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Die Corona Verordnung CoronaVO amtlicher Titel Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS Cov 2 war eine Verordnung anlasslich der COVID 19 Pandemie in Baden Wurttemberg die ursprunglich am 16 Marz 2020 von der Landesregierung erlassen wurde Seitdem wurde sie dreizehnmal neu gefasst zuletzt am 27 September 2022 Rechtsgrundlage der Verordnung war zuletzt 32 des Infektionsschutzgesetzes IfSG Die Verordnung wurde mit Wirkung vom 1 Marz 2023 aufgehoben BasisdatenTitel Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS Cov 2Kurztitel Corona VerordnungAbkurzung CoronaVOArt RechtsverordnungGeltungsbereich Baden WurttembergErlassen aufgrund von 32 InfektionsschutzgesetzRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtUrsprungliche Fassung vom 16 Marz 2020 GBl S 117 Inkrafttreten am 17 Marz 2020 8 VO vom 16 Marz 2020 Letzte Neufassung vom 27 September 2022 GBl S 487 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Oktober 2022 11 VO vom 27 September 2022 Letzte Anderung durch 24 Januar 2023 GBl S 1 Inkrafttreten derletzten Anderung 31 Januar 2023 Art 2 VO vom 24 Januar 2023 Ausserkrafttreten 1 Marz 2023 Art 1 VO vom 28 Februar 2023 GBl S 74 Weblink Letzte CoronaVOBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Neufassungen 2 1 Erste Neufassung 2 1 1 Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 1 2 Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 1 3 Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 1 4 Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 1 5 Funfte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 1 6 Sechste Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 1 7 Siebte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 2 Zweite Neufassung 2 2 1 Erste Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 2 2 Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 2 3 Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 2 4 Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 3 Dritte Neufassung 2 3 1 Erste Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 3 2 Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 3 3 Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 3 4 Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 3 5 Funfte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 4 Vierte Neufassung 2 5 Funfte Neufassung 2 6 Sechste Neufassung 2 6 1 Erste Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 6 2 Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 6 3 Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 6 4 Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 7 Siebte Neufassung 2 7 1 Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 7 2 Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 8 Achte Neufassung 2 9 Neunte Neufassung 2 10 Zehnte Neufassung 2 10 1 Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 10 2 Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 10 3 Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 10 4 Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 10 5 Funfte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 10 6 Sechste Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 10 7 Siebte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 10 8 Achte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 10 9 Neunte Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 10 10 Weitere Anderungsverordnungen 2 11 Elfte Neufassung 2 11 1 Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 11 2 Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO 2 12 Zwolfte Neufassung 2 13 Dreizehnte Neufassung 3 Grundlage weiterer Verordnungen 4 Gerichtsentscheidungen 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenInhalt der Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS Cov 2 in der Fassung vom 16 Marz 2020 GBl S 117 war die Schliessung von Schulen und Kindertagesstatten ab 17 Marz 2020 und die Notbetreuung an diesen Ausserdem wurde damit der Studienbetrieb aller Hochschulen und Universitaten im Land untersagt die Versammlungsfreiheit wurde eingeschrankt Besuchseinschrankungen von Kliniken Alten Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe festgelegt und der Betrieb von Gaststatten nur unter strengen Auflagen erlaubt Kultureinrichtungen jeglicher Art Bildungseinrichtungen jeglicher Art Kinos Schwimmbader Sportstatten Bibliotheken Prostitutionsbetriebe Diskotheken Clubs und Bars mussten den Betrieb einstellen Die Verordnung sollte am 15 Juni 2020 ausser Kraft treten Neufassungen BearbeitenErste Neufassung Bearbeiten Die zweite Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS Cov 2 vom 17 Marz 2020 GBl S 120 ersetzte die CoronaVO vom 16 Marz Neben den Inhalten der Fassung vom 16 Marz wurde die Liste der zu schliessenden Einrichtungen um Spiel Bolzplatze Freizeit Tierparks und alle Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Ausnahme des Einzelhandel es fur Lebensmittel Wochenmarkte Abhol und Lieferdienste Getrankemarkte Apotheken Sanitatshauser Drogerien Tankstellen Banken und Sparkassen Poststellen Frisore Reinigungen Waschsalons der Zeitungsverkauf Hofladen Raiffeisen Bau Gartenbau und Tierbedarfsmarkte und der Grosshandel erweitert Die Verordnung sollte am 15 Juni 2020 ausser Kraft treten Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Am 20 Marz 2020 wurde die Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 133 verkundet diese trat am darauffolgenden Tag in Kraft Mit der Anderung wurde das Verweilen von mehr als drei Personen im offentlichen Raum untersagt Ausserdem wurden alle Versammlungen auch im Privaten mit mehr als funf Personen verboten Fahrten aus den Risikogebieten nach Baden Wurttemberg waren nur noch erlaubt zur Berufsausubung zur Warenlieferung und aus besonderen personlichen Grunden z B Todesfall Gaststatten mussten schliessen der Hol und Lieferservice war weiter gestattet Friseure Nagelstudios und Ahnliches mussten schliessen Hotels und Pensionen mussten fur Touristen schliessen dienstlich Reisende durften noch aufgenommen werden Die Ausgabestellen der Tafeln durften ihren Betrieb wieder aufnehmen Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Mit der Zweiten Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 135 wurden die Regelungen des Bund Lander Beschlusses zur raumlichen Distanzierung im Wesentlichen umgesetzt Ab dem Inkrafttreten am 22 Marz 2020 war der Aufenthalt im offentlichen Raum nur noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet Im offentlichen Raum musste wo immer moglich ein Mindestabstand von 1 5 Meter zu anderen Personen gehalten werden Ausserdem durften Betriebskantinen wieder offnen Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Dritte Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 153 trat am 29 Marz 2020 in Kraft Neben kleinen Anderungen bezuglich der Offnung und Schliessung einzelner Einzelhandler dem Stattfinden von Prufungen an den Hochschulen fur Polizei und fur Rechtspflege wurden Verstosse gegen die Corona Verordnung zu Ordnungswidrigkeiten erklart Ausserdem wurde festgelegt dass geoffnete Einzelhandler durch Zutrittskontrollen oder andere geeignete Massnahmen den einzuhaltenden Mindestabstand sicherzustellen zu haben Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Am 10 April 2020 trat die Vierte Anderung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 181 in Kraft Inhaltlich wurde die Verordnung um eine Verordnungsermachtigung fur Massnahmen der Ein und Ausreise fur das Sozialministerium um ein umfassendes Prostitutionsverbot um die Einschrankung von zahnarztlichen Behandlungen und Massnahmen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen erweitert Funfte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Mit der Funften Verordnung der Landesregierung zu Anderung der Corona Verordnung GBl S 189 durfte der Studienbetrieb an den Hochschulen und Universitaten in digitaler Form wiederaufgenommen werden Ausserdem wurde die Schliessung der Schulen und Kindertagesstatten bis 3 Mai 2020 verlangert Die Ausnahmen zur Offnung wurde fur Einzelhandlern wurden um alle Geschafte mit unter 800 Quadratmetern Ladenflache sowie um Auto Fahrrad und Buchhandler unabhangig von der Grosse und fur Bibliotheken und Archive generell erweitert Ausserdem wurde das Sozialministerium ermachtigt Rechtsverordnungen zu erlassen die die Einzelheiten zur Datenweitergabe zwischen Gesundheitsamt und Polizei aus Grunden des Infektionsschutzes regeln Artikel 1 trat am 18 April Artikel 2 am 20 April 2020 in Kraft Sechste Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Artikel 1 der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 23 April 2020 GBl S 192 trat am 27 April 2020 in Kraft und erweiterte die Notbetreuung an den Schulen und Kindertagesstatten und fuhrte eine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken im offentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ein Artikel 2 in Kraft ab dem 4 Mai 2020 regelte die teilweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs und ermachtige das Kultusministerium weitergehende Verordnungen zu erlassen um die Wiederaufnahme des Schulbetriebs zu regeln Siebte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Siebte Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 2 Mai 2020 GBl S 206 trat am 4 Mai 2020 in Kraft Sie erlaubte Ausnahmen vom Veranstaltungs und Versammlungsverbot fur religiose Veranstaltungen naheres regelte eine Verordnung des Kultusministeriums Ausserdem erlaubte sie die Offnung von Zoos botanischen Garten Museen Gedenkstatten und Spielplatzen ab dem 6 Mai 2020 nach Richtlinien des Sozialministeriums Private Bildungseinrichtungen zum Beispiel die der Handwerkskammern durften zur Vorbereitung und zum Abnehmen der Prufungen den Betrieb wieder aufnehmen Die zustandigen Ministerien wurden ermachtigt weitergehende Verordnungen zu erlassen Musik und Jugendkunstschulen durften den Betrieb unter Einschrankungen ebenfalls wieder aufnehmen Ausserdem wurden Regelungen aus der gesondert erlassenen Corona Verordnung 111a SGB V in die CoronaVO uberfuhrt und Regelungen fur Bewohner von Alten und Pflegeheim aufgenommen da beide Verordnungen mit Ablauf des 3 Mai 2020 ausser Kraft traten Zweite Neufassung Bearbeiten Die dritte Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 9 Mai 2020 GBl S 266 gultig ab 11 Mai 2020 ersetzte die Fassung vom 17 Marz zuletzt geandert am 2 Mai Neben den beschriebenen Beschrankungen und Lockerungen in der vorherigen Fassung erlaubte die Neufassung der CoronaVO den Aufenthalt von zwei Haushalten im offentlichen Raum korpernahe Dienstleister durften mit Hygieneauflagen wieder fur den Kundenverkehr offnen und die Maskenpflicht wurde auf den schienengebundenen Personenfernverkehr sowie Flughafen erweitert Daneben wurde geregelt dass der Sportbetrieb auf Sportanlagen unter freiem Himmel unter Auflagen wieder gestattet war die genaue Ausgestaltung wurde in einer weiteren Rechtsverordnung geregelt Ausserdem enthalt sie beginnend mit dem 18 Mai 2020 die Offnung von Restaurants und Freizeiteinrichtungen im Aussenbereich sowie die teilweise Offnung von Campingplatzen und Ferienwohnungen mit Selbstversorgung das Sozialministerium wurde ermachtigt mit weiteren Verordnungen den Betrieb von Einrichtungen zu gestatten und dafur Regelungen festzulegen Erste Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Erste Verordnung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 289 trat am 18 Mai 2020 in Kraft und regelte die Wiederaufnahme des Betriebs von Kindertageseinrichtungen Freizeiteinrichtungen im Aussenbereich und der Fahrgastschifffahrt ab dem 18 Mai 2020 von Freizeitpark und Hotels sowie Campingplatze ab dem 29 Mai 2020 sowie die Wiederoffnung von privaten und offentlichen Sportanlagen sowie Schwimm und Hallenbader fur den Schwimmunterricht ab dem 2 Juni 2020 Ausserdem gestattete die Anderung die weitgehende Wiederaufnahme des Bildungsbetriebs an Bildungsstatten fur berufliche Bildung sowie die Lockerung der Besuchsverbote in Alten und Pflegeeinrichtungen durch gesonderte Rechtsverordnungen Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Zweite Verordnung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 325 wurde am 26 Mai 2020 notverkundet und trat am 27 Mai teilweise in Kraft Wesentliche Anderung war ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen bis einschliesslich 31 August 2020 Veranstaltungen im Privaten waren mit der Anderung ab 27 Mai wieder mit bis zu zehn Personen erlaubt Ausserdem erlaubt die Anderung die Offnung von Kultureinrichtungen mit festen Sitzplatzen fur bis zu 100 Personen ab dem 1 Juni und ab dem 2 Juni von Bars und Kneipen Das Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium wurden durch die Anderung ermachtigt weitergehende Verordnung zu erlassen die die konkreten Regelungen zur Offnung touristischer Angebote und Kultureinrichtungen mit festen Sitzplatzen regeln Kontaktbeschrankung und Abstandsgebot wurden durch die Anderung bis 14 Juni verlangert Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO wurde am 9 Juni 2020 notverkundet und trat am 10 Juni bzw 15 Juni in Kraft Insgesamt wurden die Gultigkeit der Verordnung und insbesondere die Kontaktbeschrankung und das Abstandsgebot damit bis 1 Juli verlangert Die zulassige Personenzahl fur den Aufenthalt im offentlichen Raum wurde auf zehn Personen erhoht ausserdem wurden private Veranstaltungen mit bis zu 20 Teilnehmern bzw einer unbegrenzten Anzahl von Teilnehmern wenn diese alle miteinander verwandt waren wieder gestattet Ausserdem wurde das Sozialministerium ermachtigt Verordnungen zur Wiederinbetriebnahme von offentlichen Saunen und das Verkehrsministerium zur Aufnahme des Reisebusverkehrs zu erlassen Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO wurde am 16 Juni verkundet und trat am 29 Juni in Kraft Die Anderung ermoglichte die Aufnahme des Betriebs unter Pandemiebedingungen in den Kindertagesstatten und Grundschulen des Landes Dritte Neufassung Bearbeiten Die vierte Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 23 Juni 2020 GBl S 483 trat am 24 Juni 2020 teilweise und am 1 Juli 2020 vollstandig in Kraft Ziel der Neufassung war es die Corona Verordnung ubersichtlicher zu gestalten und einzelne Corona Verordnungen wie die Corona Verordnung Freizeitparks die Corona Verordnung Gaststatten die Corona Verordnung Einzelhandlung und weitere in einen Verordnung zusammenzufassen Inhalte ist neben den Regelungen der einzelnen Corona Verordnungen auch das weiterhin bestehende Abstandsgebot und die Maskenpflicht eine weiterhin bestehende Betriebsuntersagung fur Diskotheken und Bordelle eine maximale Personenanzahl von 20 bei Treffen im privaten und offentlichen Raum sowie die Beschrankung der maximalen Personenanzahl fur Veranstaltungen ab dem 1 Juli auf unter 250 Personen ab dem 1 August auf unter 500 Personen Die Regelungen zu Veranstaltungen sollten am 31 Oktober alle ubrigen Regelungen am 31 August 2020 ausser Kraft treten Erste Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Mit der Verordnung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 661 vom 28 Juli 2020 wurde eine Maskenpflicht an weiterfuhrenden Schulen eingefuhrt und die Massgaben zur Datenerhebung und verarbeitung konkretisiert sowie die Regelungen die ursprunglich ab 31 August ausser Kraft treten sollten auf 30 September verschoben Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Am 22 September 2020 wurde die Verordnung mit der Zweite Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 721 dahingehend verandert dass eine Attestpflicht bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht eingefuhrt wurde Ausserdem wurden Regelungen zum Tragen einer Mund Nase Maske in der Gastronomie im Tourismusbereich und im Fahrschulverkehr konkretisiert und das Ausserkrafttreten der Verordnung auf den 30 November 2020 verschoben Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Dritte Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 733 vom 6 Oktober 2020 konkretisierte die Angabe von Kontaktdaten dahingehend dass diese korrekt und plausibel sein mussten Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Mit der Vierten Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 787 durften Prostitutionsbetriebe ihre Arbeit wieder aufnehmen Funfte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Funfte Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung GBl S 951 beinhaltete eine landesweite Maskenpflicht in Fussgangerzonen in offentlichen Einrichtungen sowie allen Bereichen im Freien bei denen die Gefahr besteht dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann Ausserdem wurde die Hochstpersonenzahl bei Ansammlungen im offentlichen und privaten Bereich auf zehn Personen bzw zwei Haushalte begrenzt Die hochste Personenzahl bei Veranstaltungen mit Hygienekonzept wurde wieder auf 100 gesenkt Vierte Neufassung Bearbeiten Die funfte Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 30 November 2020 GBl S 1067 trat am 1 Dezember 2020 in Kraft Sie wurde neunmal geandert Funfte Neufassung Bearbeiten Die sechste Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 7 Marz 2021 GBl S 273 trat am 8 Marz 2021 in Kraft Sie wurde einmalig mittels der Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 19 Marz 2021 GBl S 298 geandert welche mit Wirkung vom 22 Marz 2021 in Kraft trat Sechste Neufassung Bearbeiten Die siebte Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 27 Marz 2021 GBl S 343 trat am 29 Marz 2021 in Kraft Sie strukturierte die Verordnungsinhalte neu und setzte Beschlusse der Bund Lander Konferenz und Verwaltungsgerichtsentscheidungen um Erste Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Erste Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 8 April 2021 GBl S 382 fasste 14b Betrieb der Schulen neu und setzte damit hauptsachlich den Prasenzunterricht vom 12 bis 18 April 2021 aus Sie trat nach Notverkundung am 12 April 2021 in Kraft Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 17 April 2021 GBl S 393 trat nach Notverkundung am 19 April 2021 in Kraft Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Dritte Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 23 April 2021 GBl S 405 trat nach Notverkundung am 24 April 2021 in Kraft Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Vierte Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 1 Mai 2021 GBl S 417 trat nach Notverkundung am 3 Mai 2021 in Kraft Siebte Neufassung Bearbeiten Die achte Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 13 Mai 2021 GBl S 431 trat am 14 Mai 2021 in Kraft und strukturiert die Verordnungsinhalte neu Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die erste Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 3 Juni 2021 GBl S 477 setzte ein Gerichtsurteil des VGH um das Offnungen u a in Spielhallen ermoglicht Inkrafttreten am 4 Juni 2021 sowie Einschrankungen im Rahmen der sinkenden Inzidenzzahlen lockerte und erleichterte Inkrafttreten am 7 Juni 2021 Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 18 Juni 2021 GBl S 501 setzte ein Gerichtsurteil des VGH um das Offnungen von Prostitutionsstatten ab dem 21 Juni ermoglicht Inkrafttreten Der Betrieb von diesen war siebeneinhalb Monate lang uneingeschrankt untersagt wogegen eine Besitzerin geklagt hatte 1 Achte Neufassung Bearbeiten Die neunte Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 25 Juni 2021 GBl S 550 Sie wurde ein Mal durch die erste Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 23 Juli 2021 GBl S 665 geandert Neunte Neufassung Bearbeiten Die zehnte Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 14 August 2021 GBl S 714 trat am 16 August 2021 in Kraft Sie wurde ein Mal durch die erste Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 11 September 2021 GBl S 794 geandert Diese Anderungsverordnung trat am 13 September 2021 in Kraft und anderte nur die Gultigkeit der Verordnung die somit vom 13 auf den 20 September 2021 verlangert wurde Zehnte Neufassung Bearbeiten Die elfte Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 15 September 2021 GBl S 794 trat am 16 September 2021 in Kraft und setzte neue Anforderungen des novellierten Infektionsschutzgesetzes um Dabei wurden erstmals Auslastungen von Krankenhausern in der Norm vor die Sieben Tage Inzidenz gestellt 2 Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die erste Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 13 Oktober 2021 GBl S 853 trat am 15 Oktober 2021 in Kraft und fuhrte ein 2G Optionsmodell ein Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 20 Oktober 2021 GBl S 929 trat am 28 Oktober in Kraft erweitert den Geltungsbereich des 2G Optionsmodells und regelt die Veranstaltung von Weihnachtsmarkten Dritte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Dritte Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 23 November 2021 GBl S 961 trat grosstenteils am 24 November vereinzelt am selben Tag in Kraft und fuhrte insbesondere die Alarmstufe II ein Vierte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Vierte Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 3 Dezember 2021 GBl S 981 trat am 4 Dezember in Kraft und weitete die Testpflicht fur nicht komplett Immunisierte bei 2G Zugangsregeln aus Weiterhin wurde u a der Betrieb von Weihnachtsmarkten in der zu diesem Zeitpunkt ausgerufenen Alarmstufe II verboten Funfte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Mit der Funften Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 14 Dezember 2021 GBl S 989 die am Tag darauf in Kraft trat wurde nur 25 Absatz 2 Satz 2 aufgehoben Grund dafur waren Anderungen im IfSG Sechste Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Mit der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 17 Dezember 2021 GBl S 990 die am 20 des Monats in Kraft trat wurden Auflagen verscharft und der Zutritt zu kommunalen Verwaltungen durch Einfugung eines neue 17c geregelt Letzteres trat erst am 1 Januar 2022 in Kraft Siebte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Mit der Siebten Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 23 Dezember 2021 GBl S 1047 die am 27 des Monats in Kraft trat wurde u a das Tragen von FFP2 Masken in Innenraumen verpflichtend Achte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Mit der Achten Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 11 Januar 2021 GBl S 33 die am 12 des Monats in Kraft trat wurde u a die Alarmstufe II bis zum 1 Februar 2022 ohne Rucksicht auf die vorher bestimmenden Faktoren verlangert die Sperrstunde neu festgesetzt und das verpflichtende Tragen von FFP2 Masken in Innenraumen konkretisiert Neunte Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Mit der Neunten Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 27 Januar 2021 GBl S 61 die am 28 des Monats in Kraft trat wurde u a das bisherige Alarmstufen System wieder eingesetzt und inhaltlich angepasst 3 Weitere Anderungsverordnungen Bearbeiten Ferner wurde die elfte CoronaVO durch Anderungsverordnungen vom 8 Februar GBl S 77 22 Februar GBl S 153 und 18 Marz 2022 GBl S 193 geandert Elfte Neufassung Bearbeiten Die zwolfte Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 1 April 2022 GBl S 221 trat am 3 April 2022 in Kraft und setzte neue Anforderungen des novellierten Infektionsschutzgesetzes um Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die erste Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 26 April 2022 GBl S 251 trat am 2 Mai 2022 in Kraft schaffte die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen ab und verlangerte die Gultigkeit der Verordnung bis zum 30 Mai 2022 Zweite Verordnung zur Anderung der CoronaVO Bearbeiten Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 17 Mai 2022 GBl S 276 trat am 31 Mai 2022 in Kraft und verlangerte die Gultigkeit der Verordnung bis zum 28 Juni 2022 Zwolfte Neufassung Bearbeiten Die 13 Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 21 Juni 2022 GBl S 293 trat am 27 Juni 2022 in Kraft und galt zunachst bis zum 25 Juli 2022 Mit den vier Anderungsverordnungen vom 19 Juli GBl S 375 16 August GBl S 441 13 September GBl S 481 und 22 September GBl S 487 wurde die Gultigkeit der Verordnung bis zum 22 August resp zum 19 23 und 30 September 2022 verlangert Dreizehnte Neufassung Bearbeiten Die 14 Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 vom 27 September 2022 GBl S 487 setzte neue Regelungen des IfSG in Landesrecht um Zunachst befristet bis 30 November 2022 wurde ihre Gultigkeit mit der ersten Anderungsverordnung am 22 November 2022 GBl S 590 bis zum 31 Januar 2023 verlangert Am 24 Januar 2023 wurde die Verordnung mit der zweiten Anderungsverordnung GBl S 1 ein letztes Mal verlangert und zwar bis zum 7 April 2023 Die Corona Verordnung wurde am 1 Marz 2023 aufgehoben Der Beschluss der Landesregierung daruber war am 28 Februar 2023 mit der Verordnung der Landesregierung zur Aufhebung der Corona Verordnung und weiterer Verordnungen GBl S 74 gefasst worden Grundlage weiterer Verordnungen BearbeitenMit der Dritten Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung vom 28 Marz 2020 wurden Verstosse gegen die CoronaVO zu Ordnungswidrigkeiten und ein gesonderter Bussgeldkatalog erlassen Auf Grundlage der Corona Verordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz haben das Sozialministerium u a Corona Verordnung WfMB vom 18 Marz 2020 sowie mehrere Anderungsverordnungen dieser und die Corona Verordnung Einreise vom 10 April 2020 und mehrere Anderungsverordnungen dieser das Kultusministerium u a Corona Verordnung religiose Veranstaltungen und Zusammenkunfte vom 21 Marz 2020 einschliesslich mehrerer Neufassungen dieser und die Corona Pandemie Prufungsverordnung vom 29 April 2020 das Wirtschaftsministerium u a Corona Verordnung Friseurbetriebe und Corona Verordnung Einzelhandel das Verkehrsministerium u a Corona Verordnung Reisebusse und das Innenministerium Corona Verordnung Datenverarbeitung erlassen Gerichtsentscheidungen Bearbeiten nbsp Teile dieses Abschnitts scheinen seit April 2020 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlendEin beim Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg VGH Mannheim eingereichter Eilantrag gegen die CoronaVO wurde im April 2020 negativ beschieden Das Gericht stellte fest dass die Gefahr fur Leib und Leben eine hohere Bedeutung als das Geschaftsinteresse von drei Spielhallenbetreibern hatte 4 Im Juni 2021 sah der VGH die Lage mittlerweile so geandert dass Spielhallen im Rahmen der Offnungsstufe zwei geoffnet werden konnten 5 Nachdem die Stadt Stuttgart mit Verweis auf die geltende CoronaVO eine Kundgebung zur Starkung der Grundrechte untersagte stellte ein Aktivist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart der am 14 April 2020 abgelehnt wurde Nach Erschopfung des Rechtswegs der Verwaltungsgerichtsbarkeit rief er das Bundesverfassungsgericht an welches eine Stellungnahme von der Stadt Stuttgart einforderte Die Stadt gab an dass sie keine Auflagen festsetzen kann unter denen die Demonstration wahrend der Pandemie moglich ware Diese pauschale Absage ging den Verfassungsrichtern zu weit welche am 17 April 2020 eine einstweilige Anordnung erliessen Nach gemeinsamen Gesprachen zwischen Stadt und Demonstrationsanmelder fand die Demonstration unter Einhaltung der Abstandsregelungen statt 6 Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen klagte eine Betreiberin eines Geschaftes dagegen dass sie ihr Geschaft mit uber 800 Quadratmeter Ladenflache geschlossen halten musste auch wenn sie durch Abtrennungen nur 800 Quadratmeter fur Kunden zuganglich machte Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liess die CoronaVO derartige Abtrennungen zu und gab der Klagerin am 21 April 2020 recht 7 Das Land kundigte an gegen die Entscheidung nicht in Berufung zu gehen und anderte die Richtlinie zur Offnung von Einrichtungen des Einzelhandels Entsprechend durften Einzelhandler mit abgetrennter Verkaufsflache ab dem 23 April 2020 wieder offnen 8 Am 22 Januar 2021 gab der VGH Mannheim einem Eilantrag statt und setzte das Vertriebsverbot fur Hundesalons und Hundefriseurladen ausser Kraft Das Gericht sah die Gleichbehandlung mit dem Einzelhandel der Abholangebote anbieten durfte nicht gegeben 9 10 Am 17 Dezember 2021 setzte der VGH Mannheim die 2G Regelung an Hochschulen nach der Klage eines Pharmaziestudenten vorlaufig ausser Vollzug Der Verwaltungsgerichtshof sah ein Verstoss gegen das Grundrecht die Ausbildungsstatte frei zu wahlen 11 Am 21 Januar 2022 setzte der VGH Mannheim die 2G Regelung an Hochschulen ab 24 Januar ausser Vollzug Begrundet wurde dies mit dem Einfrieren der Alarmstufe II durch die Landesregierung obwohl die niedrige Zahl an Krankenhauseinweisungen dies gemass Gesetz geboten hatte 12 Am 25 Januar 2022 setzte der VGH Mannheim die 2G Regelung im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung ausser Vollzug weil die baden wurttembergische Landesregierung trotz der klaren Entscheidung vom 21 Januar 2022 nicht das Alarmstufensystem in der Corona Verordnung wiedereingefuhrt hatte 13 Am 2 Juni 2022 sprach der VGH Mannheim in drei Hauptverfahren erstmals Urteile zur CoronaVO 14 Siehe auch BearbeitenListe der infolge der COVID 19 Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und VerordnungenWeblinks BearbeitenUbersicht der Verordnungen des Ministeriums fur Soziales Gesundheite und Integration Baden WurttembergEinzelnachweise Bearbeiten Corona Verordnung Eilantrag gegen fortdauernde Schliessung von Prostitutionsstatten erfolgreich Betriebsuntersagung fur Prostitutionsstatten ab kommendem Montag ausser Vollzug gesetzt In Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg Prasident des Verwaltungsgerichtshofs Baden Wurttemberg Volker Ellenberger 17 Juni 2021 abgerufen am 19 Juni 2021 Begrundung zur 11 Verordnung der Landesregierung uber infektionsschutzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 Corona Verordnung CoronaVO vom 15 September 2021 PDF 958 KB In baden wuerttemberg de Landesregierung von Baden Wurttemberg 15 September 2021 S 1 abgerufen am 21 November 2021 Neunte Verordnung der Landesregierung zur Anderung der Corona Verordnung PDF 145 KB In baden wuerttemberg de Landesregierung 27 Januar 2022 abgerufen am 27 Januar 2022 Baden Wurttemberg Eilantrag gegen Corona Verordnung gescheitert In n tv de ntv Nachrichtenfernsehen GmbH 24 April 2020 abgerufen am 3 Juni 2021 Corona Verordnung Eilantrag gegen fortdauernde Schliessung von Spielhallen erfolgreich Betriebsuntersagung fur Spielhallen ab kommendem Montag ausser Vollzug gesetzt In Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg 2 Juni 2021 abgerufen am 3 Juni 2021 Demo in Corona Zeiten 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ab sofort wieder 3G In SWR Aktuell 25 Januar 2022 abgerufen am 23 Dezember 2022 VGH Baden Wurttemberg Urteile vom 2 Juni 2022 1 S 926 20 1 S 1079 20 und 1 S 1067 20 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Corona Verordnung Baden Wurttemberg amp oldid 233062471