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Der Begriff Summarische Eingangsanmeldung ESumA fruher Summarische Anmeldung SumA bezeichnet ein Verfahren aus dem Zollwesen Die Summarische Eingangsanmeldung ist immer dann erforderlich wenn Nichtunionswaren in das Zollgebiet der Union eingefuhrt wurden aber eine Zollanmeldung noch nicht moglich ist Grunde hierfur konnen sein das Zollverfahren in welches die Waren uberfuhrt werden ist bis dato noch nicht bekannt zur ordnungsgemassen Zollanmeldung fehlen noch notwendige Unterlagen wie z B eine EinfuhrgenehmigungDa die Nichtunionswaren bis zur Zollanmeldung nicht verandert verkauft oder in einem Produktionsprozess ubergehen durfen dient die Summarische Eingangsanmeldung der Sicherung der Namlichkeit Massnahmen zur Erhaltung der Ware sind jedoch erlaubt Durch die genaue Beschreibung der Ware soll sichergestellt werden dass die importierte Ware der Ware entspricht die zu einem spateren Zeitpunkt zur Zollanmeldung dem Zollamt gestellt wird Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Formvorschriften 3 Fristen 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDie Summarische Eingangsanmeldung liefert einen Uberblick uber die eingefuhrten Waren Sie muss unter anderem die Warenart Warenmenge Verpackung und Beforderungsmittel auffuhren Sie enthalt mehr Angaben als eine sogenannte Gestellungsmitteilung jedoch weniger als die spatere ordnungsgemasse Zollanmeldung Formvorschriften BearbeitenGrundsatzlich sollte die Summarische Eingangsanmeldung uber die Zollsoftware ATLAS erfolgen Nach dem Zollrecht ist aber auch moglich jedes beliebige Verwaltungs oder Handelspapier zu verwenden sofern es die zur Warenerfassung erforderlichen Angaben enthalt Mogliche Dokumente sind Interne und externe gemeinsame Versandverfahren Frachtbrief LadelisteDie Person die die Summarische Eingangsanmeldung abgibt muss diese auch unterschreiben Fristen BearbeitenBis zur Zollanmeldung mussen die Waren vorubergehend verwahrt werden z B direkt bei der Zollstelle Der Ort der Verwahrung wird dem Gestellenden schriftlich mitgeteilt Fur die Uberfuhrung in ein Zollverfahren also Anmeldung ist eine Frist von 90 Tagen einzuhalten 1 Weblinks BearbeitenZoll online Abgerufen am 6 Juni 2018 Einzelnachweise Bearbeiten Artikel 149 der Verordnung EU Nr 952 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union Neufassung abgerufen am 6 Juni 2018 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Summarische Eingangsanmeldung amp oldid 232851023