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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Erblande oder Erbstaaten waren die Gebiete eines Staates in denen ein Furst durch Erbrecht regierte im Gegensatz z B zu den hinzueroberten oder durch volkerrechtliche Vertrage erworbenen Landern Im fruheren Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation waren Erblande die Lander des deutschen Kaisers die dieser als Reichsfurst erblich besass im Gegensatz zum ubrigen Deutschland dessen Oberhaupt er als gewahlter Kaiser war das jedoch nicht zu seinem unmittelbaren Machtbereich zahlte Durch die Erblichkeit der Lehen und den Reichstag ergaben sich dort Beschrankungen denen der Monarch in seinen selbst ererbten Besitzungen nicht unterlag Habsburg BearbeitenIn diesem Sinne bezeichnete man etwa die alpenlandischen Kerngebiete Osterreichs sowie Bohmen aber auch manche ausserhalb des Reichs gelegenen Lander wie Ungarn im Gegensatz zu verselbstandigten Reichsfurstentumern und politisch erworbenen Territorien Woiwodina oder Kleinpolen als Erblande des Hauses Habsburg Sachsen BearbeitenIn Bezug auf das Konigreich Sachsen grenzt der Begriff das meissnische Stammland mit dem Zentrum Dresden von den durch Vertrag einverleibten Lausitzen ab Beide Markgrafschaften waren den sachsischen Kurfursten 1635 als erbliches Mannlehen der bohmischen Krone ubertragen worden Siehe Erblandischer Taler Munzgeschichte Schlesien BearbeitenIn Schlesien wurden solche Furstentumer als Erblande bezeichnet die durch testamentarische Verfugung der jeweiligen letzten regierenden Fursten oder durch Einziehung des Lehens an die Bohmische Krone kamen als erstes das Herzogtum Breslau 1335 dann das Herzogtum Schweidnitz Jauer 1392 und als letztes im Jahre 1675 das Herzogtum Liegnitz Brieg Wohlau Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erblande amp oldid 215020014