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Die Drittstaatenregelung ist eine Regelung im Asylrecht nach der Personen die im Ursprungsstaat zwar politisch verfolgt wurden aber uber einen fur sie sicheren Drittstaat einreisen nicht das Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung geltend machen durfen Inhaltsverzeichnis 1 Bundesrepublik Deutschland 2 Europaische Union 3 Schweiz 4 Weblinks 5 FussnotenBundesrepublik Deutschland BearbeitenMenschen die Asyl in der Bundesrepublik Deutschland suchen aber uber fremde Lander einreisen in denen keine politische Verfolgung stattfindet haben seit 1993 keine Moglichkeit mehr als Asylberechtigte anerkannt zu werden Die entsprechende Regelung Artikel 16a Grundgesetz wurde 1993 in Deutschland angesichts sehr hoher Asylbewerberzahlen 400 000 pro Jahr eingefuhrt Die Anderung des Grundgesetzes trat am 1 Juli 1993 in Kraft und warf zunachst erhebliche rechtliche Probleme auf 1 Kritisiert an der Drittstaatenregelung wurde vor allem dass sie die Gefahr von Kettenabschiebungen in sich berge wenn der vermeintlich sichere Drittstaat den politisch Verfolgten seinerseits in den verfolgenden Ursprungsstaat abschiebe Ausserdem wurden durch diese Regelung Menschenrechte verletzt da faktisch alle Personen die uber den Landweg einreisen ausgeschlossen seien Sanktionen gegen Transportunternehmen wurden die Flucht politisch Verfolgter erheblich erschweren Faktisch wurde die Drittstaatenregelung politisch verfolgte Personen gegenuber Wirtschaftsfluchtlingen sogar benachteiligen 2 Europaische Union BearbeitenIm Bereich der Europaischen Union galt ab Marz 1995 das Schengener Durchfuhrungsubereinkommen SDU 3 seit dem 1 September 1997 ist an die Stelle der Durchfuhrungsverordnung das Dubliner Ubereinkommen DU 4 getreten Hiernach soll in den sogenannten Dublin Staaten nicht derjenige fur die Prufung eines Asylantrages zustandig sein in dem der Asylsuchende einen Antrag stellt sondern derjenige in dem er die Aussengrenze uberschritt ein Familienangehoriger Asyl erhalten hat oder aber fur den ihm eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum erteilt wurde 5 Faktisch fuhrte dies auch auf europaischer Ebene eine Drittstaatenregelung ein Neben den EU Staaten gehoren Island und Norwegen zu den sogenannten Dublin Staaten auch mit der Schweiz besteht ein entsprechendes Ubereinkommen seit 2004 weshalb auch diese die Grundsatze des Dubliner Ubereinkommens anwendet Mit der EG Verordnung Verordnung EG Nr 343 2003 des Rates vom 18 Februar 2003 6 Dublin II wurde dieses Ubereinkommen am 1 September 2003 seinerseits abgelost Schweiz BearbeitenIn der Schweiz fand am 24 September 2006 eine Volksabstimmung zur Teilrevision des Asylrechtes statt nachdem National und Standerat eine entsprechende Vorlage in einer Schlussabstimmung 2005 bereits angenommen hatten Einer der Eckpunkte dieser Teilrevision ist die Drittstaatenregelung Die Volksabstimmung hiess die Anderung gut Die schweizerische Drittstaatenregelung sieht ebenfalls vor dass Asylbewerber die bereits in einem anderen Land einen vergleichbar effektiven Schutz genossen haben ohne dass auf ihr Asylgesuch eingegangen werden muss abgewiesen werden durfen Diese Regelung ist der deutschen Regelung nachgebildet worden Weblinks BearbeitenWebsite der Europaischen Gemeinschaft Eidgenossisches Justiz und Polizeidepartement zur Schweizerischen Revision des Asylrechtes Suddeutsche Zeitung vom 29 April 2004 zur Einfuhrung der europaischen RegelungFussnoten Bearbeiten Vgl etwa Hans Konrad Ress Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law deutsche Rechtsprechungsubersicht fur 1994 Memento des Originals vom 16 Februar 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mpil de Kerrin Schillhorn Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law deutsche Rechtsprechungsubersicht fur 1996 Memento des Originals vom 27 September 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mpil de J Christina Gille Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law deutsche Rechtsprechungsubersicht fur 2001 Memento des Originals vom 27 September 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mpil de Vgl zu den Kritikpunkten Antrag der Abgeordneten Kerstin Muller Amke Dietert Scheuer Christa Nickels Cem Ozdemir Volker Beck Rezzo Schlauch und der Fraktion Bundnis 90 Die Grunen vom 17 April 1996 Bundestags Drucksache 13 4379 PDF 512 kB Veroffentlicht mit Gesetz vom 15 Juli 1993 BGBl II Seite 1010 ABl C 254 1 vom 19 August 1997 Vgl hierzu ausfuhrlicher Olaf Reermann Universitat Konstanz Memento des Originals vom 25 Juni 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot migration uni konstanz de ABl L 50 vom 25 Februar 2003 S 1 10 PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Drittstaatenregelung amp oldid 176219377