www.wikidata.de-de.nina.az
Elisabeth Gross geborene Geiberger 24 Juli 1899 in Worms 25 August 1944 in der Strafanstalt Plotzensee Berlin war eine deutsche Hausfrau und ein Opfer der NS Justiz Sie ist nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Ehefrau des Widerstandskampfers Nikolaus Gross Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Tatigkeit 1 1 Fruhes Leben 1 2 Zeit des Nationalsozialismus und Denunziation 1 3 Haftzeit Verfahren vor dem Volksgerichtshof und Hinrichtung 1 4 Prozesse gegen Gross Denunzianten 1 5 Nachleben 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseLeben und Tatigkeit BearbeitenFruhes Leben Bearbeiten Elisabeth Geiberger wurde als viertes von dreizehn Kindern des Arbeiters Karl Geiberger und seine Frau Elise geborene Knierim geboren Um 1918 heiratete sie den Fuhrmann Heinrich Gross Aus der Ehe gingen zwei Sohne Heinrich 1919 und Erwin 1924 hervor In der Zeit der Weimarer Republik stand Gross der Kommunistischen Partei Deutschlands KPD nahe gehorte ihr wahrscheinlich sogar an Ausserdem war sie in der Internationalen Arbeiterhilfe IAH einer karitativen Unterorganisation der KPD tatig Unter anderem arbeitete sie in einer IAH Suppenkuche in Worms mit die notleidende Arbeiter verkostigte Spatestens 1932 fungierte Gross als Leiterin der Wormser Sektion der IAH In dieser Funktion nahm sie im April desselben Jahres als Delegierte an einem Kongress der IAH in Moskau teil Wahrend dieser Reise nahm sie an Betriebsbesichtigungen in Moskau und Leningrad teil Nach ihrer Ruckkehr nach Worms berichtete Gross vor einer offentlichen Versammlung von 400 KPD Mitgliedern und Sympathisanten uber den Kongress und ihre sonstigen Eindrucke uber die Sowjetunion Ein heimlich von einem NSDAP Spitzel mitstenographiertes Protokoll ihrer Ausfuhrungen wurde der ortlichen NSDAP Kreisleitung ubermittelt und mehr als zehn Jahre spater im Prozess gegen Gross als Beweismaterial verwandt Zeit des Nationalsozialismus und Denunziation Bearbeiten Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Fruhjahr 1933 zog Gross sich weitgehend ins Privatleben zuruck Von 1933 bis 1939 betrieb sie einen Obsthandel in Frankfurt am Main Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs eroffnete sie mit ihrem Mann und ihren Sohnen ein Autotransportgeschaft das mit zwei Lastkraftwagen fur die Organisation Todt arbeitete Am 29 Juli 1943 erhielt Gross Besuch von Kurt G einem mit ihrem Sohn befreundeten Unteroffizier der sich gerade auf Heimaturlaub befand Wahrend ihres Gesprachs kam auch die Kriegslage zur Sprache wobei Gross geaussert haben soll Der Hitler der Hund der Lump der Stromer Es muss doch eine Moglichkeit geben ihn umzubringen Ist denn keiner da der an ihn herankommt Ausserdem berichtete sie ihm dass sie im Radio einen Moskauer Radiosender abhore und forderte sie G zur Desertion aus der Wehrmacht auf Nachdem G seiner Verlobten Herta L uber Gross Ausserungen ihm gegenuber sowie uber ihre Aufforderung an ihn zu desertieren erzahlt hatte denunzierte diese Gross mit G s Einverstandnis bei der NSDAP Kreisleitung in Worms Ausserdem wies sie die Kreisleitung auf zwei weitere Frauen die belastende Dinge uber Gross aussagen konnten hin Diese hatten sie und ihr Verlobter zuvor ausfindig gemacht indem sie systematisch Personen aus Gross Bekanntenkreis daruber ausfragten ob diese ihnen gegenuber nicht auch gegen den Krieg und das Regime gerichtete Ausserungen gemacht habe So hatte eine gewisse Frau B ihnen berichtet dass Gross im Gesprach mit ihr Ende Juni erklart habe dass man nicht wissen konne ob der Krieg gewonnen wurde Auch habe Gross ihr Frau B erklart dass sie es bei den Kommunisten auch nicht schlechter haben wurde als jetzt Gross wurde daraufhin von der Kreisleitung aufgrund der verschiedenen auf diese Weise erlangten belastenden Aussagen gegen sie bei der Dienststelle der Geheimen Staatspolizei in Darmstadt angezeigt die Gross am 8 August 1943 in Haft nahm Haftzeit Verfahren vor dem Volksgerichtshof und Hinrichtung Bearbeiten Mit Zwischenstation im Darmstadter Gerichtsgefangnis und in Mainz wurde Gross im November 1943 auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes nach Berlin uberfuhrt Dort wurde sie im Gefangnis Moabit gefangen verhalten in dem sie acht Monate verbrachte Den Ergebnissen der Forschung von Arenz Morsch zufolge zogen die harten Haftbedingungen sie wurde mehr als einen Monat lang angekettet und in Einzelhaft gehalten Gross physisch und insbesondere psychisch in erhebliche Mitleidenschaft so dass sie schliesslich in einen apathischen und stuporosen Zustand verfiel Dieser ging so weit dass sie selbst ihren Ehemann nicht mehr erkannte und als nicht mehr vernehmungsfahig eingestuft wurde Im Januar 1944 unternahm sie einen Suizidversuch Ein arztliches Gutachten gelangte zu dem Ergebnis dass sie infolge volliger psychischer Auflosung nicht mehr zurechnungsfahig sei Das Gericht verwarf dieses Gutachten jedoch und hielt an der Durchfuhrung des geplanten Verfahrens fest Am 21 Juli 1944 wurde Gross wegen Vorbereitung zum Hochverrat und Wehrkraftzersetzung vor dem 2 Senat des in Potsdam tagenden Volksgerichtshofs unter Vorsitz von Wilhelm Crohne angeklagt Im Prozess relativierten die als Belastungszeugen vorgeladene Frau B und eine weitere Zeugin ihre von der Kreisleitung gesammelten Bekundungen uber die von Gross ihnen gegenuber gemachten Ausserungen so dass Kurt G als einziger Belastungszeuge auf den sich schliesslich die gesamte Anklagte stutzte ubrig blieb In dem noch am selben Tag gefallten Urteil wurde Gross dennoch fur schuldig befunden und zum Tode verurteilt Gnadengesuche ihres Verteidigers ihrer Mutter und ihres Ehemanns wurden abgelehnt Das Todesurteil wurde am 25 August in der Strafanstalt Berlin Plotzensee mit dem Fallbeil vollstreckt Die Veroffentlichung einer Todesanzeige wurde Gross Angehorigen von den Behorden verboten Prozesse gegen Gross Denunzianten Bearbeiten Das Todesurteil gegen Gross hatte ein juristisches Nachspiel 1949 wurden die Denunzianten G und L vor dem Landgericht Mainz wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit angeklagt Ihnen wurde zur Last gelegt mit ihren Meldungen an die Kreisleitung das Verfahren gegen Gross in Gang gebracht im Falle G s durch seine Aussage vor dem Volksgerichtshof ausserdem die unmittelbare Grundlage fur das gegen sie verhangte Todesurteil erbracht zu haben und so den Tod Grosss verschuldet zu haben Beide seien somit Gehilfen einer Verfolgung aus politischen Grunden gewesen Das Gericht befand beide mit Urteil vom 30 November 1949 fur schuldig und verurteilte G zu einer Strafe von vierzehn Monaten Zuchthaus unter Verlust der burgerlichen Ehrenrechte fur drei Jahre wahrend L zehn Monate Gefangnis erhielt Gegen dieses Urteil legten sowohl der Oberstaatsanwalt in Mainz der es fur zu milde hielt wie auch G Revision beim Oberlandesgericht Koblenz ein Der Strafsenat des Oberlandesgerichts erklarte die Revision in seiner Sitzung vom 27 April 1950 fur zulassig soweit es G betraf Ein Revisionsantrag von Herta L wurde verworfen da ihre Gefangnisstrafe auf Grund einer Bundesamnestie vom 31 Dezember 1949 zur Bewahrung ausgesetzt worden war Mit der Fur Zulassig Erklarung von G s Revisionsantrag folgte das Oberlandesgericht der damals gangigen Praxis der Rechtsprechung bei Denunziationshandlungen wahrend der NS Zeit wonach Strafanzeigen und die wahrheitsgemasse Aussage wegen gegen das Regime gerichtete Ausserungen und Taten als solche nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu fassen waren Der Fall wurde daher an das Mainzer Landesgericht zuruckverwiesen wo nun das Schwurgericht mit ihm befasst wurde Das Schwurgericht des Landgerichts befand in einem neuen Urteil vom 10 Dezember 1950 dass G nicht nachzuweisen sei dass er seine Meldungen an die Kreisleitung uber Gross Ausserungen im Jahr 1943 sowie seine Gross belastende Aussage wahrend des Prozesses von 1944 in der Absicht gemacht habe ihr zu schaden Da keine Beweise dafur vorlagen dass seine Aussagen falsch oder ubertrieben gewesen seien musse im Sinne des Grundsatzes in dubio pro reo davon ausgegangen werden dass er damals die Wahrheit gesagt habe und eine wahrheitsgemasse Aussage konne keine Grundlage fur eine gerichtliche Verurteilung sein Daher sei ein Freispruch aus Mangel an Beweisen angemessen In zeitgenossischen Zeitungsberichten uber den Prozess wurde dieses Urteil von den zustandigen Kommentatoren mit Emporung quittiert So erschienen Artikel mit Uberschriften wie Das Schwurgericht war anderer Auffassung Freispruch von der Anklage eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder Schwatzer oder Henkersknecht Die Mutter eines Freundes aufs Schafott gebracht Nachleben Bearbeiten Heute erinnert ein Stolperstein vor dem Haus Gaustrasse 65 in Worms an Elisabeth Gross 1 Weiter wurde der Elisabeth Gross Platz in Worms nach ihr benannt 2 Literatur BearbeitenSebastian Bonk Auf den Spuren des Nationalsozialismus in Worms 2005 Weblinks BearbeitenAngelika Arenz Morch Wegen wehrkraftzersetzender Ausserungen hingerichtet Das Schicksal der Wormserin Elisabeth Gross und der Nachfolgeprozess gegen ihren Denunzianten Widerstand von Einzelpersonen ein Beispiel aus Worms Elisabeth Gross 1899 1944 Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Einzelnachweise Bearbeiten http www warmaisa de stolpersteine gross elisabeth geb geiberger 1899 1944 Jorg Koch 111 Wormser Strassen von A bis Z Worms Verlag Worms 2020 ISBN 978 3 947884 24 7 S 43 Normdaten Person GND 1071621459 lobid OGND AKS VIAF 315966373 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Gross ElisabethALTERNATIVNAMEN Geiberger Elisabeth Geburtsname KURZBESCHREIBUNG deutsche Hausfrau und Opfer der NS JustizGEBURTSDATUM 24 Juli 1899GEBURTSORT WormsSTERBEDATUM 25 August 1944STERBEORT Strafanstalt Plotzensee Berlin Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Elisabeth Gross amp oldid 236499414