www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Als Zuruckschiebung bezeichnet man im deutschen Auslanderrecht eine aufenthaltsbeendende Massnahme Im Gegensatz zur Zuruckweisung an der Grenze setzt eine Zuruckschiebung voraus dass der Auslander unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist ist sich Zutritt verschafft hat oder geschleust wurde Die Zuruckschiebung soll gemass 57 AufenthG innerhalb von sechs Monaten durchgefuhrt werden Es ist den Behorden jedoch moglich unter besonderen Umstanden davon abzusehen etwa aus humanitaren Erwagungen Der Auslander kann in Zuruckschiebungshaft genommen werden hierbei gelten die Bestimmungen der Abschiebungshaft 62 AufenthG entsprechend Ein Widerspruch hat gemass 80 Abs 2 Satz 1 Nr 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung Eine Zuruckschiebung lost gemass 11 AufenthG wie die Ausweisung und die Abschiebung ein Einreise und Aufenthaltsverbot aus Auf Antrag des Betroffenen kann dieses Einreise und Aufenthaltsverbot befristet werden Literatur BearbeitenGunter Renner Auslanderrecht Kommentar C H Beck Munchen 9 Aufl 2011 ISBN 978 3 406 57051 3 Weblinks BearbeitenAllgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26 Oktober 2009 PDF Datei 1 99 MB zu 57 Aktuelle Infografiken zu Abschiebungen Zuruckweisungen und Zuruckschiebungen Bundeszentrale fur politische Bildung bpbBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4134626 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zuruckschiebung amp oldid 235186473