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Dieser Artikel behandelt die Bonner Vereinbarung von 2001 Zur Bonner Ubereinkunft von 1931 siehe Bonn Agreement Die Bonner Vereinbarung Bonn Agreement auch Petersberg Abkommen 1 Langtitel Vereinbarung uber provisorische Regelungen in Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen engl Agreement on Provisional Arrangements in Afghanistan pending the Re Establishment of permanent Government Institutions war eine Absichtserklarung mit der die erste Afghanistan Konferenz am 5 Dezember 2001 auf dem Petersberg bei Bonn abgeschlossen wurde Sie diente dem Aufbau einer neuen staatlichen Struktur Transition in Afghanistan unter Leitung der Vereinten Nationen 2 3 um die unterschiedlichen Stammesinteressen im Innern zu befrieden 4 Geographische Verteilung der grossten ethnischen Gruppen in Afghanistan 2014Mit dem Abkommen wurde der sogenannte Petersberg Prozess eingeleitet der seit der Parlamentswahl in Afghanistan 2005 als abgeschlossen gilt 5 Inhaltsverzeichnis 1 Ubereinkommen 2 Anlage I UN Sicherheitsmandate 3 Modell Afghanistan Anlagen II und III 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseUbereinkommen BearbeitenKonferenzteilnehmer waren Vertreter der grossten ethnischen Gruppen in Afghanistan Paschtunen Tadschiken Hazara und Usbeken Sie einigten sich in Anwesenheit des damaligen Sonderbeauftragten des Generalsekretars fur Afghanistan Lakhdar Brahimi auf eine Interimsregierung mit dem offiziellen Ubergang der Macht am 22 Dezember 2001 Von dieser ging mit sofortiger Wirkung alle afghanische Hoheitsgewalt aus Der Interimsregierung oblag die Fuhrung der Staatsgeschafte ausserdem war sie berechtigt im Interesse des Friedens der Ordnung und des offentlichen Wohles Afghanistans Verordnungen zu erlassen Den Vorsitz sollte der fruhere Konig von Afghanistan Mohammed Zahir ubernehmen was dieser jedoch ablehnte Eine ausserordentliche Stammesversammlung Loja Dschirga sollte bis zur Abhaltung von freien Wahlen eine weitere Ubergangsverwaltung unter dem Vorsitz Hamid Karzais sowie eine verfassunggebende Loja Dschirga einsetzen Die Verfassung von 1964 galt vorlaufig fort Das innerstaatliche Justizsystem sollte im Einklang mit islamischen Grundsatzen internationalen Normen rechtsstaatlichen Verfahren und afghanischen Rechtstraditionen wiederaufgebaut werden Mit Unterstutzung der Vereinten Nationen sollte eine unabhangige Menschenrechtskommission die Menschenrechtslage uberwachen Menschenrechtsverletzungen untersuchen und innerstaatliche Menschenrechtsinstitutionen aufbauen Alle Mudschaheddin afghanischen Streitkrafte und bewaffneten Gruppierungen wurden der Befehlsgewalt der Interimsverwaltung unterstellt und nach den Bedurfnissen der neuen afghanischen Sicherheits und bewaffneten Streitkrafte umorganisiert Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen sollte die Durchfuhrung des Ubereinkommens uberwachen und unterstutzen Mit Resolution 1383 2001 vom 6 Dezember 2001 begrusste der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen das Abkommen und erklarte seine Bereitschaft weitere Massnahmen zu ergreifen um die mit dem Ubereinkommen geschaffenen Ubergangsinstitutionen zu unterstutzen 6 Anlage I UN Sicherheitsmandate BearbeitenDie Unterzeichner des Ubereinkommens ersuchten in der Anlage I Internationale Sicherheitstruppe den Sicherheitsrat um Entsendung einer Truppe im Rahmen eines Mandats der Vereinten Nationen die dazu beitragen sollte die Sicherheit in Kabul dem Sitz der Interimsregierung und den umgebenden Gebieten gegebenenfalls auch in anderen Stadten und weiteren Gebieten zu gewahrleisten 7 Dieses Mandat wurde mit der Resolution 1386 2001 erteilt 8 Fur einen Zeitraum von zunachst sechs Monaten wurde die Einrichtung einer Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe International Security Assistance Force ISAF genehmigt um die Afghanische Interimsverwaltung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und seiner Umgebung zu unterstutzen damit die Afghanische Interimsverwaltung wie auch das Personal der Vereinten Nationen in einem sicheren Umfeld tatig sein konnen Die an der Truppe teilnehmenden Mitgliedstaaten wurden ermachtigt alle zur Erfullung ihres Mandats notwendigen Massnahmen zu ergreifen Mit Beschluss vom 21 Dezember 2001 stimmte der Deutsche Bundestag der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkrafte an der Internationalen Sicherheitsunterstutzungstruppe in Afghanistan zu 9 Der NATO gefuhrte Einsatz Resolute Support Mission RSM wurde erstmals am 18 Dezember 2014 vom Deutschen Bundestag gebilligt und knupfte nahtlos an den Einsatz der International Security Assistance Force ISAF an der am 31 Dezember 2014 nach 13 Jahren geendet hatte 10 Die Bundeswehr unterstutzt ausserdem die Unterstutzungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan UNAMA deren Grundlage ebenfalls die Bonner Vereinbarung ist 11 personell mit einem Militarbeobachter in Kabul 12 Davon zu unterscheiden ist die zeitgleiche deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan im Rahmen der Operation Enduring Freedom OEF aufgrund Art 51 der UN Charta Art 5 des NATO Vertrags die vom Deutschen Bundestag am 16 November 2001 beschlossen worden war 13 14 Dieser Einsatz diente der Unterstutzung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA am 11 September 2001 die zur Feststellung des Bundnisfalls gefuhrt hatten 15 Modell Afghanistan Anlagen II und III BearbeitenAnders als die Mission der Vereinten Nationen in Osttimor und die United Nations Interim Administration Mission in Kosovo zeichnet sich das Modell Afghanistan vor dem Hintergrund des sogenannten Brahimi Reports von August 2000 durch konzeptionelle Restriktionen aus 2 Das Modell Afghanistan besteht aus folgenden Elementen 16 dem Grundprinzip der afghanischen Eigenverantwortung einer lediglich indirekten UN Beratung dem Ansatz der light footprints einer entsprechend geringen Prasenz von UN Personal der Schaffung nationaler Legitimitat mithin der schrittweisen Umwandlung der UN bevollmachtigten Ubergangsverwaltung in eine afghanische Regierung und einer exit strategy die vorsieht dass nach Abhaltung von Nationalwahlen formal die Rolle der UN beendet und ihnen Spielraum fur ein neu auszuhandelndes Engagement eroffnet wird Weblinks BearbeitenAgreement on Provisional Arrangements in Afghanistan pending the Re Establishment of permanent Government Institutions englisch Vereinbarung uber provisorische Regelungen in Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen deutsche Ubersetzung Einzelnachweise Bearbeiten Ubereinkommen uber vorlaufige Regelungen in Afghanistan bis zur Wiederherstellung dauerhafter staatlicher Institutionen vom 5 Dezember 2001 Petersberg Abkommen Auszuge Blatter fur deutsche und internationale Politik Marz 2002 a b Citha D Maass Afghanistan im Umbruch Bonner Prozess als Modell risikoreicher Stabilisierungspolitik Stiftung Wissenschaft und Politik 2002 S 5 Martina Meienberg Die Afghanistan Konferenz auf dem Petersberg In Nation Building in Afghanistan Legitimitatsdefizite innerhalb des politischen Wiederaufbaus Springer Verlag 2012 S 99 122 ISBN 978 3 531 19535 3 vgl Amitai Etzioni Vom Stamm zum Staat Wie man Afghanistan stabilisieren konnte IP 2010 S 97 105 Franz X Danner Ratlos am Hindukusch Nach dem Abschluss des Petersberg Prozesses hat Berlin kein schlussiges neues Konzept fur seine Afghanistan Politik IP 2005 S 90 95 Resolution 1383 2001 vom 6 Dezember 2001 Resolutionen und Beschlusse des Sicherheitsrats vom 1 Januar 2001 bis 31 Juli 2002 abgerufen am 23 Juni 2023 Anlage I Nr 3 Resolution 1386 2001 vom 20 Dezember 2001 Resolutionen und Beschlusse des Sicherheitsrats vom 1 Januar 2001 bis 31 Juli 2002 abgerufen am 23 Juni 2023 vgl Beschlusse des Deutschen Bundestages zur Sicherheitsunterstutzungstruppe in Afghanistan Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 4 Mai 2010 Mission Resolute Support Mission RSM Afghanistan Deutscher Bundestag Archiv abgerufen am 23 Juni 2023 sowie die Resolution 1401 2002 vom 28 Marz 2002 Resolutionen und Beschlusse des Sicherheitsrats vom 1 Januar 2001 bis 31 Juli 2002 abgerufen am 23 Juni 2023 Uberblick uber die Auslandseinsatze der Bundeswehr Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 15 November 2006 S 12 f Kampf gegen den internationalen Terrorismus OEF bundeswehr de abgerufen am 23 Juni 2023 Uberblick uber die Auslandseinsatze der Bundeswehr Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 15 November 2006 S 4 7 f Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 202 Sitzung Berlin Freitag den 16 November 2001 vgl Anlage II Die Rolle der Vereinten Nationen wahrend des Interimszeitraums und Anlage III An die Vereinten Nationen gerichtetes Ersuchen der Teilnehmer an den Gesprachen der VN uber Afghanistan Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bonner Vereinbarung amp oldid 236284282