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Als bundesfreies Gebiet wird in der Rechts Politik und Verwaltungswissenschaft ein Gebiet innerhalb eines Bundesstaates bezeichnet das zwar zum Gebiet eines seiner Gliedstaaten gehort aber nicht zugleich auch zum Gebiet des Gesamtstaats 1 Der Begriff lasst sich auch auf Staatenbunde anwenden sowie uberhaupt auf bundische Mehrebenensysteme in denen ein Gebiet zu einem Teil Mitgliedstaat Element gehort aber nicht zum Ganzen Bund System Beispiele sind historisch der sudlich der Mainlinie gelegene Teil des Grossherzogtums Hessen der nicht zum Bundesgesamtstaat Norddeutscher Bund gehorte 1867 1871 historisch die Teile Preussens und Osterreichs die nicht zum Staatenbund Deutscher Bund gehorten 1815 1866 siehe die Liste der Territorien im Deutschen Bund die Faroer als Teil Danemarks die nicht der Rechtsordnung der Europaischen Union als Staatenverbund unterliegen siehe Gebiete die nicht zur EU gehoren Gegenstuck zum bundesfreien Gebiet ist das bundesunmittelbare Gebiet also ein Gebiet das zum Gesamtstaat gehort aber nicht zu einem seiner Gliedstaaten Ein Beispiel dafur ist der Bundeshauptstadtbezirk Washington D C oder historisch das Reichsland Elsass Lothringen Einzelnachweise Bearbeiten Michael Schweitzer Staatsrecht III Staatsrecht Volkerrecht Europarecht 8 Aufl Heidelberg 2004 S 211 ff Gunter Puttner Verwaltungslehre 4 Aufl Munchen 2007 S 82 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesfreies Gebiet amp oldid 228606814