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Der Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR wurde am 25 Februar 1927 erlassen und mehrere Male revidiert Trotz dieser Bezeichnung galt er fur die gesamte Sowjetunion Nach der Ermordung Sergej Kirows 1886 1934 wurde er verscharft und blieb bis 1959 in Kraft 1 Auf der Basis des Artikels sollten Personen fur konterrevolutionare Aktivitaten bestraft werden Die auf Grundlage dessen Verurteilten Politische und Konterrevolutionare wurden meistens nach dem Artikel als 58er bezeichnet 2 Im Jargon des Gulag wurde der Strafparagraph kurz der 58er genannt Bereits Lenin hatte den Paragraphen 58 im Mai 1922 fur ein Strafgesetzbuch der Russischen Sowjetrepublik entworfen 3 Der Paragraph definierte wer als Klassenfeind beziehungsweise als Volksfeind galt Diese wurden unterteilt in Verrater und Saboteure Artikel 58 war ein sogenannter Gummiparagraph seine einzelnen Bestimmungen waren weit auslegbar Nach Stellungnahme des Sowjetischen Innenministeriums wurden nach diesem Artikel nur bis Februar 1954 also nur bis zum Ende der Stalinara insgesamt 3 777 380 Menschen verurteilt davon 642 980 zum Tode der Rest bis zu 25 Jahren Arbeitslagerhaft 4 Die Umstande der Verurteilung und der Verlauf der Haft eines nach diesem Artikel Verurteilten unterschieden sich erheblich von denen der restlichen Verurteilten und sind ausfuhrlich in dem mit dem Nobelpreis fur Literatur ausgezeichneten Buch Der Archipel Gulag von Alexander Solschenizyn beschrieben der 8 Jahre Haft mit anschliessender Verbannung nach diesem Artikel verbusst hat Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Strafen 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenArtikel 58 1 Handlungen begangen von Burgern der UdSSR zum Nachteil der militarischen Macht der UdSSR ihrer staatlichen Unabhangigkeit oder der Unantastbarkeit ihres Gebiets werden als konterrevolutionar betrachtet Dies gilt auch analog fur Handlungen die zum Nachteil anderer Staaten der Arbeiter begangen wurden Artikel 58 1a ab 1934 in Kraft Vaterlandsverrat Handlungen von Sowjetburgern die die militarische Kraft der UdSSR schwachen ihre Unabhangigkeit oder die Unversehrtheit ihres Territoriums schwachen Die Hochststrafe dafur ist die Hinrichtung und Einziehung aller Vermogensgegenstande bzw unter mildernden Umstanden zehn Jahre Haft und Entziehung aller Vermogensgegenstande Artikel 58 1b ab 1934 in Kraft Bei Verstoss gegen Artikel 58 1a werden militarische Personen mit Erschiessung und Einziehung aller Vermogensgegenstande bestraft Artikel 58 1c ab 1934 in Kraft Wenn eine militarische Person desertiert werden die erwachsenen Familienmitglieder die dabei unterstutzten bzw davon wussten und den Sachverhalt nicht anzeigten mit Freiheitsentzug von funf bis zehn Jahren und Einziehung aller Vermogensgegenstande bestraft Den anderen Familienmitgliedern die mit dem Deserteur zusammenwohnten oder von ihm finanziell abhangig waren wird das Wahlrecht entzogen und sie werden fur funf Jahre in abgelegene Gebiete in Sibirien verbannt Artikel 58 1d ab 1934 in Kraft Das Nichtanzeigen einer militarischen Person eines bevorstehenden oder vollendeten Verrats fuhrt zu Freiheitsentzug von zehn Jahren Das Nichtanzeigen von sonstigen Personen wird mit Artikel 58 12 geahndet Artikel 58 2 Bewaffneter Aufstand oder Eindringen von bewaffneten Banden in das Sowjetgebiet in konterrevolutionarer Absicht Ergreifung der zentralen oder ortlichen Gewalt in der gleichen und insbesondere der Absicht von der UdSSR und der einzelnen Unionsrepublik irgendeinen ihrer Gebietsteile gewaltsam abzutrennen oder die von der UdSSR mit auslandischen Staaten abgeschlossenen Vertrage aufzuheben Die Hochststrafe ist Erschiessen bzw die Deklaration zum Volksfeind und dem Einziehen aller Vermogenswerte und der Burgerrechte der UdSSR inklusive der Ausweisung aus der Sowjetunion Bei mildernden Umstanden kann dies zu einer Haftstrafe von mindestens drei Jahren mit Einziehen aller Vermogenswerte abgewandelt werden Artikel 58 3 Beziehungen in konterrevolutionarer Absicht zu einem Drittstaat oder seinen Vertretern und jedwede Unterstutzung von Staaten die sich im Krieg mit der UdSSR befinden bzw sich durch Blockaden oder Interventionen im Konflikt mit der UdSSR befinden werden mit den Strafmassnahmen aus Artikel 58 2 geahndet Artikel 58 4 Samtliche Unterstutzung der Weltbourgeoisie die Nichtanerkennung der Tatsache dass das kommunistische System das kapitalistische System ersetzen wird der Versuch des Umsturzes des kommunistischen Systems und die Durchfuhrung feindlicher Aktionen unter dem Einfluss bourgeoiser sozialer Gruppen fuhrt zu den im Artikel 58 2 genannten Strafmassnahmen ausser dass eine Haftstrafe nicht ausschliesslich bei mildernden Umstanden moglich ist Artikel 58 5 Die Vorliebe fur einen fremden Staat oder soziale Gruppen in ihm die Kommunikation mit reprasentativen Staatsmannern die Benutzung falscher Dokumente und andere Massnahmen die dazu fuhren dass der fremde Staat der UdSSR den Krieg erklart feindliche Aktionen durchfuhrt oder dass die diplomatischen Beziehungen verschlechtert werden werden mit den Strafmassnahmen in Artikel 58 2 geahndet Artikel 58 6 Spionage d h Weitergabe Entwendung oder zwecks Weitergabe vorgenommene Sammlung von Nachrichten die sich ihrem Inhalt nach als ein besonders schutzwurdiges Staatsgeheimnis darstellen zugunsten auslandischer Staaten konterrevolutionarer Organisationen oder Privatpersonen wird analog zu Artikel 58 2 geahndet Artikel 58 7 Die Unterminierung der staatlichen Industrie des Handels Transports Geldflusses und des Kreditwesens und die Arbeit in staatlichen Institution zu konterrevolutionarem Zweck sowie die Arbeit im Interesse ehemaliger Eigentumer oder kapitalistischer Organisationen werden mit den Strafmassnahmen aus Artikel 58 2 geahndet Artikel 58 8 Die Begehung terroristischer Handlungen gegen Vertreter der Sowjetmacht oder Funktionare revolutionarer Organisationen der Arbeiter und Bauern sowie Teilnahme auch einer konterrevolutionaren Organisation nicht angehoriger Personen an der Ausfuhrung solcher Handlungen wird mit den Strafmassnahmen aus Artikel 58 2 geahndet Artikel 58 9 In konterrevolutionarer Absicht mittels Sprengung Brandstiftung oder auf andere Weise begangene Zerstorung oder Beschadigung von Eisenbahnen oder sonstigen Verkehrswegen und mitteln von nationalen Nachrichtenmitteln Wasserleitungen offentlichen Depots oder sonstigen staatlichem offentlichem Vermogen wird mit den Strafmassnahmen aus Artikel 58 2 geahndet Artikel 58 10 Propaganda oder Agitation die zu Sturz Unterhohlung oder Schwachung der Sowjetherrschaft oder zur Begehung einzelner konterrevolutionarer Verbrechen Art 58 2 58 9 dieses Gesetzbuches auffordern sowie Verbreitung Herstellung oder Aufbewahrung von Schriften gleichen Inhalts werden mit den Strafmassnahmen aus Artikel 58 2 geahndet Artikel 58 11 Auf die Vorbereitung oder Begehung der in diesem Kapitel vorgesehenen Verbrechen gerichtete organisatorische Tatigkeit jeglicher Art sowie Teilnahme an einer Organisation die zur Vorbereitung oder Begehung eines in diesem Kapitel vorgesehenen Verbrechens gebildet worden ist wird mit den entsprechenden in diesem Artikel genannten Strafmassnahmen geahndet Artikel 58 12 Die Nichtanzeige eines in Vorbereitung befindlichen oder vollendeten konterrevolutionaren Verbrechens von dem man auf glaubwurdige Weise Kenntnis erlangt hat wird mit Freiheitsentzug von mindestens sechs Monaten geahndet Artikel 58 13 Aktive Handlungen und aktiver Kampf gegen die Arbeiterklasse und die revolutionare Bewegung ausgefuhrt auf verantwortlichem Posten oder im Geheimdienst Agentur wahrend des zaristischen Regimes oder bei konterrevolutionaren Regierungen wahrend des Burgerkrieges werden mit den Strafmassnahmen aus Artikel 58 2 geahndet Artikel 58 14 Konterrevolutionare Sabotage d h bewusste Nichterfullung bestimmter Verpflichtungen oder deren vorsatzlich unzulangliche Erfullung in der speziellen Absicht die Macht der Regierung und das Funktionieren des Staatsapparates zu beeintrachtigen werden mit Freiheitsentzug von mindestens einem Jahr und Einziehen aller Vermogenswerte bei einem schweren Fall bis zu den Hochststrafen in Artikel 58 2 bestraft Strafen BearbeitenDie vorgesehenen Strafen reichten von der teilweisen oder vollstandigen Einziehung des Vermogens uber mehrjahrige oder lebenslange Gefangnisstrafe und Verbannung bis hin zur Todesstrafe All diese Strafmassnahmen wurden als Massnahmen des sozialen Schutzes bezeichnet das heisst sie zielten auf den Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung Literatur BearbeitenAlexander Solschenizyn Der Archipel GULAG Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 31 Auflage 1974 Bd 1 S 66 72 DNB Link Warlam Schalamow Artikel 58 Aufzeichnungen des Haftlings Schalanow Aus dem Russischen von Gisela Drohla Middelhauve Koln 1967 DNB Link Ralf Stettner Das Sowjetrecht der Stalinzeit Rekrutierungsinstrument fur den GULag In Archipel GULag Stalins Zwangslager Terrorinstrument und Wirtschaftsgigant Verlag Ferdinand Schoningh Paderborn 1996 ISBN 3 506 78754 3 S 99 103 Weblinks BearbeitenArtikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR PDF Dokument Sauberungs Literatur Artikel 58 In Der Spiegel 40 1967 vom 25 September 1967 Sammelbesprechung Text des Strafgesetzbuches der RSFSR Abgerufen am 4 Marz 2018 russisch Einzelnachweise Bearbeiten Ralf Stettner Das Sowjetrecht der Stalinzeit Rekrutierungsinstrument fur den GULag In Archipel GULag Stalins Zwangslager Terrorinstrument und Wirtschaftsgigant Verlag Ferdinand Schoningh Paderborn 1996 ISBN 3 506 78754 3 S 99 Ralf Stettner Die politischen Gefangenen Politische Konterrevotionare und 58er In Archipel GULag Stalins Zwangslager Terrorinstrument und Wirtschaftsgigant Verlag Ferdinand Schoningh Paderborn 1996 ISBN 3 506 78754 3 S 182 184 Vor 100 Jahren Beschluss des Roten Terrors Information der Bundeszentrale fur politische Bildung vom 4 September 2018 Pismo Generalnogo prokurora SSSR R A Rudenko Ministra vnutrennih del SSSR S N Kruglova i Ministra yusticii SSSR K P Gorshenina 1 mu sekretaryu CK KPSS N S Hrushyovu o peresmotre del na osuzhdyonnyh za kontrrevolyucionnye prestupleniya www alexanderyakovlev org abgerufen am 24 November 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR amp oldid 237997380