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Das Abanderungsverbot besagt dass ein Gericht ein einmal verkundetes Urteil nicht mehr andern darf Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Literatur 5 EinzelnachweiseDeutschland Bearbeiten 318 ZPO lautet Das Gericht ist an die Entscheidung die in den von ihm erlassenen End und Zwischenurteilen enthalten ist gebunden Das Abanderungsverbot des 318 ZPO gilt kraft Verweisung auch im Verwaltungs Sozial und Finanzgerichtsverfahren 173 VwGO 202 SGG 155 FGO Im Strafprozessrecht folgt das Abanderungsverbot aus der materiellen Rechtskraft des Urteils 1 Gesetzlich geregelt ist nur die Bindung des Gerichts an eine Verstandigung mit den Verfahrensbeteiligten 257c Abs 4 StPO 2 Das Abanderungsverbot gilt fur alle Teile des Urteilsausspruchs einschliesslich der Kostenentscheidung nicht jedoch fur die Entscheidungsgrunde Es gilt ausdrucklich auch fur Zwischenurteile beispielsweise Grundurteile die nicht der Rechtskraft fahig sind Das Abanderungsverbot hat eine lange rechtsstaatliche Tradition und gehort zum Kernbestand der uberlieferten Prozessgrundsatze Mit der Verkundung eines Urteils wird die vom Gericht getroffene Entscheidung des Rechtsstreits existent und nach aussen wirksam Die Autoritat auf die die Gerichte bei der Erfullung ihrer Aufgaben angewiesen sind und das Vertrauen das die Burger der Rechtsprechung entgegenbringen verlangen dass die abschliessende Entscheidung eines Gerichts einen definitiven Charakter besitzt und allenfalls durch eine Rechtsmittelinstanz aufgehoben oder geandert werden kann 3 Ansonsten kann das Gericht sein Urteil nur aufheben oder andern wenn das Verfahren nach Erlass des Urteils aufgrund einer erfolgreichen Anhorungsruge eines Einspruchs gegen ein Versaumnisurteil im Nachverfahren nach Vorbehaltsurteil oder nach einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fortgesetzt wird sowie im Ubrigen im Verfahren uber eine Abanderungsklage und bei Wiederaufnahme des Verfahrens 4 Die Nichtbeachtung des Abanderungsverbots durch einen Richter stellt sich als objektiv willkurliche Entscheidung dar und begrundet die Besorgnis der Befangenheit gem 42 Abs 2 ZPO 5 Osterreich BearbeitenDie Bindung des Gerichts an sein Urteil tritt ein sobald das Gericht die Entscheidung verkundet hat oder wenn diese in schriftlicher Abfassung der Gerichtskanzlei zur Ausfertigung abgegeben worden ist Ab diesem Zeitpunkt kann das Gericht welches die Entscheidung erlassen hat diese Entscheidung nicht mehr abandern 6 Es kann aber beispielsweise die Abanderung von Unterhalt fur die Zukunft eingeklagt werden 7 Schweiz BearbeitenNach Schweizer Zivilprozessrecht sind die Gerichte sind an ihre eigenen Entscheide gebunden sobald sie den Parteien eroffnet worden sind Das Gericht kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung auf einen einmal eroffneten Entscheid nicht zuruckkommen selbst wenn der Entscheid materiell oder formell fehlerhaft sein sollte 8 Erforderlich ist in diesem Fall ein Rechtsmittelverfahren Literatur BearbeitenG Luke Die Bindungswirkung im Zivilprozess JuS 2000 S 1042Einzelnachweise Bearbeiten Abweichungsverbot rechtslexikon net abgerufen am 13 Dezember 2017 BGH Urteil vom 21 Juni 2012 4 StR 623 11 KG Beschluss vom 8 Juni 2006 15 W 31 06 Rdnr 11 Aufhebungs und Abanderungsverbot rechtslexikon net abgerufen am 13 Dezember 2017 Alexander Ignor Befangenheit im Prozess ZIS 2012 S 228 234 Welche Wirkung haben Urteile minilex at abgerufen am 13 Dezember 2017 Jorg Schrock Abanderung deutscher Unterhaltstitel nach osterreichischem Recht Abgerufen am 13 Dezember 2017 Bindungswirkung Website der Rechtsanwalte Burgi und Nageli abgerufen am 13 Dezember 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abanderungsverbot amp oldid 200645428