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Merkzeichen sind spezielle Kennungen die ein Schwerbehinderter zusatzlich zum Grad der Behinderung erhalten kann wenn bei ihm bestimmte besondere Beeintrachtigungen vorliegen Merkzeichen sind in verschiedenen Rechtsbereichen mit besonderen Vergunstigungen verbunden die uber die Vergunstigungen hinausgehen die ein Schwerbehinderter ohne Merkzeichen erhalt Inhaltsverzeichnis 1 Merkzeichen G 2 Merkzeichen aG 3 Merkzeichen H 4 Merkzeichen B 5 Merkzeichen RF 6 EinzelnachweiseMerkzeichen G BearbeitenDas Merkzeichen G kennzeichnet eine erhebliche Beeintrachtigung der Bewegungsfahigkeit im Strassenverkehr Kriterien zur Erteilung des Merkzeichens G finden sich in Teil D der Versorgungsmedizin Verordnung Die Voraussetzungen fur die Erteilung des Merkzeichens G liegen vor wenn der Behinderte aufgrund seiner Behinderung nicht mehr in der Lage ist Strecken im offentlichen Strassenverkehr zuruckzulegen die ublicherweise noch zu Fuss zuruckgelegt werden Als Massstab gilt eine Strecke von zwei Kilometern die in 30 Minuten zuruckgelegt werden muss Bei der Bestimmung bleiben ortliche Gegebenheiten ausser Betracht so kommt es etwa nicht darauf an ob der Behinderte sich an seinem Wohnort besonders gut auskennt oder ob er etwa in bergigen Regionen Strecken aufgrund der Topographie nur muhsam zurucklegen kann Die Beeintrachtigung muss nicht dauernd vorliegen Die Verordnung sieht drei Gruppen von Behinderungen an bei denen eine erhebliche Beeintrachtigung der Bewegungsfahigkeit im Strassenverkehr vorliegen kann Einschrankungen des Gehvermogens diese mussen nicht auf einer korperlichen Beeintrachtigung beruhen auch innere Leiden z B Verminderung der Lungenleistung Herzschaden konnen eine solche Einschrankung verursachen Anfallsleiden z B Epilepsie Storungen der Orientierungsfahigkeit z B schwere geistige Behinderung Nach der Rechtsprechung kommt die Erteilung des Merkzeichens G aber auch bei psychischen Erkrankungen in Betracht die nicht in eine der obigen Kategorien fallen sofern sie in ihrer Wirkung mit den obigen Kategorien vergleichbar sind z B somatoforme Schmerzstorungen Fibromyalgie 1 Auch Sauglinge und Kleinkinder konnen das Merkzeichen G erhalten Bei ihnen kommt es einzig und allein darauf an ob ein Erwachsener mit einer vergleichbaren Behinderung in der Lage ware ortsubliche Strecken zuruckzulegen Besonderheiten von Kindern im Sauglings und Kleinkindalter bleiben ausser Betracht Merkzeichen aG BearbeitenDas Merkzeichen aG bezeichnet eine aussergewohnliche Gehbehinderung Beim Merkzeichen aG handelt es sich nicht bloss um eine Steigerung des Merkzeichens G und demnach fuhrt auch eine besonders schwere Beeintrachtigung der Gehfahigkeit nicht ohne Weiteres zur Berechtigung fur das Merkzeichen aG Vielmehr wird der berechtigte Personenkreis von der Rechtsprechung bewusst klein gehalten da mit der Erteilung dieses Merkzeichens die Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplatzen verbunden ist und diese Parkplatze ausschliesslich den Personen zugutekommen sollen denen es wirklich unzumutbar ist auch nur kurzeste Strecken ohne fremde Hilfe zu bewaltigen Wer aussergewohnlich gehbehindert und demnach anspruchsberechtigt fur dieses Merkzeichen ist ergibt sich im Einzelnen aus der Verwaltungsvorschrift zur Strassenverkehrsordnung VwV StVO Dies sind Querschnittgelahmte sowie beidseitig ober oder unterschenkelamputierte Personen einseitig oberschenkelamputierte Personen nur dann wenn sie dauerhaft kein Kunstbein tragen konnen auf eine Beckenkorbprothese angewiesen sind oder zugleich auf dem anderen Bein unterschenkelamputiert oder einseitig armamputiert sind Ferner zahlen hierzu Personen die der vorgenannten Personengruppe durch Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ausdrucklich gleichgestellt sind Fur die Gleichstellung kommt es anders als beim Merkzeichen G weder auf einen erhohten korperlichen Aufwand noch auf eine bestimmte Wegstrecke in Metern an Vielmehr muss der Behinderte sich ausserhalb seines Kraftfahrzeugs ohne fremde Hilfe entweder gar nicht oder nur unter grossten korperlichen Anstrengungen fortbewegen konnen wobei Hilfsmittel z B Rollstuhl oder Prothese ausser Betracht bleiben 2 Merkzeichen H BearbeitenDas Merkzeichen H steht fur Hilflosigkeit Hilflos ist nach 33b Abs 6 EStG wer fur eine Reihe von haufig und regelmassig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer personlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf Zur Bestimmung der Hilflosigkeit werden die Kriterien fur die Erteilung einer Pflegestufe in der Pflegeversicherung entsprechend herangezogen Es ist hochstrichterlich noch nicht geklart ob auch nach der erfolgten Umstellung auf Pflegegrade in der Pflegeversicherung weiterhin auf die alten Kriterien zur Bestimmung einer Pflegestufe zuruckzugreifen ist Wie in der Pflegeversicherung sind nur Verrichtungen der Grundpflege berucksichtigungsfahig nicht jedoch hauswirtschaftliche Versorgung oder sonstige nicht genannte Verrichtungen Es muss ein Bedarf bei mindestens drei Verrichtungen vorliegen und diese Verrichtungen mussen vom Umfang her einen taglichen Zeitaufwand von 120 Minuten erreichen Anders als in der Pflegeversicherung zahlt zum Zeitaufwand auch eine reine Uberwachungszeit bzw eine Bereitschaftszeit in der die Betreuungsperson standig anwesend sein muss Zu den Verrichtungen der Grundpflege kommen allerdings noch hinzu Massnahmen zur psychischen Erholung geistige Anregungen und Kommunikation Sehen Horen Sprechen und Fahigkeit zu Interaktionen Ausnahmsweise kann auch ein Zeitaufwand zwischen 60 und 120 Minuten zur Hilflosigkeit fuhren wenn der wirtschaftliche Wert der Betreuung besonders hoch ist weil besonders viele Verrichtungen durchgefuhrt werden mussen oder der Betreuungsbedarf besonders ungunstig uber den Tag verteilt ist z B auch nachts 3 Bei bestimmten Behinderungen wird Hilflosigkeit gesetzlich unterstellt Das gilt besonders fur Kinder die bei bestimmten Erkrankungen z B Autismus regelmassig bis zum 18 Lebensjahr als hilflos gelten Auch bei Erwachsenen konnen besonders schwere Behinderungen z B schwere Psychose zur Annahme von Hilflosigkeit fuhren Merkzeichen B BearbeitenDas Merkzeichen B wird ausschliesslich zusatzlich zu einem Merkzeichen G Gl und H erteilt Zum berechtigten Personenkreis gehoren Behinderte die bei der Benutzung von offentlichen Verkehrsmitteln regelmassig auf fremde Hilfe angewiesen sind Fremde Hilfe kann etwa beim Ein und Aussteigen sowie wahrend der Fahrt erforderlich sein ferner zum Ausgleich von Orientierungsstorungen Gesetzlich unterstellt wird dies bei Personen die beidseitig nicht uber Hande verfugen bei Querschnittgelahmten sowie bei allen Blinden Gehorlosen geistig behinderten und Anfallskranken die aufgrund dieser Behinderung die Voraussetzungen fur das Merkzeichen G erfullen Merkzeichen RF BearbeitenDas Merkzeichen RF wird an Personen erteilt die dauerhaft nicht an offentlichen Veranstaltungen teilnehmen konnen Notwendig aber auch ausreichend ist es wenn der Behinderte der Veranstaltung korperlich beiwohnen kann er muss nicht in der Lage sein den Inhalt der Veranstaltung in irgendeiner Weise zu verstehen oder wahrnehmen zu konnen 4 Wann diese Voraussetzungen im Einzelnen vorliegen ist landesrechtlich geregelt wobei die Bestimmungen aufgrund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in allen Bundeslandern inhaltsgleich sind Dauerhaft nicht an offentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann wer das Haus oder die Wohnung auch unter Einsatz von Hilfsmitteln oder fremder Hilfe nicht mehr verlassen kann Dieses Kriterium ist nicht auf korperliche Erkrankungen beschrankt auch psychische Krankheiten die dazu fuhren dass der Behinderte offentliche Veranstaltungen vollstandig meidet konnen die Erteilung dieses Merkzeichens rechtfertigen 5 Ferner gehoren Behinderte dazu die zwar das Haus verlassen konnen die Teilnahme an offentlichen Veranstaltungen aber mit Rucksicht auf die anderen Teilnehmer nicht zumutbar ware weil die Krankheit auf andere Menschen besonders abstossend wirkt z B bei korperlicher Entstellung bei Geruchsbelastigung bei unwillkurlichen Bewegungen z B Spastik bei lauten Gerauschen z B Asthma oder auch bei ansteckenden Krankheiten Allein eine Blasen oder Darminkontinenz rechtfertigt die Erteilung des Merkzeichens RF nicht da es dem Behinderten zuzumuten ist Windeln zu tragen 6 Ferner wird ein Grad der Behinderung von wenigstens 80 gefordert wobei aber im Einzelfall aufgrund einer Hartefallregelung auch Personen mit einem geringeren Grad der Behinderung dieses Merkzeichen zugeteilt werden kann 7 Kinder unter zwei Jahren konnen dieses Merkzeichen grundsatzlich nicht erhalten 8 Einzelnachweise Bearbeiten BSG Urteil vom 11 August 2015 AZ B 9 SB 1 14 R BSG Urteil vom 29 Marz 2007 AZ B 9a SB 5 05 R BSG Urteil vom 12 Februar 2003 AZ B 9 SB 1 02 R BSG Urteil vom 11 September 1991 AZ 9a 9 RVs 15 89 BSG Urteil vom 28 Juni 2000 AZ B 9 SB 2 00 R BSG Urteil vom 12 Februar 1997 AZ 9 RVs 2 96 BSG Urteil vom 16 Februar 2012 AZ B 9 SB 2 11 R BSG Urteil vom 12 Februar 1997 AZ 9 RVs 1 95Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Merkzeichen amp oldid 221882902