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Als Bausoll manchmal auch Bau Soll geschrieben wird die laut Bauvertrag zu erbringende Bauleistung bezeichnet Diese Leistung wird durch den Bauvertrag definiert insbesondere durch die beigefugte Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis oder der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm funktionale Leistungsbeschreibung Wichtig ist fur die Bauleitung zu erkennen was vom Bausoll erfasst wird d h welche Leistung laut Vertrag zu erbringen ist und welche Leistung zusatzlich durch den Bauherrn beauftragt werden muss Unterschieden werden konnen grundsatzlich zwei Arten das Bausoll zu definieren Das Bausoll kann als ein zu erreichendes Ziel definiert werden wobei dem Auftragnehmer uberlassen bleibt wie er dieses Ziel erreicht funktionale Leistungsbeschreibung oder wie es in der Praxis haufiger vorkommt es konnen detaillierte Vorgaben fur die Erreichung des Ziels gegeben werden meist durch umfangreiche Leistungsverzeichnisse In der Regel liegen Mischformen zwischen diesen grundsatzlichen Moglichkeiten vor Inhaltsverzeichnis 1 Bausollermittlung bei unklaren oder luckenhaften Leistungsverzeichnissen 2 Bau Soll und Bau Ist 3 Bausoll und Erfolgshaftung 4 QuellenBausollermittlung bei unklaren oder luckenhaften Leistungsverzeichnissen BearbeitenSchwierig wird die Bestimmung des Bausolls immer dann wenn im Bauvertrag und Leistungsverzeichnis die einzelnen Leistungen nicht genau bestimmt sind wenn das Leistungsverzeichnis und der Vertrag also luckenhaft oder unklar sind Die Rechtsprechung behilft sich bei unklaren oder luckenhaften Leistungsverzeichnissen durch eine Auslegung des Bauvertrages unter besonderer Berucksichtigung des Leistungsverzeichnisses Dabei kommt es auf die Verkehrsanschauung und auf den objektiven Empfangerhorizont dessen an der die Leistungsbeschreibung vom anderen Teil erhalten hat Wenn die Leistungsbeschreibung vom Besteller erstellt wurde wird mit anderen Worten die Frage gestellt wie die Gruppe der Anbieter der Bauleistungen die fur das Projekt in Frage kamen den Vertrag und das Leistungsverzeichnung hatten verstehen mussen Hierbei soll es zunachst auf den Wortlaut und wenn der Lucken aufweist auf die Umstande des Einzelfalles unter anderem die konkreten Verhaltnisse des Bauwerks ankommen 1 Bau Soll und Bau Ist BearbeitenWeicht das Bausoll vom Bau Ist also den tatsachlich erbrachten Leistungen ab handelt es sich entweder um einen Mangel oder um zusatzlich erbrachte Leistungen Mangelhaft ist das Bauwerk wenn das Bau Ist hinter dem Bau Soll zuruckbleibt 2 Zusatzliche Leistungen liegen vor wenn das Bau Ist uber das Bau Soll hinausgeht Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist hierfur eine zusatzliche Vergutung zu zahlen Falls ein vom Vertrag zu erreichendes Ziel nicht mit den im Leistungsverzeichnis verzeichneten Mitteln erreicht werden kann dann ist das Werk da das Bau Soll auch bei detaillierten Leistungsverzeichnissen auch durch den vertraglich vorausgesetzten Erfolg definiert wird zwar auch mangelhaft wenn nur das Programm des Leistungsverzeichnisses abgearbeitet wird der uber die vorgesehenen Leistungen hinausgehende Aufwand kann im Rahmen der Sowieso Kosten zusatzlich zu verguten sein 2 Besonders problematisch kann sich die Ermittlung des Bau Soll bei unklaren Leistungsbeschreibungen bei Pauschalpreisvertragen fur den Auftragnehmer gestalten da das Kalkulationsrisiko bei diesen Vertragen der Auftragnehmer tragt 3 Bausoll und Erfolgshaftung BearbeitenDer von der Baupraxis erfundene Begriff des Bau Solls der weder im BGB noch in der VOB B vorkommt konzentriert sich sehr darauf welche einzelnen technischen Leistungen auszufuhren sind Von da aus liegt die haufig gebrauchte Argumentation nahe dass doch alle diese einzelnen Leistungen ordnungsgemass erbracht wurden das Bausoll also vollstandig erfullt wurde und die vertragliche Leistung somit frei von Sachmangeln sei Dabei wird ubersehen dass mit dem Werkvertrag ein Erfolg Werkerfolg versprochen wird Die Leistung muss a die vereinbarte Beschaffenheit haben 633 BGB und b beim VOB Vertrag ausserdem den anerkannten Regeln der Technik entsprechen 13 VOB B Die Frage muss deshalb eher sein ob dieser geschuldete Erfolg erreicht wurde Wenn der geschuldete Erfolg nicht erreicht wurde ist das Werk mangelhaft und muss gegebenenfalls ausgetauscht oder nachgebessert werden Erst danach stellt sich die Frage ob der Erfolg mit den vereinbarten Teilleistungen hatte erreicht werden konnen Wenn dies eindeutig verneint wird ist das Werk mangelhaft der Auftragnehmer kann aber gegenuber den Mangelbeseitigungsanspruchen des Auftraggebers seinen Anspruch auf Zahlung der Sowiesokosten geltend machen die in der Regel aber deutlich niedriger sein werden als die nachtraglichen Mangelbeseitigungskosten Deutlich wird der Unterschied in den nicht seltenen Fallen in denen eine Einhaltung und Abarbeitung des Bausolls geradewegs zu einem Mangel fuhrt Mit dem Begriff des Bausolls ist hier nur schwer eine sinnvolle Losung zu erreichen Stellt man dagegen richtigerweise darauf ab dass der versprochene Erfolg nicht eingetreten ist also ein Mangel vorliegt braucht nach 13 Abs 3 VOB B nur gefragt werden ob der Auftragnehmer rechtzeitig seine Bedenken angemeldet hat Hat er dies nicht haftet er fur die Mangel weil er den versprochenen Erfolg nicht herbeigefuhrt hat Quellen Bearbeiten BGH Az VII ZR 376 00 Urteil vom 28 Februar 2002 mit weiteren Nachweisen zur hochstrichterlichen Rechtsprechung Urteil vom 28 Februar 2002 auf openjur de abgerufen am 6 Marz 2012 a b BGHZ 139 244 NJW 1998 3707 Horst Locher Das private Baurecht 7 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2005 ISBN 3406485235 Randnummer 101Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bausoll amp oldid 230396611