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Das Doppelstimmrecht ist ein Begriff aus dem Mitbestimmungsrecht In den Aufsichtsraten grosser Kapitalgesellschaften die nach dem Mitbestimmungsgesetz gebildet sind hat der Aufsichtsratsvorsitzende ein Doppelstimmrecht Es sorgt dafur dass alle Entscheidungen des Aufsichtsrats von den Anteilseignern auch gegen die Vertreter der Arbeitnehmer gefasst werden konnen Der zahlenmassigen Paritat gleich viele Vertreter von Anteilseignern und Arbeitnehmern im Aufsichtsrat entspricht also keine Paritat bei Abstimmungen Die gesetzliche Formulierung lautet Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit so hat bei einer erneuten Abstimmung uber denselben Gegenstand wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen 29 Abs 2 MitbestG Das Mitbestimmungsgesetz sieht vor dass die Anteilseigner stets den Aufsichtsratsvorsitzenden stellen Wird bei der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden die erforderliche Mehrheit nicht erreicht so findet fur die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden ein zweiter Wahlgang statt In diesem Wahlgang wahlen die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner den Aufsichtsratsvorsitzenden und die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer den Stellvertreter 27 Abs 2 MitbestG Fur den Fall dass der Aufsichtsratsvorsitzende an einer Sitzung nicht teilnehmen kann stellt das Gesetz zusatzlich klar dass dem stellvertretenden Vorsitzenden von der Arbeitnehmerseite die zweite Stimme nicht zusteht 29 Abs 2 MitbestG Literatur BearbeitenMichael Kittner Arbeits und Sozialordnung Frankfurt am Main 2007Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Doppelstimmrecht amp oldid 221729908