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Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklarung nach der Abgabenordnung und dem Zollkodex der Union UZK Sie erfolgt grundsatzlich elektronisch 1 mit dem IT Verfahren der deutschen Zollverwaltung ATLAS Da ein fur jedermann einfach nutzbares elektronisches System zur authentifizierten Abgabe von Zollanmeldungen noch nicht zur Verfugung steht ist vorerst auch nach Inkrafttreten des neuen Unionszollkodex weiterhin die schriftliche Abgabe per Internetzollanmeldung mit Abgabe des Computerausdrucks oder in Formularform mit Abgabe des Einheitspapiers moglich 2 ausgenommen Ausfuhr sowie in besonderen Fallen z B bei Reisenden auch durch konkludentes Handeln oder mundlich Art 135 144 UZK DA Das Einheitspapier war mit Wirkung vom 1 Januar 1988 als einheitliche Zollanmeldung in der Europaischen Gemeinschaft EG geschaffen worden und hatte uber 150 verschiedene Zollanmelde Formulare in seinerzeit zwolf Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaft ersetzt es galt zuletzt in den 27 Mitgliedstaaten der Europaischen Union Die Abgabe der Zollanmeldung bei der zustandigen Zollstelle gilt als Antrag Willenserklarung auf Vornahme der Zollbehandlung Der Anmelder ist derjenige der die Zollanmeldung abgibt 3 Der Empfanger Kaufer oder Importeur kann sich auch von einem bevollmachtigten Vertreter vertreten lassen Es wird hierbei gemass Art 18 Abs 1 UZK unterschieden zwischen direkter Vertretung d h die Vertretung handelt in Namen und auf Rechnung eines anderen Zollschuldner ist der Empfanger indirekter Vertretung d h die Vertretung handelt in eigenem Namen und auf Rechnung eines anderen Zollschuldner ist die Vertretung Fur den Nachweis der Richtigkeit werden folgende Unterlagen benotigt Handelsrechnung Frachtbrief Vertriebskosten eventuell Ursprungszeugnis und oder weitere ZollpapiereIst aus bestimmten Grunden eine sofortige Zollanmeldung nicht moglich da Unterlagen fehlen oder das Zollverfahren zum Zeitpunkt der Gestellung noch nicht bekannt ist wird eine Summarische Eingangsanmeldung ESumA erforderlich Das Einheitspapier wurde fur das gemeinsame gemeinschaftliche Versandverfahren T1 T2 seit 2005 durch Artikel 353 Zollkodex Durchfuhrungsverordnung ZK DVO durch die elektronische Anmeldepflicht mit ATLAS Versand NCTS ersetzt Am 1 Juli 2009 trat die elektronische Anmeldepflicht fur das Ausfuhrverfahren durch Artikel 787 ZK DVO in Kraft Die elektronische Anmeldepflicht fur das Ausfuhrverfahren kann entweder durch die Teilnahme am IT Verfahren ATLAS Ausfuhr AES oder durch die Internet Ausfuhranmeldung Plus IAA Plus erfullt werden Inhaltsverzeichnis 1 Siehe auch 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseSiehe auch BearbeitenZollpapier Ausfuhranmeldung Versandanmeldung Zoll Abgabe Zoll Behorde Gestellung Zollbeschau Zollamtliche Uberwachung Zollabfertigung AnschreibeverfahrenLiteratur BearbeitenCarsten Weerth Die Internetzollanmeldungen bei Einfuhr Versand und Ausfuhr Eine Abwicklungshilfe Sierke Gottingen 2008 ISBN 978 3 86844 032 4 Carsten Weerth Das neue Ausfuhrverfahren Mit ATLAS Ausfuhr AES und der Internet Ausfuhranmeldung 2 Auflage Bundesanzeiger Verlag Koln 2008 ISBN 978 3 89817 706 1 Carsten Weerth Hrsg Das ATLAS Handbuch Die Praxis der elektronischen Zollanmeldung in Deutschland Band 1 Bundesanzeiger Verlag Koln 2009 ISBN 978 3 89817 771 9 Loseblattsammlung Merkblatt Einheitspapier 2006 Memento vom 20 September 2008 im Internet Archive Weblinks BearbeitenInternetzollanmeldung auf www zoll de Europaische Kommission EU ZollstrategieEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung EU Nr 952 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union Art 6 Abs 1 Delegierte Verordnung EU 2016 341 der Kommission vom 17 Dezember 2015 zur Erganzung der Verordnung EU Nr 952 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Ubergangsbestimmungen fur bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union fur den Fall dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind und zur Anderung der Delegierten Verordnung EU 2015 2446 abgerufen am 15 Juni 2019 Artikel 14 Verordnung EU Nr 952 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union Art 5 Nr 15 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zollanmeldung amp oldid 232765087