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Der Arbeitsdirektor ist das mit den Personal und Sozialangelegenheiten betraute Mitglied des Vorstandes oder der Geschaftsfuhrung eines paritatisch mitbestimmten Unternehmens nach 33 Mitbestimmungsgesetz oder 13 Montan Mitbestimmungsgesetz In der Montanindustrie kann der Arbeitsdirektor nicht gegen die Mehrheit der Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestellt werden In der Praxis ausserhalb der Montanindustrie findet sich oft die Konstellation nach welcher der Personalchef des Unternehmens zugleich Arbeitsdirektor ist Dort wird der Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied in den Vorstand bestellt Er hat wie alle ubrigen Mitglieder des Vorstands seine Entscheidungen in enger Abstimmung mit dem Gremium zu treffen Die weiteren Details der Zusammenarbeit werden ublicherweise in der Geschaftsordnung geregelt Nach der deutschen Mitbestimmungstradition und dem Willen des Gesetzgebers nicht im Text des Mitbestimmungsgesetzes verankert aber im Laufe der Gesetzgebung so im Bundestag diskutiert soll der Arbeitsdirektor die Zustandigkeit fur Personal und Soziales haben und vom Vertrauen der Arbeitnehmer des Unternehmens getragen sein Die Anteilseigner im Aufsichtsrat konnen den Arbeitsdirektor jedoch auch gegen den Willen der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bestellen Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden Literatur BearbeitenEduard Gaugler u a Hrsg Handworterbuch des Personalwesens 3 Auflage Stuttgart 2004 ISBN 3 7910 8049 0 Sp 207 216 J Hentze A Kammel Personalwirtschaftslehre 1 7 Auflage UTB Bern Stuttgart Wien 2001 ISBN 3 8252 0649 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitsdirektor amp oldid 196004507