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Unter zollamtlicher Uberwachung versteht man in Deutschland die Grenzaufsicht der Zollbehorden um die Einhaltung des Zollrechts und gegebenenfalls der sonstigen fur Waren unter zollamtlicher Uberwachung geltenden Vorschriften zu gewahrleisten Art 5 Nr 27 UZK Die zollamtliche Uberwachung bildet einen Schwerpunkt der Tatigkeit der Zollbehorden Inhaltsverzeichnis 1 Ziele der zollamtlichen Uberwachung 2 Umfang der zollamtlichen Uberwachung 3 Beginn der zollamtlichen Uberwachung 4 Ende der zollamtlichen Uberwachung 5 Massnahmen zur Durchfuhrung der zollamtlichen Uberwachung 5 1 Befugnisse der Zollverwaltung 5 2 Pflichten der Zollbeteiligten 6 WeblinksZiele der zollamtlichen Uberwachung BearbeitenSicherung der Erhebung der Ein und Ausfuhrabgaben 1 Abs 1 S 2 Zollverwaltungsgesetz Einhaltung der Vorschriften des Zollrechts 1 Abs 1 S 2 ZollVG Einhalten bestehender Verbote und Beschrankungen 1 Abs 3 ZollVG Umfang der zollamtlichen Uberwachung BearbeitenUberwacht wird der gesamte Verkehr mit Waren uber die Grenze des Zollgebiets der Union sowie uber die Grenzen von Freizonen 1 Abs 1 S 1 ZollVG Daruber hinaus wird gem 1 Abs 2 ZollVG auch der Verkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren z B Zigaretten Alkohol Mineralole uber die Grenze des deutschen Verbrauchsteuererhebungsgebietes und gem 1 Abs 3a ZollVG zur Bekampfung der Geldwasche die Ein Aus und Durchfuhr von Zahlungsmitteln im Zollgebiet der Gemeinschaft zollamtlich uberwacht Beginn der zollamtlichen Uberwachung BearbeitenVom Zeitpunkt des Verbringens an unterliegen alle Waren die in das Zollgebiet der Union verbracht werden automatisch der zollamtlichen Uberwachung Art 134 Abs 1 UZK Dabei ist es zunachst unerheblich ob es sich bei den Waren um Unions oder Nichtunionswaren handelt Unionswaren die zur Ausfuhr zur passiven Veredelung zum Versandverfahren oder zum Zolllagerverfahren angemeldet worden sind stehen vom Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung an unter zollamtlicher Uberwachung Artikel 158 Abs 3 UZK Ende der zollamtlichen Uberwachung BearbeitenDie Waren die sich in zollamtlicher Uberwachung befinden bleiben so lange unter zollamtlicher Uberwachung wie es fur die Ermittlung ihres zollrechtlichen Status d h die Feststellung ob es sich um Unionswaren oder Nichtunionswaren handelt erforderlich ist Art 134 Abs 1 Unterabsatz 3 UZK Wird der eingefuhrten Ware sodann der Status einer Unionsware zuerkannt endet die zollamtliche Uberwachung hiermit Bei Unionswaren die zur Ausfuhr zur passiven Veredelung zum Versandverfahren oder zum Zolllagerverfahren angemeldet worden sind endet die zollamtlicher Uberwachung wenn sie aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht oder vernichtet oder zerstort werden oder bis die Zollanmeldung fur ungultig erklart wird Art 267 UZK Massnahmen zur Durchfuhrung der zollamtlichen Uberwachung BearbeitenBefugnisse der Zollverwaltung Bearbeiten Um die Durchfuhrung der zollamtlichen Uberwachung zu ermoglichen sind der Zollverwaltung verschiedene Befugnisse eingeraumt worden So konnen die Zollbediensteten im grenznahen Raum 14 Abs 1 S 1 ZollVG u a Personen und Beforderungsmittel anhalten und die Ausweise und Beforderungspapiere kontrollieren Gepack Beforderungsmittel und ihre Ladung konnen zur Feststellung der Einhaltung der Zollvorschriften an Ort und Stelle oder einem anderen geeigneten Ort gepruft werden Dabei mussen die Betroffenen Auskunft uber die Herkunft der Waren geben und die Entnahme von unentgeltlichen Proben dulden und die hierzu erforderliche Hilfe leisten 10 Abs 1 ZollVG Befinden sich die Zollbediensteten jedoch ausserhalb des grenznahen Raumes so werden ihnen gemass 10 2 ZollVG dieselben Befugnisse nach 10 1 ZollVG eingeraumt Personen konnen bei Vorliegen zureichender tatsachlicher Anhaltspunkte dafur dass sie vorschriftswidrig Waren mitfuhren die der zollamtlichen Uberwachung unterliegen angehalten und korperlich durchsucht werden 10 Abs 3 ZollVG Daruber hinaus werden der Zollverwaltung durch die Post Sendungen vorgelegt bei denen zureichende tatsachliche Anhaltspunkte dafur bestehen dass mit ihnen gegen Verbote und Beschrankungen verstossen wurde 5 Abs 1 ZollVG Die Sendungen werden dann durch die Post geoffnet und dem Zoll zur Kontrolle vorgelegt Pflichten der Zollbeteiligten Bearbeiten Zudem sind auch den Zollbeteiligten verschiedene Pflichten auferlegt worden die die Durchfuhrung der zollamtlichen Uberwachung sichern sollen z B die Verpflichtung alle eingefuhrten Waren unverzuglich auf vorgeschriebenen Verkehrswegen sog Zollstrassenzwang zu einer bestimmten Zollstelle zu verbringen Art 139 Abs 1 UZK die Verpflichtung Waren nur zu bestimmten Offnungszeiten der Zollstellen einzufuhren 3 ZollVG die Verpflichtung Waren zu gestellen Art 139 UZK die Verpflichtung eine Summarische Eingangsanmeldung abzugeben Art 127 UZK die Verpflichtung eine Zollanmeldung abzugeben Art 158 UZK die vorubergehende Verwahrung Art 144 145 UZK Weblinks BearbeitenZollverwaltungsgesetz auf juris deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zollamtliche Uberwachung amp oldid 238268460