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In Deutschland ist wahrend der Ausbildung in einigen anerkannten Ausbildungsberufen zur Ermittlung des Ausbildungsstands mindestens eine Zwischenprufung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzufuhren 48 Berufsbildungsgesetz Bei Berufen mit drei oder dreieinhalbjahriger Ausbildungsdauer soll die Zwischenprufung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden bei zweijahrigen Berufen vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres Die Zwischenprufungen sind ebenso wie die Abschlussprufungen bzw Gesellenprufungen von den zustandigen Stellen in der gewerblichen Wirtschaft z B von den Handwerkskammern und Industrie und Handelskammern zu organisieren Abgenommen werden sie von den von den Kammern eingesetzten berufenen Prufungsausschussen Das Ergebnis der Zwischenprufung fliesst nicht in die Abschlussnote ein Gestreckte Abschluss bzw Gesellenprufung Bearbeiten Hauptartikel Gestreckte Gesellenprufung Mit dem Erlass neuer Ausbildungsordnungen sowohl im Handwerk seit 2002 als auch in der Industrie seit 2003 zeichnet sich eine neue Entwicklung ab Die Zwischenprufung entfallt stattdessen findet zum Zeitpunkt der bisherigen Zwischenprufung ein vorgezogener erster Teil der Abschluss bzw Gesellenprufung statt dessen Ergebnis je nach Beruf zwischen 20 und 40 in die Abschlussnote einfliesst In der Fachterminologie wird dieses Verfahren als Gestreckte Abschlussprufung oder auch als Abschlussprufung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen bezeichnet Grundlage ist 44 des Berufsbildungsgesetzes Welche Berufe neu geordnet sind ist beim Bundesinstitut fur Berufsbildung 1 zu erfahren Einzelnachweise Bearbeiten Bundesinstitut fur Berufsbildung BIBB Memento vom 10 Juli 2007 im Internet Archive nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Normdaten Sachbegriff GND 4133980 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwischenprufung Berufsausbildung amp oldid 208873182