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Der im Jahr 348 v Chr geschlossene zweite karthagisch romische Vertrag stellte eine Erneuerung des ersten Freundschaftsvertrages aus dem Jahr 508 v Chr dar welcher aus romischer Sicht der Expansion in Mittelitalien geschuldet war Hier zeigte die Romische Republik ihren alleinigen Anspruch auf die von ihr unterworfenen Gebiete und die Respektierung ihrer Einflussbereiche in Latium gegenuber Karthago an Im Gegenzug wurden die Gebietsanspruche und Einflussspharen Karthagos in Afrika und Spanien anerkannt Inhaltsverzeichnis 1 Hauptmerkmale des Vertrages 2 Siehe auch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseHauptmerkmale des Vertrages BearbeitenDie Karthager haben die absolute Souveranitat uber Libyen und Sardinien Den Romern wird jedes ausser das durch hohere Gewalt bedingte Betreten dieser Lander verwehrt In Sizilien soweit es karthagisches Hoheitsgebiet betrifft und in Karthago ist den Romern der Handel gestattet Das Gleiche ist den Karthagern in Rom erlaubt Die Romer haben die absolute Souveranitat uber die von ihnen kontrollierten Stadte in Latium Die Romer haben Anspruch auf die von Karthago in Latium eroberten Stadte welche von Rom nicht kontrolliert worden sind Durch Polybios wurde der Vertrag so zitiert 1 Unter folgenden Bedingungen soll Freundschaft bestehen zwischen den Romern und den Bundesgenossen der Romer und dem Volk der Karthager Tyrier und Uticaeer und deren Bundesgenossen Die Romer sollen jenseits des Schonen Vorgebirges und von Mastia Tarseios weder Kaperei noch Handel treiben noch eine Stadt grunden Wenn die Karthager aber in Latium eine Stadt einnehmen die den Romern nicht untertan ist sollen sie Hab und Gut und die Menschen behalten die Stadt dagegen den Romern ubergeben Wenn die Karthager Gefangene machen aus einem Volk mit dem die Romer laut schriftlichem Vertrag in Frieden stehen das ihnen aber nicht untertan ist so sollen sie diese nicht in die romischen Hafen bringen Wenn aber einer dorthin gebracht wird und ein Romer legt Hand an ihn so soll er frei sein Ebenso sollen aber auch die Romer nichts dergleichen tun Wenn aus einem Lande das unter karthagischer Herrschaft steht ein Romer Wasser oder Wegzehrung nimmt so soll er nicht mit Hilfe der Wegzehrung jemandem Unrecht tun mit dem die Karthager Frieden und Freundschaft haben Ebenso soll aber auch der Karthager das nicht tun Wenn jedoch dergleichen vorkommt soll sich der Betreffende nicht auf eigene Hand Genugtuung verschaffen Wenn dies jemand tut soll es als Vergehen gegen den Staat gelten In Sardinien und Libyen soll kein Romer Handel treiben oder eine Stadt grunden noch landen ausser so lange bis er sich verproviantiert und sein Fahrzeug ausgebessert hat Wenn ihn ein Sturm dorthin getrieben hat soll er innerhalb von funf Tagen wieder auslaufen In Sizilien soweit es karthagisches Hoheitsgebiet ist und in Karthago soll er alles tun und verkaufen durfen was auch einem karthagischen Burger gestattet ist Ebenso soll auch der Karthager in Rom tun durfen Die Situation hatte sich grundlegend geandert Rom forcierte den Kampf um die Vorherrschaft in Mittelitalien und sicherte sich durch den Vertrag die Immunitat der italischen Kustenstadte vor karthagischen Territorialanspruchen Karthago unterstrich seinerseits den absoluten Anspruch auf Nordafrika einen Teil Siziliens und Sardinien Hinzu kam ein Fahrverbot fur die Sudkuste Iberiens Der Handel wurde aus romischer Sicht auf Westsizilien und Karthago eingeschrankt Siehe auch BearbeitenErster karthagisch romischer Vertrag Dritter karthagisch romischer VertragLiteratur BearbeitenMichael Crawford Die romische Republik dtv Munchen 1983 dtv Geschichte der Antike ISBN 3 423 04403 9 engl Originalausgabe Michael Crawford The Roman Republic Collins amp Sons 1976 Fontana History Of The Ancient World Dieter Flach Die romisch karthagischen Beziehungen bis zum Ausbruch des Ersten Punischen Krieges In Rosmarie Gunther u a Hrsg E fontibus haurire Beitrage zur romischen Geschichte und zu ihren Hilfswissenschaften Schoningh Paderborn 1994 S 33 44 Werner Huss Geschichte der Karthager Beck Munchen 1985 hier S 149 155 Christian Marek Die Bestimmungen des zweiten romisch punischen Vertrages uber die Grenzen der karthagischen Hoheitsgewasser In Chiron 7 1977 S 1 7 Klaus Zimmermann Rom und Karthago Wissenschaftl Buchgesellschaft Darmstadt 2013 ISBN 978 3 534 26025 6 Einzelnachweise Bearbeiten Polybios Historien Buch III 24 3 13 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zweiter karthagisch romischer Vertrag amp oldid 169954532