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Als Erbeinung werden zwei Vertrage zwischen den Habsburgern und den Eidgenossen bezeichnet die 1477 und 1511 geschlossen worden sind Auch ein Vertrag der Drei Bunde mit dem Haus Osterreich geschlossen 1518 wird Erbeinung genannt Im Gegensatz zu furstlichen Erbeinungen verschrieb man sich nicht gegenseitig die Besitzungen fur den Erbfall sondern vererbte nur den Vertrag selbst Prinzipiell waren die schweizerisch habsburgischen Erbeinungen auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen Die erste der Einungen wurde am 13 Oktober 1477 zwischen den Kantonen Zurich Bern Solothurn und Luzern einerseits und Herzog Sigismund von Tirol andererseits geschlossen Die ubrigen Schweizer Orte traten im Januar 1478 bei Im Vertrag wurde der territoriale Status quo anerkannt und Sigismund verzichtete auf alle ehemaligen Besitzungen der Habsburger in der Schweiz Dies wurde aber von Kaiser Friedrich III dem Chef des habsburgischen Hauses nicht anerkannt Noch zu Lebzeiten des Kaisers wurde mit seinem Nachfolger Konig Maximilian im Jahr 1487 eine neue Erbeinung ausgehandelt die inhaltlich der ersten entsprach Maximilian hat den Vertrag wohl aus Rucksicht auf Friedrich III dann nicht ratifiziert Auch der zweite Anlauf zu einer Erneuerung des Vertragswerks im Jahr 1500 scheiterte Erst am 7 Februar 1511 kam die zweite Erbeinung zwischen Maximilian und den Schweizern zustande Der Vertrag galt nicht nur fur den Kaiser selbst sondern auch fur seinen Enkel Karl als Erben der Grafschaft Burgund Auf Schweizer Seite waren nun auch Appenzell sowie die Stadt und die Abtei St Gallen eingeschlossen Die Vertrage enthielten eine Nichtangriffsklausel Die Erbeinung von 1511 sah im Gegensatz zu der von 1477 keine Hilfsverpflichtung mehr vor Karl V bemuhte sich eine solche Bestimmung in das Vertragswerk aufzunehmen um die Schweizer als Bundesgenossen gegen Frankreich zu gewinnen scheiterte aber damit Maximilian I schloss 1518 auch mit den Drei Bunden eine Erbeinung die an die Stelle alterer zeitlich begrenzter Vertrage trat Die Erbeinungen wurden von den Vertragsparteien immer wieder bestatigt und behielten ihre Gultigkeit bis 1798 Weblinks BearbeitenClaudius Sieber Lehmann Bettina Braun Ewige Richtung In Historisches Lexikon der Schweiz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbeinung Schweiz amp oldid 158962937