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Das Wiederverlautbarungsgesetz war ein osterreichisches Bundesverfassungsgesetz vom 12 Juni 1947 uber die Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften 1 BasisdatenTitel Bundesverfassungsgesetz vom 12 Juni 1947 uber die Wiederverlautbarung von RechtsvorschriftenAbkurzung WVGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie Offentliches RechtFundstelle BGBl Nr 114 1947Inkrafttretensdatum 12 Juni 1947Ausserkrafttretensdatum 1 August 1981 BGBl Nr 350 1981 Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Reichweite der Ermachtigung 3 Kundmachung 4 Verbindlichkeit der Wiederverlautbarung 5 Bundeslander 6 Prufungskompetenz des Verfassungsgerichtshofes 7 Aufbau des Gesetzes 8 Aufhebung 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenGemass 1 des WVG war die osterreichische Bundesregierung ermachtigt osterreichische Rechtsvorschriften die Angelegenheiten betreffen fur die nach den Bestimmungen des Bundes Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 dem Bund die Gesetzgebung oder die Gesetzgebung uber die Grundsatze zusteht in ihrer durch spatere Vorschriften erganzten oder abgeanderten Fassung durch Kundmachung mit rechtsverbindlicher Wirkung neu zu verlautbaren Eine Wiederverlautbarung nach dem Wiederverlautbarungsgesetz war da es sich um einen Rechtsakt einer Verwaltungsbehorde handelt daher lediglich im Rang einer Verordnung Reichweite der Ermachtigung BearbeitenDie osterreichische Bundesregierung konnte gemass 2 des WVG durch die Wiederverlautbarung uberholte terminologische Wendungen insbesondere nicht mehr zutreffende Bezeichnungen der mit der Vollziehung betrauten Behorden durch die dem jeweiligen Stande der Gesetzgebung entsprechenden neuen Bezeichnungen ersetzen der osterreichischen Rechtsubung fremde terminologische Wendungen durch solche osterreichischer Rechtssprache ersetzen Bestimmungen die zufolge einer nach 2 R UG in Geltung belassenen Vorschrift anzuwenden sind dem osterreichischen Recht anpassen und in den Text der wiederverlautbarten Rechtsvorschrift einfugen Bestimmungen die durch spatere Rechtsvorschriften aufgehoben oder sonst gegenstandslos geworden sind als nicht mehr geltend feststellen Bezugnahmen auf andere Rechtsvorschriften die dem Stande der Gesetzgebung nicht mehr entsprechen sowie sonstige Unstimmigkeiten richtigstellen Anderungen oder Erganzungen die nicht durch Novellen sondern durch besondere Gesetze abseits des Stammgesetzes verfugt wurden in die betreffende Rechtsvorschrift selbst einbauen die Bezeichnung der Paragraphen Artikel Absatze u dgl bei Ausfall oder Einbau einzelner Bestimmungen entsprechend andern und hierbei auch die Bezugnahme auf Paragraphen Artikel Absatze u dgl innerhalb des Textes der Rechtsvorschrift entsprechend richtigstellen dem Gesetz einen kurzen Titel geben wobei die wiederverlautbarten Rechtsvorschriften vom Bundeskanzleramt nach 3 WVG unverzuglich dem osterreichischen Nationalrat zur Kenntnis zu bringen war Kundmachung BearbeitenJede wiederverlautbarte Rechtsvorschrift war nach 4 WVG gleichzeitig im Bundesgesetzblatt und in einer vom Bundeskanzleramt in zwangsloser Folge herausgegebenen innerhalb jedes Jahrganges fortlaufend nummerierten Reihe die unter der Bezeichnung Amtliche Sammlung wiederverlautbarter osterreichischer Rechtsvorschriften ASlg erscheint herauszugeben Verbindlichkeit der Wiederverlautbarung BearbeitenIn der Kundmachung der Wiederverlautbarung hatte die Bundesregierung den Tag der Herausgabe der Wiederverlautbarung festzustellen 5 WVG und alle Gerichte und Verwaltungsbehorden waren an den wiederverlautbarten Text der Rechtsvorschrift von dem der Herausgabe der Wiederverlautbarung folgenden Tage gebunden 6 WVG Sollten sich in der Wiederverlautbarung Druckfehler befinden so konnten diese mittels Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Bundesgesetzblatt berichtigt werden 7 WVG Bundeslander BearbeitenDie osterreichischen Bundeslander waren ermachtigt im Rahmen des 2 WVG gleichartige Bestimmungen fur den Bereich der Landesgesetzgebung zu erlassen 9 WVG Prufungskompetenz des Verfassungsgerichtshofes BearbeitenDer Verfassungsgerichtshof hatte in Bezug auf die Wiederverlautbarung lediglich zu prufen ob die Grenzen der Ermachtigung nach 2 WVG uberschritten worden waren Art 139a B VG 2 iVm 10 Abs 2 WVG Der Verfassungsgerichtshof konnte in seinem Erkenntnis aussprechen dass diese Grenzen nach 2 in einer Wiederverlautbarung uberschritten worden waren und oder konnte er 3 die wiederverlautbarte Rechtsvorschrift zur Ganze oder hinsichtlich bestimmter Teile als gesetzwidrig aufheben Die Aufhebung hatte die Wirkung dass die vorherige Norm wieder auflebte und anzuwenden war 4 Als einfaches Bundesverfassungsgesetz war das Wiederverlautbarungsgesetz selbst der Prufungskompetenz des osterreichischen Verfassungsgerichtshofs entzogen Aufbau des Gesetzes Bearbeiten 1 Ermachtigungsklausel 2 Befugnis der Bundesregierung 3 Information des Nationalrats 4 Publikation 5 und 6 Kundmachung und Inkrafttreten 7 Druckfehlerberichtigung 8 Amtlichen Sammlung wiederverlautbarter osterreichischer Rechtsvorschriften 9 Ermachtigung der Bundeslander 10 Prufung durch den Verfassungsgerichtshof 11 Vollziehung Aufhebung BearbeitenGemass BGBl Nr 350 1981 5 wurden die wichtigsten Regelungen des WVG in Art 49a des B VG ubernommen und einige Anderungen vorgenommen sowie das Wiederverlautbarungsgesetz gemass Art II Abs 1 ausser Kraft gesetzt Gemass Art II BGBl Nr 350 1981 geandert durch BGBl Nr 659 1996 und andere bleiben die bisher aufgrund des Wiederverlautbarungsgesetzes erfolgten Wiederverlautbarungen von der Anderung unberuhrt Weblinks BearbeitenBGBl Nr 114 1947 WiederverlautbarungsgesetzEinzelnachweise Bearbeiten Wiederverlautbarungsgesetz WVG oBGBl 114 1947 Artikel 139a Der Verfassungsgerichtshof erkennt uber Gesetzwidrigkeit von Kundmachungen uber die Wiederverlautbarung eines Gesetzes Staatsvertrages Art 139 B VG uber die Prufung der Gesetzwidrigkeit von Verordnungen ist sinngemass anzuwenden Ist das Gesetz bereits ausser Kraft getreten wenn der Verfassungsgerichtshof sein Erkenntnis fallt kann nur noch die Rechtswidrigkeit festgestellt werden VfSlg 9597 Inkrafttreten 1 August 1981 Ausserkrafttreten 31 Dezember 1996 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wiederverlautbarungsgesetz amp oldid 232209823