der GKV Verbande vom 18 Juni 2001 in der Fassung vom 1 April 2019 Anmerkung 3 2 1 57 zu 73 SGB IX Seite 149 kommt auch keine Deckelung bei Pkw Pendelfahrten auf die Kosten des OPNV bei StW in Betracht Denn einschlagig ist bei Kfz Pendelfahrt zum Betrieb allein der 73 Abs 4 Satz 1 letzter HS SGB IX mit Verweis auf 5 Absatz 1 BRKG der eben keine solche Deckelung vorsieht bei Benutzung eines eigenen PKW statt OPNV Zudem ist der Klammerzusatz 6 BRKG in diesem RdSchr offensichtlich verfehlt und vollig sinnfrei weil er nichts mit der Wegstreckenentschadigung zu tun hat Demnach offenbares Redaktionsversehen des GKV Spitzenverbands Das hat auch das SG Dresden in seinem insoweit nicht naher begrundeten irrefuhrenden Hinweis der im Fachschrifttum von Thomas Asmalsky zu Recht als willkurlich kritisiert wurde 58 im offensichtlichen Fehlurteil vom 17 Juni 2020 S 18 KR 967 19 zur vorgeblichen Deckelung verkannt nicht rkr entgegen z B LSG M V 28 Mai 2020 L 6 KR 100 15 Grunde II 2 d bb wonach auch 73 Abs 4 SGB IX einschlagig fur GKV bei Fahrten mit dem PKW bei StW rechtskraftig und jahrelanger sozialgerichtlicher Instanzenrechtsprechung Verjahrung Bearbeiten Verjahrung Die Vorlage des Wiedereingliederungsplans an den Rehatrager ist im Zweifel gleichzeitig auch als formloser Antrag auf Fahrkostenerstattung sozialrechtlich zu werten so LSG M V vom 28 Mai 2020 L 6 KR 100 15 59 Eines gesonderten zusatzlichen Antrags fur die Bewilligung von Fahrtkosten neben dem Stufenplan bedarf es nicht 60 Das ist auch deswegen rechtlich besonders bedeutsam weil hierdurch die Verjahrung gehemmt wird laut 45 SGB I 61 Der Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten verjahrt laut 45 Abs 1 SGB I als Sozialleistung vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem sie entstanden ist Weblinks BearbeitenBAR Ziele und Ablauf der Wiedereingliederung auf einen Blick Bis zu welcher Hohe Krankenkassen Fahrkosten ubernehmen Krankentransport Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses DVfR Glossar zu den Reisekosten Fahrkosten bei StW BEM Podcast 2018 zu den Fahrkosten bei StW ab 32 min DJG Fahrkosten zu der stufenweisen Wiedereingliederung Krankenkassenforum de zu den Fahrkosten bei einer StW Gemeinsames Rundschreiben der GKV Verbande zu den SGB IX Auswirkungen in der GKV vom 18 Juni 2001 i d F vom 1 April 2019 Prof Welti ehrenamtl BSG Richter Soziale Sicherheit 11 2018 Seite 449 bis 469 Die Rechtsgrundlagen der Wieder Eingliederung am Arbeitsplatz Seite 466 Fussnote 227 zu den Fahrkosten Unabhangige Patientenberatung Deutschland gemeinnutzige GmbH Medizinrechts Beratungsnetz fur medizinnahes Sozialrecht Verbandsklagerechte nach 85 SGB IX von Menschen mit BehinderungenEinzelnachweise Bearbeiten GKV Spitzenverband Amtliche Statistik KV 45 1 2 Quartal Steffen Luik Richter am BSG LPK SGB IX 44 Rn 7 28 Krankentransport Richtlini auf g ba de Landessozialgericht Sachsen Anhalt Urteil vom 17 Juni 2010 Az L 10 KR 1 09 Bundessozialgericht Urteil vom 13 Dezember2016 Az B 1 KR 2 16 R BSG Urteil vom 26 September 2006 B 1 KR 20 05 R https www sozialgerichtsbarkeit de legacy 60947 Rn 13 BSG Urteil vom 24 September 2012 B 1 KR 79 11 B Rn 6 Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags Abschlussbegrundung zur Online Petition 4102 von Herrn Robert Frederic Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen Fahrkosten im landlichen Bereich vom 7 Mai 2009 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 4 Februar 2009 1 BvR 1601 08 a b LSG M V 28 Mai 2020 L 6 KR 100 15 rechtskraftig SG Dusseldorf 12 September 2016 S 9 KR 632 15 Fahrkosten 60 Abs 5 Satz 1 Sozialgesetzbuch V Wegstreckenentschadigung nach 73 Abs 4 SGB IX a b BSG 20 Oktober 2009 B 5 R 44 08 R Rn 38 a b Urteile zur Fahrkosten Erstattung durch Rehatrager SG Kassel Urteil vom 20 Mai 2014 S 9 R 19 13 Landessozialgericht NRW 7 Mai 2014 L 8 R 875 13 a b c BMAS vom 9 Mai 2019 Va3 96 Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation BIH Fachlexikon zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Schwerbehindertenvertretung Erfahrungen mit GKV bei StW Widerspruchsausschusse der Sozialversicherungenen KBV Verordnung einer StW amtl KBV Formular 20 Wer kann Trager med Reha sein laut 6 SGB IX Anm A17 2021 von Rene Dittmann Uni Kassel reha recht de Anm A18 2021 von Rene Dittmann Uni Kassel reha recht de SG Leipzig vom 8 September 2021 S 22 KR 100 21 Berufung anhangig beim Sachs LSG in Chemnitz AZ L 1 KR 340 21 a b c d Anm A5 2022 von Linda Albersmann reha recht de Trenk Hinterberger Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehorigen 31 Aufl 2003 Seite 151 am Ende Nebe Albersmann zur Fahrkostenerstattung bei Stufenweiser Wiedereingliederung in RP Reha 3 2023 a b LSG Thuringen 1 August 2013 L 6 KR 299 13 NZB a b LSG NRW vom 5 Februar 2007 L 3 R 39 06 Leitsatz 2 a b c Wurm in Schell SGB IX 73 Rz 84 zu Reisekosten REHADAT Umschau zu den Fahrkosten bei StW Alexander Engel RECHT KONKRET 1 2020 Seite 42 Krankenkassenforum de vom 20 November 2020 SG Dresden vom 17 Juni 2020 S 18 KR 967 19 Urteil aufgehoben und Revision zugelassen vom LSG Sachsen 21 Sept 2022 L 1 KR 365 20 BAG vom 13 Juni 2006 9 AZR 229 05 Rn 36 ff Duwell Neues zur stufenweisen Wiedereingliederung Neue Zeitschrift fur Arbeitsrecht NZA 12 2020 S 767 Fussnote 13 BMAS Wie finde ich nach Erkrankung zuruck ins Arbeitsleben BSG Urteil vom 27 Februar 2020 B 8 SO 18 18 R ZB Behinderung amp Beruf 2 2010 Seite 8 zur StW Schwerbehindertenvertretung Erfahrung mit GKV bei StW Urteil Krankenkasseninfo zu Fahrkosten bei StW Barmer zu Fahrkosten vom 29 Dezember 2020 Memento des Originals vom 22 Januar 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www barmer de SG Bremen 26 Oktober 2023 S 14 R 125 19 DVfR Glossar zu den Reisekosten Fahrkosten bei StW BAR Arbeitshilfe zur StW in den Arbeitsprozess Abschnitt 1 4 1 a b BKK Audi zu Fahrkosten bei StW Besonderheiten BKK Freudenberg zu Fahrkosten aufgerufen 16 Oktober 2021 ZIP NaTAR MLU Halle Wittenberg vom 1 Juni 2022 BSG Urteil vom 5 Februar 2009 B 13 R 27 08 Rn 7 Anmerkung von Prof Dr Nebe im Fachbeitrag A3 2010 BSG 22 April 2008 B 1 KR 22 07 R Grunde II 2 d Rn 28 BKK Freudenberg zu Fahrkosten aufgerufen 16 Oktober 2021 GR v 18 Juni 2001 i d F v 1 April 2019 zu 73 SGB IX Kapitel 9 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation GR v 18 Juni 2001 i d F v 1 April 2019 zu 73 SGB IX Anm Thomas Asmalsky FD SozVR 2021 435641 beck online Antrag auf StW gilt auch als Antrag auf Fahrkosten Asmalsky in LPK SGB IX 6 Aufl 2022 73 Rn 6 m w N entgegen Teilablehnung im Fehlurteil des SG Dusseldorf 12 September 2016 S 9 KR 632 15 nach Rehadat Hemmung der Verjahrung nach 45 Abs 3 SGB I Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahrkosten Krankenversicherung amp oldid 239092567