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Die Zehntablosung in Baden durch das Zehntgesetz von 1833 sorgte fur die Abschaffung des Zehnten in Baden und dauerte bis 1893 Der Zehnt war nur ein Teil der Grundlasten zu dem die Bauern dem Grundherrn gegenuber verpflichtet waren Inhaltsverzeichnis 1 Der Zehnt in Baden 2 Der Weg zur Abschaffung des Zehnten 2 1 Zehntgesetz von 1833 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDer Zehnt in Baden BearbeitenDer Zehntleistung der Bauern das heisst die Abgabe eines Teils der Ernte in Naturalien standen meistens Gegenleistungen des Grund und Zehntherrn gegenuber Diese Gegenleistungen bezogen sich vor allem auf den Bau und Unterhalt von Kirchengebauden Ebenso waren Gegenleistungen wie die Lieferung von Bauholz moglich Die Grossherzogliche Domanenverwaltung war der grosste Zehntherr in Baden der etwa 50 des Gesamtzehnten bezog Neben dem Adel konnten auch weitere Privatpersonen Pfarreien und Schulen zehntberechtigt sein Der Weg zur Abschaffung des Zehnten BearbeitenIn der Ersten Kammer der Badischen Standeversammlung wurde bereits 1819 uber die Abschaffung des Zehnten beraten denn der Zehnt hatte folgende Nachteile fur das Land Verlust von Teilen der Ernte wegen der notwendigen Transporte hohe Lager und Verwaltungskosten und schliesslich die Behinderung der freien Entwicklung des landwirtschaftlichen Gewerbes Uber Jahre wurde in der Ersten und Zweiten Kammer der badischen Standeversammlung uber die Ablosung bzw Umwandlung des Zehnten in eine Geldrente debattiert Zehntgesetz von 1833 Bearbeiten Das am 17 Dezember 1833 verkundete Gesetz sah folgende Bestimmungen vor Die Ablosung des Zehnten ist grundsatzlich moglich Die Entschadigung betragt die 20 fache Summe des jahrlichen Zehntertrags Der badische Staat ubernimmt von dieser Entschadigungssumme 1 5 und dem Zehntpflichtigen bleiben die restlichen 4 5 Eine Zehntschuldentilgungskasse wird vom Staat errichtet die Kredite zur Zehntablosung geben soll Das Gesetz sah vor dass bis zum 1 Januar 1838 eine Zehntablosung nur auf dem Weg einer freien Vereinbarung zwischen Zehntpflichtigen und Zehntberechtigten erfolgen konnte Nach diesem Zeitpunkt konnte ein Drittel der Zehntpflichtigen einer Gemeinde die Ablosung verlangen wenn sie zusammen mehr als die Halfte des Zehnten aufbrachten Hofgutsbesitzer konnten generell allein ablosen und nach 1838 diese auch zwingend verlangen Nach dem 1 Januar 1842 konnte auch der Zehntherr eine Ablosung verlangen Der durchschnittliche Marktpreis der Naturalien aus dem die Ablosungssumme errechnet wurde sollte vom Staat ermittelt werden Der Abgabenpflichtige sollte fur den Verzug der Ablosungssumme 5 Zinsen jahrlich zahlen und spatestens nach funf Jahren seine Schuld getilgt haben Bei Verzug der Zinszahlungen sollte der Zehnt weiter in Naturalien eingezogen werden Die Zehntablosung galt als entscheidende Bresche in die feudale Agrarverfassung und stiess in den Reihen der Zehntberechtigten auf entschiedenen Widerstand In der Folge kam es zu einer Vielzahl von Prozessen und Verhandlungen in der Bundesversammlung die die Abwicklung verzogerten 1 Der schleppende Gang der Zehntablosung in Baden zeigt sich darin dass erst 1893 die letzten 67 Ablosungen abgeschlossen waren Siehe auch BearbeitenZehntablosung in NassauLiteratur BearbeitenChristine Zeile Zur Grundentlastung in Baden 1819 bis 1848 In Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins 139 1991 ISSN 0044 2607 S 199 238 Vollrath Vogelmann Die Zehnt Ablosung im Grossherzogthum Baden ihr Fortgang und ihre Folgen Nebst dem Zehntgesetz und allen Vollzugsverordnungen und Instruktionen 1838 OnlineWeblinks BearbeitenGrossherzoglich Badisches Staats und Regierungsblatt 1833 s S 265 288 Einzelnachweise Bearbeiten Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Band 2 Ausgabe 3 1987 ISBN 340632262X Seite 668 Online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zehntablosung in Baden amp oldid 224629704