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Das Europaische Ubereinkommen uber die Anerkennung der Rechtspersonlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen Original frz Convention europeenne sur la reconnaissance de la personnalite juridique des organisations internationales non gouvernementales regelt die grenzuberschreitende Anerkennung der Rechtspersonlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen NGO unter den Mitgliedsstaaten des Europarats die den Vertrag ratifiziert haben Europaisches Ubereinkommen uber die Anerkennung der Rechtspersonlichkeit internationaler nichtstaatlicher OrganisationenKurztitel Ubereinkommen uber die NGO Anerkennung in EuropaTitel engl European Convention on the Recognition of the Legal Personality of International Non Governmental OrganisationsAbkurzung EUAnerkRpNGO nicht amtlich Datum 24 April 1986Inkrafttreten 1 Januar 1991Fundstelle Europarat WebseiteVertragstyp multinationalRechtsmaterie juristische PersonenUnterzeichnung 24 April 1986Ratifikation Europarat WebseiteDeutschland fehltLiechtenstein Ratifikation 18 September 2017Osterreich Ratifikation 27 April 1992Schweiz Ratifikation 24 September 1990Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Das Ubereinkommen ist am 1 Januar 1991 in Kraft getreten als gemass Artikel 6 dieses Ubereinkommens drei Mitgliedstaaten des Europarats ihre Zustimmung verbindlich erklart haben durch das Ubereinkommen gebunden sein zu wollen Inhaltsverzeichnis 1 Ziele 2 Sachlicher Anwendungsbereich 3 Umfang der Rechtspersonlichkeit der NGOs in den Vertragsstaaten 4 Einschrankung des Abkommens bzw der Rechte der NGO 5 Mitgliedstaaten 6 Aufbau des Ubereinkommens 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseZiele BearbeitenDas Ubereinkommen wurde gemass Praambel vorgelegt um die wertvolle 1 Arbeit der international tatigen nichtstaatlichen Organisationen fur die Volkergemeinschaft insbesondere auf dem Gebiet der Wissenschaft Kultur Wohltatigkeit Philanthropie Gesundheit und Bildung weiter zu starken und zu sichern Dadurch konnen diese auch zur Verwirklichung der Ziele und Grundsatze der Charta der Vereinten Nationen und der Satzung des Europarats beitragen Ziel soll es auch sein die Tatigkeit der NGOs durch die Anerkennung der Rechtspersonlichkeit dieser Organisationen durch die Mitgliedstaaten des Europarates auf europaischer Ebene zu erleichtern Sachlicher Anwendungsbereich BearbeitenDas Ubereinkommen ist auf Vereine Stiftungen und andere private Einrichtungen NGO anzuwenden Diese mussen gemass Artikel 1 des Ubereinkommens folgende Voraussetzung erfullen einen nicht auf Gewinn gerichteten Zweck von internationalem Nutzen haben durch eine Rechtshandlung errichtet worden sind die auf dem innerstaatlichen Recht einer Vertragspartei beruht eine Tatigkeit ausuben die sich in mindestens zwei Staaten auswirkt und ihren satzungsgemassen Sitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei und ihren Verwaltungssitz im Hoheitsgebiet dieser oder einer anderen Vertragspartei haben Diese Definition kann teilweise auch als generelle Definition fur international tatige NGO angesehen werden wobei auch teilweise profitorientierte Organisationen unter die NGO gerechnet werden 2 Umfang der Rechtspersonlichkeit der NGOs in den Vertragsstaaten BearbeitenDer Umfang Rechtspersonlichkeit und die Rechtsfahigkeit einer NGO wie sie in der Vertragspartei erworben wurde in der sie ihren satzungsgemassen Sitz hat werden in den anderen Vertragsparteien gemass Artikel 2 Abs 1 des Ubereinkommens von Rechts wegen anerkanntFur den Beweis des Erwerbs der Rechtspersonlichkeit und der Rechtsfahigkeit wird lediglich die Vorlage der Satzung oder anderer Grundungsurkunden bzw Schriftstucke z B behordliche Genehmigung die Eintragung in ein Register oder jede andere Form der Bekanntmachung der NGO erfordert Artikel 3 Abs 1 Ubereinkommen Einschrankung des Abkommens bzw der Rechte der NGO BearbeitenDie Anwendung des Ubereinkommens kann nur ausgeschlossen werden wenn die NGO die sich auf dieses Ubereinkommen beruft durch ihr Ziel ihren Zweck oder ihre tatsachlich ausgeubte Tatigkeit der nationalen oder offentlichen Sicherheit der Aufrechterhaltung der Ordnung oder der Verbrechensverhutung dem Schutz der Gesundheit oder Sittlichkeit oder dem Schutz der Rechte und Freiheiten anderer zuwiderhandelt oder die Beziehungen zu einem anderen Staat oder die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gefahrdet Mitgliedstaaten BearbeitenMitgliedstaaten des Vertrags sind Stand 6 Oktober 2017 Belgien Frankreich Griechenland Liechtenstein 3 Mazedonien Niederlande Osterreich Portugal Schweiz Slowenien Vereinigtes Konigreich und Zypern Die Gultigkeit des Vertrages fur das Vereinigte Konigreich umfasst auch die Insel Guernsey seit 8 Dezember 1989 Isle of Man seit 3 Februar 1989 und Jersey seit 7 Oktober 1993 Ausser Deutschland sind alle deutschsprachigen Staaten Vertragsstaaten der Konvention Von den ratifizierenden Staaten sind neun Unionsmitgliedstaaten der Europaischen Union und zehn Mitgliedstaaten des EWR Abkommens Die Zuruckhaltung der Bundesrepublik Deutschland bzgl der Ratifikation des Ubereinkommens ist in der deutschen Rechtspraxis zu finden nach welcher die Sitztheorie vorherrschend ist Danach ist das Recht des Landes fur die Rechtspersonlichkeit juristischer Personen massgeblich in dem die Gesellschaft Verein etc ihren tatsachlichen Verwaltungssitz hat Das Gegenmodell zur Sitztheorie ist die Grundungstheorie und wird in der bundesdeutschen Lehre weitgehend nicht anerkannt Da eine weiter offene die Anerkennungsmaterie im deutschen Recht betreffende Regelung des internationalen Privatrechts nicht prajudiziert werden soll wird die Unterzeichnung und Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland derzeit nicht in Betracht gezogen 4 Aufbau des Ubereinkommens BearbeitenPraambel Artikel 1 sachlicher Anwendungsbereich Artikel 2 Anerkennung in den anderen Mitgliedstaaten Artikel 3 Nachweise uber den Erwerb der Rechtspersonlichkeit und der Rechtsfahigkeit Artikel 4 Einschrankungen Artikel 5 Ratifikation des Ubereinkommens Artikel 6 und 7 Inkrafttreten des Ubereinkommens Artikel 8 territorialer Anwendungsbereich des Ubereinkommens Artikel 9 Unzulassigkeit von Vorbehalten Artikel 10 Kundigung des Ubereinkommens Artikel 11 Notifikationen Literatur BearbeitenMax Wesiack Europaisches Internationales Vereinsrecht Grenzuberschreitende Sitzverlegung und Umwandlung im Lichte der Niederlassungsfreiheit und des allgemeinen Freizugigkeitsrechts Tubingen 2012 Mohr Siebeck Verlag ISBN 978 3 16 151858 4 Weblinks BearbeitenEuropaisches Ubereinkommen uber die Anerkennung der Rechtspersonlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen Vertragstext in deutscher Ubersetzung auf der Webseite des Europarates SEV Nr 124 vom 24 April 1986 Unterschriften und Ratifikationsstand des VertragsEinzelnachweise Bearbeiten Siehe auch Andreas von Arnauld in Volkerrecht der diese Tatigkeit von NGO als fur die Fortentwicklung des Volkerrechts massgeblich ansieht insbesondere durch deren Lobbyingtatigkeit die wesentliche Impulse auf internationalen Konferenzen geben Lehrbuch 3 Auflage Heidelberg 2016 C F Muller Verlag ISBN 9783811452541 Rz 119 Andreas von Arnauld Volkerrecht Inkrafttreten fur das Furstentum Liechtenstein 1 Januar 2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europaischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland fur den Zeitraum Marz 2015 bis Februar 2017 Bundestag Drucksache 18 11866 vom 31 Marz 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaisches Ubereinkommen uber die Anerkennung der Rechtspersonlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen amp oldid 214971857