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Die Applikationspflicht ist in der romisch katholischen Kirche die Verpflichtung bestimmter Kleriker an Sonntagen und Gebotenen Feiertagen die Messe fur die Lebenden und Verstorbenen ihres Seelsorgebereichs zu feiern Messintention Nach can 388 CIC muss ein Diozesanbischof von der Inbesitznahme seines Bistums an eine Messe fur die Lebenden und Verstorbenen seines Bistums an allen Sonntagen und gebotenen Feiertagen personlich feiern Ist er verhindert kann ein anderer Bischof oder Priester die Verpflichtung ubernehmen oder er muss die Messe sobald moglich nachholen Sollte ihm ein weiteres Bistum anvertraut sein reicht eine Messe fur alle Teilkirchen Sollte ein Bistum vakant sein hat der Diozesanadministrator nach can 429 CIC die Messe zu applizieren Fur einen Pfarrer ergibt sich die Verpflichtung aus can 534 CIC Falls ihm mehrere Pfarreien anvertraut sind muss er fur alle Pfarreien nur eine Messe feiern Ist er verhindert kann ein anderer Priester die Verpflichtung ubernehmen oder er muss die Messe nachholen Falls eine Pfarrei durch mehrere gleichberechtigte Priester geleitet wird haben sie nach can 543 CIC in einer Ordnung sicherzustellen dass die Applikationspflicht erfullt wird Falls der Pfarrer abwesend ist hat der Pfarrvikar die Messe fur seine Glaubigen zu feiern In der Tridentinischen Messe wurde sie als Missa parochialis bezeichnet und war in der Regel eine Missa cantata Die Applikationspflicht ist einer der Grunde aus denen ein Priester die Annahme eines Messstipendiums ablehnen darf Wird ein Messstipendium angenommen besteht auch fur dieses die Plicht zur Applikation 1 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Applikation Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten 651 Messstipendienordnung MessStO Kirchenrecht Online Nachschlagewerk Abgerufen am 13 August 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Applikationspflicht amp oldid 238448884