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Die Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria AQ Austria 1 wurde mit 1 Marz 2012 auf der Basis des Hochschul Qualitatssicherungsgesetzes HS QSG 2 gegrundet Sie ist eine juristische Person des offentlichen Rechts Gemass dem gesetzlichen Auftrag ist die AQ Austria fur den gesamten Hochschulbereich zustandig Osterreich Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria AQ Austria Staatliche Ebene BundRechtsform Anstalt des offentlichen RechtsAufsichts behorde n Bundesministerium fur Bildung Wissenschaft und ForschungBestehen Gegrundet 1 Marz 2012Entstanden aus Fachhochschulrat AkkreditierungsratHauptsitz Wien Franz Klein Gasse 5Website www aq ac at Inhaltsverzeichnis 1 Organisation 1 1 Generalversammlung und Kuratorium 1 2 Board 1 3 Beschwerdekommission 2 Aufgaben 2 1 Akkreditierung 2 2 Zertifizierung des Qualitatsmanagementsystems Audit 2 3 Meldeverfahren fur Studiengange von Hochschulen mit Sitz im Ausland 3 Weitere Aufgaben 4 Geschichte 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseOrganisation BearbeitenGemass 4 Abs 1 HS QSG idgF ist geregelt dass die Organe der AQ Austria das Kuratorium das Board die Generalversammlung und die Beschwerdekommission sind Kuratorium 5 HS QSG idgF Board 6 HS QSG idgF Generalversammlung 11 HS QSG idgF Beschwerdekommission 13 HS QSG idgF GeschaftsstelleGeneralversammlung und Kuratorium Bearbeiten In der mindestens zweimal jahrlich tagenden Generalversammlung sind die massgeblichen Interessensgruppen vertreten die in unterschiedlicher Anzahl ehrenamtliche Vertreter entsenden Die Vertreter werden durch die Bundesministerin bzw den Bundesminister auf Vorschlag der entsendenden Vereinigungen fur einen Zeitraum von funf Jahren bestellt Wiederbestellungen sind zulassig Aus ihrem Kreis wahlt die Generalversammlung eine Vorsitzende bzw einen Vorsitzenden Aufgaben der Generalversammlung sind insbesondere die Wahl des Kuratoriums Nominierung und Bestellung der Beschwerdekommission und die Nominierung von Mitgliedern des Boards die gemeinschaftlich mit Zweidrittelmehrheit zu erfolgen hat Alle anderen Beschlusse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst bei Anwesenheit von mindestens funfzehn Mitgliedern Die Mitglieder der Generalversammlung 3 sind mit Stand Mai 2021 Vertreter innen die durch den Beirat fur Wirtschafts und Sozialfragen nominiert wurden Bernhard Kaufmann Gabriele SchmidVertreter innen der Osterreichischen Hochschulerschaft Patricia Lang Robert SchwarzlVertreter innen der Universitatenkonferenz Doris Hattenberger stv Vorsitzende Mario KostalVertreter innen der Fachhochschulkonferenz Erich Brugger Vorsitzender Doris WalterVertreter innen der Osterreichischen Privatuniversitatenkonferenz Jutta Fiegl Karl WoberVertreter innen der Rektorinnen und Rektorenkonferenz der osterreichischen Padagogischen Hochschulen ROPH Beatrix Karl Alfred WeinbergerVertreter innen des Bundesministeriums fur Bildung Wissenschaft und Forschung Eva Erlinger Schacherbauer Elmar PichlDie Mitglieder des Kuratoriums sind Beatrix Karl Vorsitzende Karl Wober Stv Vorsitzender Erich Brugger Mario Kostal Patricia LangBoard Bearbeiten Das Board ist das zentrale unabhangige und weisungsfreie Entscheidungsorgan der AQ Austria Diesem Expertengremium obliegen insbesondere alle Entscheidungen zu Akkreditierungen und Zertifizierungen Beschlusse uber Verfahrensrichtlinien und standards Aufsichtsfunktionen gegenuber akkreditierten Bildungseinrichtungen in Osterreich die Veroffentlichung von Ergebnissen der Qualitatssicherungsverfahren sowie die Organisation der Geschaftsstelle Durch die unterschiedlichen Typen von Qualitatssicherungsverfahren besitzt das Board sowohl hoheitliche als auch nicht hoheitliche Kompetenzen Die Mitglieder des Boards 4 waren mit Stand Janner 2020 Experten aus dem Bereich des Hochschulwesens Anke Hanft Prasidentin Wolfgang Mazal Vizeprasident Thomas Bieger Kerstin Fink Martine Rahier Christina Rozsnyai Eva Schulev Steindl Micha TeuscherVertreter der Studierenden Melanie Gut Silke KernVertreter der Berufspraxis Martha Eckl Rudolf Lichtmanegger Thomas Mayr Peter SchloglDie Mitglieder des Boards 5 sind mit Stand Februar 2022 Experten aus dem Bereich des Hochschulwesens Thomas Bieger Prasident Eva Werner Vizeprasident Kerstin Fink Micha Teuscher Andreas Janko Elena Wilhelm Mairead Boland Josef ObernederVertreter der Studierenden Sebastian Neufeld Anna KlampferVertreter der Berufspraxis Rudolf Lichtmannegger Marina Laux Herwig Ostermann Gudrun FeuchtBeschwerdekommission Bearbeiten Die Beschwerdekommission behandelt und entscheidet Einspruche von Bildungseinrichtungen gegen den Verfahrensablauf und gegen Zertifizierungsentscheidungen Die Mitglieder der Beschwerdekommission sind Werner Hauser Vorsitzender Walter Berka Jana GerslovaDie Ersatzmitglieder sind Christiane Spiel Guy HaugAufgaben BearbeitenGemass dem gesetzlichen Auftrag ist die AQ Austria fur den gesamten Hochschulbereich in Osterreich zustandig Akkreditierungsverfahren im Bereich der Fachhochschulen und der Privathochschulen und Privatuniversitaten sind verpflichtend von der AQ Austria durchzufuhren Fur die Zertifizierung des Qualitatsmanagementsystems Audit konnen sich die betreffenden Hochschulen entscheiden ob sie die AQ Austria oder eine andere Agentur beauftragen Die AQ Austria ist auch ausserhalb Osterreichs tatig Sie bietet freiwillige Akkreditierungen fur hochschulische Weiterbildungen an und fuhrt auch Akkreditierungen im Ausland nach den dort geltenden Vorschriften durch So hat die AQ Austria etwa das Recht erhalten von der Stiftung Akkreditierungsrat System und Programmakkreditierungen in Deutschland durchzufuhren 6 Akkreditierung Bearbeiten In Osterreich ist eine Akkreditierung fur Privathochschulen und Privatuniversitaten sowie Fachhochschulen erforderlich 7 Die Akkreditierung kann nur von der Agentur erteilt werden das Akkreditierungsverfahren ist ein hoheitlich gefuhrtes Verfahren das durch Bescheid abgeschlossen wird Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfullung der Akkreditierungsvoraussetzungen Mit der Akkreditierung gilt die Bildungseinrichtung als staatlich anerkannt Es wird zwischen einer institutionellen Akkreditierung und einer Programmakkreditierung unterschieden Wahrend die Programmakkreditierung die fur jedes neue Studium jeweils neu zu beantragen ist auf unbefristete Zeit vergeben wird wird die institutionelle Akkreditierung nur fur sechs Jahre erteilt 23 bzw 24 HS QSG An Privathoschulen und Privatuniversitaten wird nach zwolfjahrigem Bestehen die Akkreditierung fur jeweils zwolf Jahre erteilt An Fachhochschulen ist nach zwolfjahrigem Bestehen jeweils ein Auditverfahren durchzufuhren das jeweils nach sieben Jahren zu wiederholen ist Durch den positiven Abschluss des Auditverfahrens gilt die Fachhochschule weiterhin als akkreditiert 23 Abs 9 HS QSG Offentliche Universitaten unterliegen keiner Akkreditierungspflicht Ausgenommen davon sind lediglich die Doktoratsstudien der Donau Universitat Krems fur die eine Programmakkreditierung gemass 24 HS QSG erforderlich ist Auch keine Akkreditierungspflicht ist fur die offentlichen und privaten Padagogischen Hochschulen vorgesehen die staatliche Anerkennung der privaten Padagogischen Hochschulen ist Sache des zustandigen Bundesministeriums Zertifizierung des Qualitatsmanagementsystems Audit Bearbeiten Die offentlichen Universitaten die offentlichen und privaten Padagogischen Hochschulen sowie die bereits zwolf Jahre bestehenden Fachhochschulen haben jeweils ein Auditverfahren 22 HS QSG anzustrengen In einem Auditverfahren wird jeweils das interne Qualitatsmanagementsystem der jeweiligen Hochschule uberpruft und die Hochschule erhalt wenn dieses den gesetzlichen Anforderungen entspricht ein entsprechendes Zertifikat Ein Auditverfahren kann von der Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria oder jeder anderen vom Bundesministerium fur Wissenschaft und Forschung 19 Abs 2 HS QSG anerkannten Agentur durchgefuhrt werden Wird das Qualitatsmanagementsystem der Hochschule von der jeweiligen Agentur nicht zertifiziert ist verpflichtend nach zwei Jahren ein Re Audit durch die Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria durchzufuhren Meldeverfahren fur Studiengange von Hochschulen mit Sitz im Ausland Bearbeiten Auslandische Hochschulen durfen auf der Grundlage des Hochschul Qualitatssicherungsgesetzes HS QSG in Osterreich Studiengange durchfuhren soweit diese in ihrem Herkunfts bzw Sitzstaat anerkannte Ausbildungen im Sinne des 51 Abs 2 Z 1 UG darstellen Voraussetzung fur die Durchfuhrung ist die Meldung der Studien und deren Aufnahme in ein Verzeichnis der AQ Austria Mit der Meldung der auslandischen Studiengange und der Aufnahme in dieses Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit osterreichischen Studiengangen und entsprechenden osterreichischen akademischen Graden verbunden Die Studiengange und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts bzw Sitzstaates der auslandischen Hochschule Weitere Aufgaben BearbeitenGemass 3 HS QSG hat die Agentur weiters folgende Aufgaben im Bereich der externen Qualitatssicherung zu erfullen Entwicklung und Durchfuhrung externer Qualitatssicherungsverfahren jedenfalls Audit und Akkreditierungsverfahren nach nationalen und internationalen Standards Akkreditierung von hochschulischen Bildungseinrichtungen und Studien Berichte an den Nationalrat im Wege des zustandigen Bundesministers Veroffentlichung der Ergebnisberichte der Qualitatssicherungsverfahren kontinuierliche begleitende Aufsicht akkreditierter hochschulischer Bildungseinrichtungen und Studien hinsichtlich der Akkreditierungsvoraussetzungen Aufgaben gemass den Bestimmungen des Fachhochschul Studiengesetzes und des Privathochschulgesetzes Zertifizierung von Bildungseinrichtungen nach Audit Durchfuhrung von Studien und Systemanalysen Evaluierungen und Projekten Information und Beratung zu Fragen der Qualitatssicherung und Qualitatsentwicklung Internationale Zusammenarbeit im Bereich der QualitatssicherungDie Agentur ist aufgrund des HS QSG auch berechtigt Akkreditierungsverfahren in anderen Staaten nach Massgabe der dort geltenden Vorschriften durchzufuhren So hat die Agentur durch Entscheidung des deutschen Akkreditierungsrates vom 3 Juni 2013 das Recht erhalten in Deutschland System und Programmakkreditierungen durchzufuhren 6 Geschichte BearbeitenErstmals wurde in Osterreich eine Akkreditierungseinrichtung im Jahr 1993 im Bereich des Fachhochschulwesens eingerichtet Aufgrund der Besonderheit dass in Osterreich Fachhochschulen Erhalter von Fachhochschulstudienhangen privatrechtlich organisiert sind sah das Fachhochschul Studiengesetz vor dass Fachhochschul Studiengange einer Akkreditierung durch den Fachhochschulrat bedurfen Im Jahr 1999 wurde mit dem Universitats Akkreditierungsgesetz die Moglichkeit zur Schaffung von Privatuniversitaten vorgesehen Zur Entscheidung uber die Akkreditierung von Privatuniversitaten wurde ein eigenes Gremium der Osterreichische Akkreditierungsrat gegrundet Im Zuge der Umsetzung des Bologna Prozesses wurde die Schaffung einer Qualitatssicherungseinrichtung auch fur die Universitaten laut Diese wurde durch einen privatrechtlichen Verein die Osterreichische Qualitatssicherungsagentur AQA verwirklicht Dieser Verein hat keine Akkreditierungsbefugnis gegenuber den staatlichen Universitaten vielmehr bestand seine Aufgaben in der Durchfuhrung von Qualitatssicherungsprojekten gemeinsam mit in und auslandischen Hochschulen Ab Juni 2009 war die AQA berechtigt in Deutschland die Systemakkreditierung nach den Richtlinien des deutschen Akkreditierungsrates anzubieten Im Jahr 2011 wurde beschlossen die drei genannten Einrichtungen zu einer einheitlichen Agentur zusammenzufassen Das im Herbst 2011 beschlossene Hochschul Qualitatssicherungsgesetz sah die Einrichtung der Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria mit 1 Marz 2012 vor Das Gesetz erlaubte als Ubergangsbestimmung dem Fachhochschulrat und dem Osterreichischen Akkreditierungsrat am 1 Marz 2012 bereits laufende Verfahren bis Ende August 2012 abzuschliessen Fur die AQA bestanden keine besonderen Ubergangsbestimmungen da sie als Verein organisiert war und als solcher abgewickelt werden sollte 8 Die neue Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria hat durch Entscheidung des deutschen Akkreditierungsrates vom 3 Juni 2013 das Recht erhalten in Deutschland System und Programmakkreditierungen durchzufuhren wahrend die Berechtigung der AQA mit 21 Marz 2014 endete 6 Seit 1 Janner 2021 ist die Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria auch fur den Bereich der Padagogischen Hochschulen zustandig BGBl I Nr 77 2020 Weblinks BearbeitenAgentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung AustriaEinzelnachweise Bearbeiten 1 AQ Austria Webseite abgerufen am 29 Marz 2018 2 HS QSG abgerufen am 29 Marz 2018 https www aq ac at de ueber uns gremien organe generalversammlung php AQ Austria abgerufen am 2 Mai 2021 3 AQ Austria Board abgerufen am 21 Janner 2020 4 AQ Austria Board abgerufen am 21 Janner 2020 a b c Deutscher Akkreditierungsrat Pressemitteilung vom 4 Juni 2013 Memento des Originals vom 21 Juli 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www akkreditierungsrat de PDF 73 kB abgerufen am 22 Juli 2013 5 Akkreditierung abgerufen am 29 Marz 2018 Vgl die Ubergangsregelungen die auf der Homepage Memento vom 2 Dezember 2013 im Internet Archive angekundigt waren abgerufen am 5 August 2012 Normdaten Korperschaft GND 1050010558 lobid OGND AKS VIAF 308192413 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Agentur fur Qualitatssicherung und Akkreditierung Austria amp oldid 238990798