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Ehescheidung oder kurz Scheidung bezeichnet im Schweizerischen Zivilgesetzbuch die Auflosung einer Ehe durch Richterspruch Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Zustandigkeit 2 Kollisionsrecht 3 Materielles Recht 3 1 Scheidung auf gemeinsames Begehren Konventionalentscheidung 3 2 Scheidung auf eigenes Begehren sog Kampfentscheidung 4 Grunde fur eine Scheidung 5 Kosten einer Scheidung 6 Scheidung und Kinder 7 Geschichte 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseInternationale Zustandigkeit BearbeitenFur die Schweiz gilt die EheVO II der Europaischen Union nicht Nach Art 59 des schweizerischen Bundesgesetzes uber das Internationale Privatrecht IPRG sind Schweizer Gerichte international zustandig wenn der Beklagte seinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder der Klager der in der Schweiz wohnhaft ist Schweizer ist oder der Klager sich seit mindestens einem Jahr in der Schweiz aufhalt Lebt das Ehepaar im Ausland sind Schweizer Gericht dennoch zustandig wenn einer der Ehegatten Schweizer und es unmoglich oder unzumutbar ist die Klage am Wohnsitz eines der Ehegatten zu erheben Art 60 IPRG Heimatzustandigkeit Kollisionsrecht BearbeitenDie Anwendbarkeit ist im Bundesgesetz uber das internationale Privatrecht geregelt Die Schweiz knupft fur die Beurteilung welches Recht auf die Scheidung anzuwenden sei anders als Deutschland und Osterreich grundsatzlich nicht an der Staatsangehorigkeit sondern am Wohnsitz der Ehegatten an Verwendet man als Anknupfungsmoment den Wohnsitz fuhrt das viel haufiger zu der Anwendung eigenen Rechts weil vor Schweizer Gerichten sehr haufig nur Personen mit Schweizer Wohnsitz zu klagen pflegen So richten sich beispielsweise die Voraussetzungen fur die Scheidung nach Schweizer Recht wenn zwei Deutsche seit uber einem Jahr Wohnsitz in der Schweiz haben Die Schweizer Gerichte wenden auf das Recht der Scheidung grundsatzlich immer Schweizer Recht an Art 61 Abs 1 IPRG Das gilt selbst dann wenn Schweizer Gerichte nach Art 60 IPR Gesetz heimatzustandig sind Art 61 Abs 4 IPRG Etwas anderes gilt nur wenn beide Ehegatten Auslander sind welche dieselbe Staatsangehorigkeit haben und nur einer von ihnen seinen Wohnsitz in der Schweiz hat Art 61 Abs 2 IPRG Halt sich der eine auslandische Ehegatte seit mindestens 2 Jahren in der Schweiz auf oder ist er auch Schweizer so ist Schweizer Recht anzuwenden wenn nach dessen Heimatrecht die Scheidung nicht oder nur unter ausserordentlich schweren Bedingungen zulassig ist Art 61 Abs 3 IPRG Materielles Recht BearbeitenIn der Schweiz ist die Scheidung im Zivilgesetzbuch ZGB umfassend geregelt Hierbei ist zwischen der Scheidung auf gemeinsames Begehren und der Scheidung auf Klage zu unterscheiden Scheidung auf gemeinsames Begehren Konventionalentscheidung Bearbeiten Diese ist im Art 111 ZGB geregelt Bei der umfassenden formlos gultigen Einigung 1 also auch hinsichtlich der Scheidungsfolgesachen wird vom liberalen Grundsatz der Vertragsfreiheit ausgegangen Gepruft wird somit vor Gericht nur der freie Wille und die reifliche Uberlegung nicht jedoch ein langeres Getrenntleben das nach Art 111 ZGB nicht Voraussetzung fur die Scheidung ist Artikel 111 ZGB lautet 2 Verlangen die Ehegatten gemeinsam die Scheidung und reichen sie eine vollstandige Vereinbarung uber die Scheidungsfolgen mit den notigen Belegen und mit gemeinsamen Antragen hinsichtlich der Kinder ein so hort das Gericht sie getrennt und zusammen an es uberzeugt sich davon dass das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Uberlegung beruhen und die Vereinbarung voraussichtlich genehmigt werden kann Hat sich das Gericht davon uberzeugt dass das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Uberlegung beruhen und die Vereinbarung mit den Antragen hinsichtlich der Kinder genehmigt werden kann so spricht das Gericht die Scheidung aus Es ist zulassig eine Teilkonvention einzureichen die nur gewisse Folgen der Scheidung Unterhalt Guterrecht Teilung der Pensionskassenguthaben beinhaltet Der Scheidungsrichter entscheidet dann uber die Scheidungsfolgen uber die sich die Ehegatten nicht geeinigt haben Scheidung auf eigenes Begehren sog Kampfentscheidung Bearbeiten Voraussetzung fur diese Form von Scheidung ist dass die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshangigkeit der Klage oder bei Wechsel zur Scheidung auf Klage mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben Art 114 ZGB Sollte die Fortsetzung der Ehe fur einen Ehegatten unzumutbar sein zum Beispiel wegen korperlicher Gewalt kann die Scheidung schon vor Ablauf der zweijahrigen Frist beantragt werden Art 115 ZGB Grunde fur eine Scheidung BearbeitenVor Gericht sowie beim Anwalt muss der Klient keine Grunde fur die Scheidung vorweisen Laut der Zeitschrift Beobachter spielen die Grunde seit dem Jahr 2000 keine Rolle mehr Kosten einer Scheidung BearbeitenDie Gerichtskosten bei einer Scheidung betragen mehrere tausend Franken Dabei sind die Anwaltskosten noch nicht inbegriffen Sollte das Einkommen nur die Lebensunterhaltkosten decken kann die Erlassung der Gerichtskosten beantragt werden Bei einvernehmlicher Scheidung ohne Prozess und entsprechend minimalen Gerichtskosten betragen diese zwischen minimal 500 Basel Stadt nach Einkommen berechnet und 3 000 Schaffhausen 3 Scheidung und Kinder BearbeitenAm 1 Juli 2014 wurde in der Schweiz das gemeinsame Sorgerecht eingefuhrt das fur alle Scheidungen automatisch gilt ausser das Wohl des Kindes sei gefahrdet und musse geschutzt werden Dann kann es zu einem alleinigen Sorgerecht eines Elternteils kommen Das Kind muss ein Mitspracherecht haben Geschichte BearbeitenNeben der Scheidung aufgrund ubereinstimmender Willenserklarung beider Ehegatten gab es im Mittelalter eine einseitige obrigkeitlich kontrollierte Scheidung in Form der Verstossung der Frau durch den Mann Nach der katholischen Vorstellung von der Unaufloslichkeit der Ehe war seit dem 12 Jahrhundert nur eine Trennung von Tisch und Bett anerkannt Allein die reformierte Landeskirche entwickelte ein staatliches Ehescheidungsrecht insbesondere wegen Ehebruch und boswilliger Verlassung Uber den geltend gemachten Scheidungsgrund befanden die Sittengerichte die einem Scheidungsbegehren jedoch selten statt gaben In der Helvetik wurden nur reformierte Ehen vollstandig aufgelost wahrend katholische Ehegatten weiterhin nur von Tisch und Bett getrennt werden konnten 1850 wurde das Bundesgesetz uber die gemischtkonfessionellen Ehen erlassen dem 1862 ein Nachtragsgesetz uber die entsprechenden Scheidungsmodalitaten folgte Mit der Bundesverfassung von 1874 wurde das Bundesgesetz betreffend die Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes und der Ehe erlassen Es fuhrte die obligatorischen Zivilehe ein und brachte die allgemeine konfessionsneutrale Anerkennung der Scheidung wobei die Regelung der Scheidungsfolgen bei den Kantonen verblieb Erst mit der Teilrevision der Verfassung 1898 wurde dem Bund die Zivilrechtskompetenz und damit im Rahmen des ZGB von 1907 das ganze materielle Scheidungsrecht ubertragen was die landesweite Vereinheitlichung der Scheidungsgrunde und folgen mit sich brachte In den Jahren 1988 2000 und 2004 wurde das ZGB dem veranderten Heiratsverhalten in der Bevolkerung bei steigenden Scheidungszahlen 4 angepasst 5 Der Versorgungsausgleich wurde zuletzt mit Wirkung zum 1 Januar 2017 neu geregelt 6 Weblinks BearbeitenWegweiser Ehescheidung Zentrum fur Scheidungsberatung abgerufen am 28 Juli 2017 Julia Petran Schweiz Scheidungs und Scheidungsfolgenrecht eine kurze Gegenuberstellung zu Deutschland 5 August 2016Einzelnachweise Bearbeiten Tinka Lazarevic Scheidung Wie gehts am schnellsten Beobachter 16 Mai 2017 Art 111 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10 Dezember 1907 admin ch Gerichtskosten Deutschschweiz im Falle einer einvernehmlichen Scheidung mit umfassender Einigung In amiable ch 27 Oktober 2021 abgerufen am 15 Juli 2022 deutsch Scheidungen Scheidungshaufigkeit Bundesamt fur Statistik abgerufen am 28 Juli 2017 Ruth Reusser Ehescheidung In Historisches Lexikon der Schweiz 7 April 2006 abgerufen am 27 Juni 2019 Michael Ferber Neues Scheidungsrecht Halbe halbe gilt auch nach den neuen Regeln NZZ 20 August 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehescheidung Schweiz amp oldid 239137344